Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl zum Kirchenasyl

Am Mon­tag, 21. Febru­ar, 18 Uhr fin­det die Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl wie­der am Gab­le­mann statt. Sie wird sich mit dem The­ma Kir­chen­asyl beschäf­ti­gen. Für den 25. Febru­ar ist vor dem Ober­sten Baye­ri­schen Lan­des­ge­richt in Bam­berg die Ver­hand­lung gegen Bru­der Abra­ham aus Mün­ster­schwarz­ach auf­grund von Gewäh­rung von Kir­chen­asyl ange­setzt. Nach einem Frei­spruch in erster Instanz hat­te die Staats­an­walt­schaft Beru­fung ein­ge­legt. Die Gerichts­ver­fah­ren gegen wei­te­re Pfarrer*innen und Ordens­frau­en (Pfar­rer­ehe­paar Witt­mann-Schlecht­weg / Hall­stadt, Äbtis­sin Mecht­hild Thür­mer / Kirch­schlet­ten, Schwe­ster See­lig­mann / Würz­burg, Pfar­rer Ste­fan Schörk / Peg­nitz) wur­den bis­lang mit Ver­weis, das Urteil im Fall von Bru­der Abra­ham abzu­war­ten, ausgesetzt.

Das Kir­chen­asyl steht in einer jahr­hun­der­te­lan­gen Tra­di­ti­on, auf die sich auch heu­te noch Kir­chen­ge­mein­den beru­fen, um Men­schen zu schüt­zen, denen eine Abschie­bung oder Über­stel­lung in eine lebens­be­droh­li­che oder men­schen­un­wür­di­ge Situa­ti­on droht.

Pfar­re­rin Mir­jam Elsel beglei­tet als Koor­di­na­to­rin für die Flücht­lings­ar­beit im Deka­nats­be­zirk Bam­berg Kir­chen­ge­mein­den, die Kir­chen­asyl bei beson­de­ren Här­te­fäl­len gewäh­ren: „Kir­chen­asyl nimmt kei­nen rechts­frei­en Raum für sich in Anspruch, son­dern ist ein letz­ter legi­ti­mer Ver­such (ulti­ma Ratio) einer Gemein­de, Flücht­lin­gen durch zeit­lich befri­ste­ten Schutz bei­zu­ste­hen, um auf eine erneu­te, sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung ihres Schutzsbe­geh­rens hin­zu­wir­ken. Das heißt, jedes Kir­chen­asyl wird vor­her genau geprüft und den Behör­den und den kirch­li­chen Ansprech­part­nern gemel­det. Kir­chen­asyl ver­hin­dert mensch­li­ches Leid und ist Han­deln aus christ­li­chem Gewis­sen heraus.“

An der Mahn­wa­che wird Pfar­rer Andre­as Schlecht­weg von den Erfah­run­gen im Kir­chen­asyl in der Johan­nes­kir­che in Hall­stadt berich­ten. Die Ver­an­stal­ter wei­sen dar­auf hin FFP2 Mas­ken zu tra­gen und die Min­dest­ab­stän­de einzuhalten.

2 Antworten

  1. Marita Weissig sagt:

    Pfar­re­rin Elsel irrt: das Kir­chen­asyl ist kein rechts­frei­er Raum und stellt straf­recht­lich die Hil­fe zum uner­laub­ten Auf­ent­halt dar. Die mei­sten Kir­chen­asyle wer­den zudem für Asyl­be­wer­ber gewährt, die in ein EU-Land, in dem sie zuerst ange­kom­men und dann ein­fach wei­ter­ge­reist sind, abge­scho­ben wer­den sol­len. Hier droht ihnen weder men­schen­un­wür­di­ge noch lebens­be­droh­li­che Situa­tio­nen. Und: die Kir­che kann und darf sich nicht über gel­ten­des Recht hin­weg­set­zen, bzw. ihr eige­nes Recht auf­stel­len. Wir leben in einem Rechts­staat und bevor jemand abge­scho­ben wird, wur­de bereits alles, meist auch gericht­lich, über­prüft, da muss und darf die Kir­che nicht nach eige­nen Kri­te­ri­en eine erneu­te Prü­fung ver­lan­gen. Ich hof­fe sehr, dass das Ober­ste Baye­ri­sche Lan­des­ge­richt die­se Pra­xis nun­mehr been­det. Wir unter­lie­gen alle dem Gesetz, auch die Kirchen!

  2. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Frau Wei­ssig irrt: Das Kir­chen­asyl setzt sich nicht über gel­ten­des inhalt­li­ches Recht hin­weg. Die Behör­den wer­den sogar aus­drück­lich über die Gewäh­rung infor­miert. Das Kir­chen­asyl dient ledig­lich dazu, die vor­han­de­nen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­zu­lo­ten und hier­zu die not­wen­di­ge Zeit zu gewin­nen. Ein gro­ßer Anteil der Asyl­an­trä­ge wird bei­spiels­wei­se nur aus for­ma­len Grün­den abge­lehnt, weil die Antragsteller/​innen – auch wegen sprach­li­cher Schwie­rig­kei­ten – den Vor­schrif­ten­dschun­gel nicht überblicken.

    Ich habe auch gro­ße Pro­ble­me, Deutsch­land als Rechts­staat anzu­se­hen. Viel­mehr hat es sich zu einem büro­kra­ti­schen Para­gra­phen­staat ent­wickelt, der zu oft denen „Recht“ gibt, die die finan­zi­el­len oder orga­ni­sa­to­ri­schen Mit­tel haben, die unüber­schau­ba­ren Win­kel der Gesetz- und Ver­ord­nungs­ge­bung aus­zu­nut­zen. Und hier­zu gehö­ren neben denen, die aus Pri­vat- oder Fir­men­mit­teln teu­re Spe­zi­al­an­wäl­te bezah­len kön­nen, eben auch Behör­den, die offen­bar unbe­grenzt Steu­er­mit­tel ein­zu­set­zen in der Lage sind.

    Mir kann zudem nie­man­dem glaub­haft ver­si­chern, daß Flücht­lin­gen in EU-Län­dern kei­ne men­schen­un­wür­di­gen oder lebens­be­droh­li­chen Situa­tio­nen dro­hen. Es kommt nicht von unge­fähr, daß der Euro­päi­sche Gerichts­hof es für rech­tens hält, sol­chen Mit­glieds­län­dern, wel­che die Rechts­staat­lich­keit ver­let­zen, Gel­der zu strei­chen, wäh­rend Staa­ten, die eine sol­che Selbst­ver­ständ­lich­keit nicht akzep­tie­ren wol­len, hier­ge­gen Sturm laufen.

    Wie konn­te es zudem sein, daß Afgha­ni­stan noch kurz vor der Flucht der west­li­chen Armeen als siche­rer Her­kunfts­staat ein­ge­stuft war? Wie kann es sein, daß Men­schen, denen bei­spiels­wei­se wegen ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung in ihrer Hei­mat der Tod droht, dort­hin abge­scho­ben wer­den sol­len? Vie­le wei­te­re Bei­spie­le wären hier anzuführen.

    Ich bin froh, daß die Kir­chen mit dem Kir­chen­asyl ihrer christ­li­chen Ver­pflich­tung gerecht wer­den und damit ein Stück Mensch­lich­keit in unse­re Gesell­schaft einbringen.