Leser­brief zu den Beschlüs­sen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung und der MPK vom 15.02. und 16.02.2022

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Am 15.02.2022 beschließt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung und anschlie­ßend am 16.02.2022 die MPK weit­ge­hen­de Locke­run­gen der Coro­na-Ver­ord­nun­gen. Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den gelockert, 2G-oder 2G-plus-Rege­lun­gen fal­len und bei Sport- und Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen dür­fen wie­der mehr Zuschauer:innen anwe­send sein. Und in den Schu­len und Kitas? Locke­run­gen Fehl­an­zei­ge. Das ein­zi­ge, das in Bezug auf Kin­der und Jugend­li­che beschlos­sen wird, ist nichts weni­ger als eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Kin­der und Jugend­li­che wer­den, soweit sie als Schüler:innen regel­mä­ßig gete­stet wer­den 3G gleich­ge­stellt. Und somit erfüllt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung end­lich die For­de­rung der Sti­ko, dass die sozia­le Teil­ha­be von Kin­dern und Jugend­li­chen nicht abhän­gig sein darf vom Impf­sta­tus. Und über die­se „Groß­zü­gig­keit“ sol­len wir uns nun freu­en? Bei mir kommt kei­ner­lei Freu­de auf. Denn anson­sten drin­gen Herr Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder, Hen­drik Wüst u. a. dar­auf, dass auch nach dem 20. März 2022 soge­nann­te Coro­na-Basis­schutz­maß­nah­men in Schu­len gel­ten sol­len, was nichts ande­res bedeu­tet als Tests und Mas­ken bis zum St-Nim­mer­leins-Tag für Schüler:innen. Und das bei einer Erkran­kung, die für sie kaum eine Gefähr­dung dar­stellt. Hier mal ein Ver­gleich: seit März 2020 sind 156 Kin­der und Jugend­li­che wegen Coro­na inten­siv­me­di­zi­nisch behan­delt wor­den (Quel­le DGPI, Stand 13.02.2022), das heißt inner­halb von 2 Jah­ren! Im Jahr 2021 wur­den nur von März bis Mai inner­halb von 3 Mona­ten ca. 500 Kin­der und Jugend­li­che wegen Sui­zid­ver­su­chen inten­siv­me­di­zi­nisch behan­delt! Wir brau­chen kei­ne „siche­ren“ Schu­len und Kin­der, die drei­mal wöchent­lich bewei­sen müs­sen, nicht krank zu sein. Wir brau­chen end­lich Schu­len, die wie­der Lern- und Lebens­raum sind ohne Tests, ohne Mas­ken, mit Exkur­sio­nen, klas­sen­über­grei­fen­den AGs, unein­ge­schränk­tem Sport- und Musik­un­ter­richt und Klas­sen­fahr­ten. Kin­der müs­sen end­lich auf­at­men dür­fen. Kin­der dür­fen nicht wei­ter vom Staat miss­braucht wer­den für die Frei­heit der Erwach­se­nen! Kin­der- und Jugend­ärz­te for­dern genau das, weil die Maß­nah­men den Kin­dern und Jugend­li­chen mehr scha­den als eine Covid19-Infektion.

Ulri­ke Petry-Fär­ber, Forchheim

2 Antworten

  1. Ulrike Petry-Färber sagt:

    Tipp­feh­ler unter­lau­fen: die 500 inten­siv­me­di­zi­ni­schen Behand­lun­gen wegen Sui­zid­ver­su­chen waren von März bis Mai in drei Mona­ten im Jahr 2021.

  2. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Schon ein­mal dar­über nach­ge­dacht, daß die gerin­ge Zahl wegen Covid-19 inten­siv­me­di­zi­nisch zu behan­deln­der Kin­der in den Schutz­maß­nah­men begrün­det sein könn­te? Abge­se­hen davon, kön­nen auch Kin­der, die sym­ptom­frei sind oder leich­te Ver­läu­fe zei­gen, die Infek­ti­on wei­ter­ge­ben – auch an Men­schen, für die das Risi­ko eines schwe­ren Ver­laufs deut­lich höher ein­zu­schät­zen ist. Nicht zuletzt sind bei Kin­dern auch nach leich­tem Krank­heits­ver­lauf pro­ble­ma­ti­sche Post-Covid-Kom­pli­ka­tio­nen beob­ach­tet worden.

    Sicher – etli­che Maß­nah­men im Ver­lauf der Pan­de­mie waren, zum Teil ein­an­der wider­spre­chend, von feh­len­dem Wis­sen, über­gro­ßer Vor­sicht bis hin zur Sinn­frei­heit, aber auch vor­zei­ti­gen, eher popu­li­stisch begrün­de­ten Locke­run­gen, Inkon­se­quenz, schwer zu begrei­fen­dem Aktio­nis­mus und dem Drang nach eit­ler Selbst­dar­stel­lung (hier ragt der baye­ri­sche Mini­ster­prä­si­dent wohl beson­ders her­aus) beglei­tet. Das soll und muß zwar ange­spro­chen und dis­ku­tiert wer­den, darf aber nicht zur gene­rel­len Ableh­nung verleiten.

    Daher muß auch in den Schu­len unter Beach­tung der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit wei­ter­hin Vor­sicht wal­ten. Ein gene­rel­les Auf­he­ben aller Schutz­mäß­nah­men erscheint hin­ge­gen unverantwortlich.