Forch­hei­mer CSU-Stadt­rats­frak­ti­on stellt Antrag bzgl. der Novel­le der Baye­ri­schen Bauordnung

Anpas­sung städ­ti­scher Satzungen

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Kirschstein,
sehr geehr­ter Herr Bür­ger­mei­ster Schönfelder,
sehr geehr­te Frau Bür­ger­mei­ste­rin Dr. Prechtel,
sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus dem Forch­hei­mer Stadtrat,

vor knapp einem Jahr trat die Novel­le der Baye­ri­schen Bau­ord­nung in Kraft. Wir begrü­ßen die­se Novel­le sehr, da sie unter dem Strich für mehr Bür­ger­freund­lich­keit und schnel­le­re Ver­fah­ren sorgt. Für die Kom­mu­nen bie­tet die Novel­le eini­ge wich­ti­ge Aspek­te. Die­se kom­men aber nur nach dem Erlass ent­spre­chen­der Sat­zun­gen zum Tragen.

Wir bean­tra­gen des­halb, dass uns die Ver­wal­tung im ersten Quar­tal 2022 Sat­zungs­vor­schlä­ge zu fol­gen­den Berei­chen – zur Dis­kus­si­on im Stadt­rat – vorlegt:

  1. Die bestehen­de Ver­pflich­tung zur Her­stel­lung von Spiel­plät­zen ab zehn Wohn­ein­hei­ten muss klar gere­gelt wer­den. Dies betrifft unter ande­rem fol­gen­de Bau­stei­ne: Grö­ße, Beschaf­fen­heit, Aus­stat­tung, Ver­pflich­tung zum Unter­halt, Mög­lich­kei­ten der Ablö­se usw.
  2. Die Neu­fas­sung des Art. 81 Bay­BO ermög­licht es Kom­mu­nen, die Begrü­nung von Dächern und Fas­sa­den durch eine Sat­zung festzuschreiben.Ebenso muss durch die­se Sat­zung die Anla­ge von Stein- und Schot­ter­gär­ten, Kunst­ra­sen und ander­wei­ti­ge Ver­sie­ge­lung gere­gelt wer­den. Ziel muss es sein, die Ver­sie­ge­lung von Grund­stücke mög­lichst gering zu hal­ten, um Lebens­räu­me für Flo­ra und Fau­na auf­recht zu erhalten.

Neben der Erstel­lung oben genann­ter Sat­zun­gen benö­ti­gen wir auch für unse­re Stell­platz­sat­zung eine Aktua­li­sie­rung. Die Defi­zi­te der bestehen­den Sat­zung wur­den im Lauf des letz­ten Jah­res mehr als deutlich.

Wir bean­tra­gen des­halb die Stell­platz­sat­zung in fol­gen­den Punk­ten zu modi­fi­zie­ren bezie­hungs­wei­se zu ergänzen:

  1. Die Ablö­se­sum­me eines Stell­plat­zes im inne­ren Stadt­ge­biet soll­te von 4.200 Euro auf 4.500 Euro steigen.
  2. Im äuße­ren Stadt­ge­biet – ein­schließ­lich aller Orts­tei­le – soll­te die Ablö­se­sum­me je Stell­platz von 3.200 Euro auf 3.500 Euro erhöht werden.

Nach­dem es in vie­len baye­ri­schen Kom­mu­nen kei­ne Stell­platz­re­du­zie­run­gen für sog. Alten­woh­nun­gen gibt und der Begriff sich in der Pra­xis mei­stens auf die Bar­rie­re­frei­heit bezieht, bean­tra­gen wir die Strei­chung der Text­zif­fer 1.3. der Anla­ge 1 der Stellplatzsatzung.

Die neue Sat­zung muss eben­so die Errich­tung von Fahr­rad­stell­plät­zen und ent­spre­chen­de Begrü­nun­gen von Park­platz­an­la­gen neu und zukunfts­ori­en­tiert regeln.

Nach­dem uns die Vor­la­ge ent­spre­chen­der Sat­zungs­vor­schlä­ge bis Ende letz­ten Jah­res in Aus­sicht gestellt wur­de und wir bis heu­te kein ent­spre­chen­des Ver­wal­tungs­han­deln fest­stel­len konn­ten, wol­len wir mit die­sem Antrag die Dring­lich­keit unter­strei­chen und erwar­ten von der Ver­wal­tung ent­spre­chen­de Vorschläge.Für Rück­fra­gen aller Art ste­he ich Ihnen jeder­zeit per­sön­lich zur Verfügung.

Herz­li­chen Dank und vie­le Grüße
Josua Flierl Fraktionsvorsitzender
Tho­mas Wer­ner, Stadtrat