Land­rats­amt Coburg infor­miert: Ver­eins­pau­scha­le bis 1. März beantragen!

Ver­eins­pau­scha­le 2022

Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt den Sport­be­trieb in Ver­ei­nen in Form der Ver­eins­pau­scha­le. Mit­te Janu­ar 2022 wur­den die Antrags­un­ter­la­gen inklu­si­ve Anschrei­ben und Hin­weis­blatt an die Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne im Land­kreis Coburg ver­schickt. Als Ver­ein kann die staat­li­che Ver­eins­pau­scha­le erhal­ten, wer

  • min­de­stens 500 Mit­glie­der­ein­hei­ten erreicht,
  • einen Jugend­an­teil von mind. 10% der Gesamt­mit­glie­der erreicht,
  • Ein­nah­men durch Bei­trä­ge und Spen­den mind. in Höhe des sich erge­ben­den Soll­auf­kom­mens erzielt hat,
  • steu­er­recht­lich gemein­nüt­zig ist (aktu­el­ler Bescheid),
  • Mit­glied im BLSV oder BSSB ist.

Der Antrag auf Gewäh­rung der Ver­eins­pau­scha­le muss aus­nahms­los bis spä­te­stens 01. März 2022 mit den Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den. Hier­bei han­delt es sich um eine Aus­schluss­frist! Spä­ter ein­ge­hen­de oder unvoll­stän­di­ge Antrags­un­ter­la­gen wer­den nicht berücksichtigt.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen sowie die Antrags­un­ter­la­gen erhal­ten Sie in Kür­ze auch über unse­re Home­page www.landkreis-coburg.de/244–0.