Kon­trol­len in Mit­tel­fran­ken zur Ein­hal­tung der Infektionsschutzbestimmungen

symbolfoto polizei

Bilanz der ver­gan­ge­nen Woche

Sowohl über die zurück­lie­gen­den Weih­nachts­fei­er­ta­ge als auch über den Jah­res­wech­sel hin­weg hat das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken sei­ne Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen fort­ge­setzt. Seit Beginn der Kon­troll­maß­nah­men im Novem­ber 2021 ste­hen dies­be­züg­lich bereits über 15.000 Kon­trol­len zu Buche.

In der zurück­lie­gen­den Woche (03.–10.01.2022) führ­ten Poli­zei­be­am­te im Regie­rungs­be­zirk Mit­tel­fran­ken ins­ge­samt 1535 Über­prü­fun­gen durch und setz­ten damit die eta­blier­te Kon­troll­pra­xis auch zum Beginn des neu­en Jah­res kon­se­quent fort. Im Zuge der eng mit den Ver­wal­tungs­be­hör­den abge­stimm­ten Maß­nah­men wur­den allei­ne im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) 656 Über­prü­fun­gen vor­ge­nom­men. Dar­über hin­aus stell­te auch die Über­wa­chung der Gastro­no­mie wei­ter­hin einen Schwer­punkt dar. Dazu wur­den in den zurück­lie­gen­den sie­ben Tagen 480 gastro­no­mi­sche Betrie­be einer Kon­trol­le unterzogen.

Im ÖPNV bean­stan­de­ten die Ein­satz­kräf­te drei­zehn Per­so­nen wegen Ver­stö­ßen gegen die 3G-Rege­lung sowie neun wei­te­re Fahr­gä­ste wegen Miss­ach­tung der Maskenpflicht.

Bei der Über­prü­fung gastro­no­mi­scher Betrie­be regi­strier­ten die Beam­ten neun Ver­stö­ße gegen die 2G-Rege­lung. Außer­dem brach­ten sie in 21 Fäl­len Per­so­nen zur Anzei­ge, die kei­ne Mund-Nasen-Bedeckung trugen.

Ein wie­der­hol­tes Ein­schrei­ten der Poli­zei war am ver­gan­ge­nen Frei­tag (07.01.2022) in einem gastro­no­mi­schen Betrieb in Wen­del­stein (Lkrs. Roth) not­wen­dig. Zunächst bemerk­te eine Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Schwa­bach, dass in der betrof­fe­nen Gast­stät­te auch nach 23:00 Uhr reger Betrieb bei Live­mu­sik und Geträn­ke­aus­schank herrsch­te. Nach einer Über­prü­fung der 19 anwe­sen­den Gäste for­der­ten die Poli­zi­sten das Per­so­nal auf, den Betrieb ein­zu­stel­len. Aller­dings muss­te die Strei­fe zur tat­säch­li­chen Been­di­gung des Gast­stät­ten­be­triebs kurz dar­auf ein wei­te­res Mal anrücken. Eine ent­spre­chen­de Anzei­ge wird dem Land­rats­amt Roth vor­ge­legt und kann für den ver­ant­wort­li­chen Gastro­nom ein Buß­geld in Höhe von meh­re­ren tau­send Euro zur Fol­ge haben.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken ruft auch wei­ter­hin dazu auf, die gel­ten­den Bestim­mun­gen zu beach­ten und sich zur Ein­däm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens ver­ant­wor­tungs­voll und umsich­tig zu ver­hal­ten. Die Ein­satz­kräf­te der Poli­zei wer­den auch zukünf­tig flä­chen­decken­de Kon­trol­len durch­füh­ren und Ver­stö­ße zur Anzei­ge bringen.