Bay­reu­ther OB info­miert über Ände­run­gen des Hausrecht

Bay­reuth – Ober­bür­ger­mei­ster Ebers­ber­ger hat fol­gen­de Anord­nun­gen zur Ände­run­gen des Haus­rechts und die Anpas­sun­gen in der Aus­übung der Sit­zungs­ord­nung in Gre­mi­en ab dem 17.02.2022 getroffen.

Zugang zu und Teil­nah­me an Gremiensitzungen:

· ES GILT 3G FÜR ALLE AN DEN SIT­ZUN­GEN TEIL­NEH­MEN­DEN (STRM,
Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, Besu­cher, Pres­se, ande­re Externe).

3G: Geimpft, gene­sen oder gete­stet für Unge­impf­te (POC Gültigkeit
24h, PCR Gül­tig­keit 48h).

· ZUSÄTZ­LICH ZU 3G: POC-TEST (ANTI­GEN-SCHNELL­TEST) FÜR ALLE
TEIL­NEH­MEN­DEN GEIMPF­TE UND GENESENE.

· HT bie­tet eine „Gre­mi­en­te­stung“ an, es wer­den bei Bedarf
Test-Zer­ti­fi­ka­te ausgestellt.

· Mas­ken­pflicht (FFP2) ab dem Betre­ten des Gebäu­des und während
der Sitzungen.

· Kei­ne Kontaktnachverfolgung

· Die fest­ge­leg­te Sitz­ord­nung ist ein­zu­hal­ten und wird
dokumentiert.

· Der Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu allen Sei­ten ist im
Besu­cher­be­reich unbe­dingt einzuhalten.

· Die Mög­lich­keit zur Hand­des­in­fek­ti­on ist im Eingangsbereich
des Sitzungssaals/​des Atri­ums und in den Sani­tär­räu­men gegeben.

· Das Mobi­li­ar ist desinfiziert.

· Es kom­men Instru­men­te zur Über­wa­chung einer ausreichenden
Lüf­tung (CO2-Ampeln) zum Ein­satz. Die Mess­wer­te wer­den im Gerät
aufgezeichnet.