Uehl­fel­der MdL Gabi Schmidt zu den beschlos­se­nen Ver­bes­se­run­gen bei den Überbrückungshilfen

Gabi Schmidt
Gabi Schmidt © www.schmidtgabi.de

Freie Wäh­ler-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gabi Schmidt begrüßt wei­ter­füh­ren­de Unter­stüt­zung für Selbst­stän­di­ge und Unternehmen

„Die Coro­na-Pan­de­mie bela­stet Men­schen und Wirt­schaft glei­cher­ma­ßen. Um einen Kol­laps unse­res Gesund­heits­sy­stems zu ver­mei­den, muss­ten erneut Coro­na-Maß­nah­men getrof­fen wer­den. Des­halb ist es rich­tig, dass Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men wei­ter­hin finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten.“ So kom­men­tiert Gabi Schmidt, Land­tags­ab­ge­ord­ne­te der Frei­en Wäh­ler, die Ver­bes­se­run­gen der Über­brückungs­hil­fen IV des Bun­des sowie der Baye­ri­schen Coro­na-Här­te­fall­hil­fen: „Die dabei beschlos­se­nen Son­der­re­ge­lun­gen für Schau­stel­ler und Markt­leu­te sind ein wich­ti­ges Signal an die Bran­che, die durch die erneu­ten Absa­gen von Weih­nachts­märk­ten schwer getrof­fen wurde.“

„Die Son­der­re­ge­lung für die Ver­an­stal­tungs- und Kul­tur­bran­che wird nun für Absa­gen von Ver­an­stal­tun­gen bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert“, erklärt Schmidt: „Damit decken die Hil­fen nun Aus­fall- und Vor­be­rei­tungs­ko­sten für alle Weih­nachts­märk­te ab und die­nen als zusätz­li­che Unter­stüt­zung für betrof­fe­ne Schau­stel­ler und Markt­kauf­leu­te.“ Die Son­der­re­ge­lung umfasst dabei alle Antrags­stel­ler, die von Absa­gen im Novem­ber und Dezem­ber 2021 betrof­fen sind.

Wei­ter erhal­ten Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men einen modi­fi­zier­ten und ver­bes­ser­ten Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss zur Sub­stanz­stär­kung – sofern sie im Dezem­ber 2021 und Janu­ar 2022 einen durch­schnitt­li­chen Coro­na-beding­ten Umsatz­ein­bruch von min­de­stens 50 Pro­zent auf­wei­sen. „Damit erhal­ten sie in der Über­brückungs­hil­fe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Pro­zent auf die Fix­ko­sten­er­stat­tung“, sagt Schmidt. Für Schau­stel­ler, Markt­leu­te und pri­va­te Ver­an­stal­ter von abge­sag­ten Advents- und Weih­nachts­märk­ten beträgt der Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss sogar 50 Pro­zent – wenn sie einen Umsatz­ein­bruch von min­de­stens 50 Pro­zent im Dezem­ber 2021 erlit­ten haben.

Auch wer­den in der Über­brückungs­hil­fe IV erst­mals Selbst­stän­di­ge bzw. Unter­neh­men berück­sich­tigt, die vor dem 30. Sep­tem­ber 2021 gegrün­det wur­den. Denn bis­her waren nur Antrag­stel­ler berück­sich­tigt wor­den, die sich bis zum 31. Okto­ber 2020 gegrün­det hat­ten. „Dies ist ein wich­ti­ges Signal, da ab sofort auch Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­men unter­stützt wer­den, die nach der zwei­ten und drit­ten Coro­na-Wel­le unter­neh­me­ri­schen Mut gezeigt haben und bis­her nur über die Baye­ri­sche Coro­na-Här­te­fall­hil­fe unter­stützt wor­den sind“, so Schmidt weiter.

Eben­falls wur­de die Baye­ri­sche Coro­na-Här­te­fall­hil­fe bis zum 31. März 2022 ver­län­gert. „Damit wer­den alle Antrags­stel­ler auf­ge­fan­gen, die in der Über­brückungs­hil­fe nicht antrags­be­rech­tigt sind“, betont Schmidt. Inner­halb der Baye­ri­schen Coro­na-Här­te­fall­hil­fe wird zusätz­lich die Baye­ri­sche Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te abgewickelt.

„All die­se Maß­nah­men zei­gen, dass sich Bay­ern mas­siv im Bund und auch mit eige­nen finan­zi­el­len Mit­teln für die Unter­stüt­zung von Selbst­stän­di­gen und Unter­neh­men sowie der Ver­an­stal­tungs- und Kul­tur­bra­che ein­setzt“, so Schmidt abschließend.