Bam­ber­ger Rat­häu­ser mit 3G-Regelung

Corona Maske Symbolbild

Ab dem 10. Janu­ar 2022 gilt für Besucher:innen der städ­ti­schen Rat­häu­ser die 3G-Rege­lung. Das bedeu­tet, dass nur die Per­so­nen Zutritt in die städ­ti­schen Rat­häu­ser haben, die eine voll­stän­di­ge Imp­fung oder eine Gene­sung oder einen nega­ti­ven Test nach­wei­sen kön­nen. Schnell­tests sind vom Zeit­punkt der Pro­ben­ent­nah­me an 24 Stun­den lang gül­tig, PCR-Tests sind vom Zeit­punkt der Pro­ben­ent­nah­me an 48 Stun­den lang gültig.

Schüler:innen, die in der Schu­le regel­mä­ßi­gen Testun­gen unter­lie­gen und nicht geimpft oder gene­sen sind, benö­ti­gen kei­nen zusätz­li­chen Testnachweis.

Für Kin­der bis zum sech­sten Geburts­tag sowie Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind, gilt die 3G-Regel nicht.