Bericht aus der Kabi­netts­sit­zung vom 21. Dezem­ber 2021

1. Staats­re­gie­rung betrach­tet Höchst­stän­de bei Infla­ti­on in Deutsch­land und Euro­pa mit Sorge

Die Infla­ti­on in Deutsch­land erreich­te im Novem­ber 2021 mit 5,2 Pro­zent den höch­sten Wert seit Juni 1992. In der Euro­zo­ne lag die Teue­rungs­ra­te im Novem­ber bei 4,9 Pro­zent, dem höch­sten Wert seit Bestehen der Wäh­rungs­uni­on. Aktu­el­le Kon­junk­tur­pro­gno­sen gehen auch im kom­men­den Jahr von einem spür­ba­ren Anstieg der Ver­brau­cher­prei­se aus. Durch die Infla­ti­on wer­den erspar­te Reser­ven stark ent­wer­tet. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen sich ein­schrän­ken und ver­lie­ren deut­lich an Kaufkraft.

Bis­lang lässt die EZB jedes kla­re Signal ver­mis­sen, dass sie die Infla­ti­ons­ge­fah­ren ernst nimmt und ihr Preis­sta­bi­li­täts­man­dat erfül­len will. Ange­sichts die­ser Ent­wick­lun­gen for­dert Bay­ern die Bun­des­re­gie­rung auf, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger durch geziel­te Maß­nah­men steu­er­lich zu ent­la­sten. Rea­le Ein­kom­mens­ver­lu­ste durch die Aus­wir­kun­gen der kal­ten Pro­gres­si­on müs­sen durch einen jähr­li­chen Aus­gleich bei der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er ver­hin­dert wer­den. Auch gilt es, vor­han­de­ne Alters­vor­sor­ge- und lang­fri­sti­ge Spar­for­men durch steu­er­li­che Vor­tei­le zu för­dern. Neben einer Ent­la­stung bei den Strom­ko­sten soll­ten auch die Ener­gie­steu­er­sät­ze für Heiz­öl, Erd­gas, Die­sel und Ben­zin spür­bar abge­senkt wer­den, um ins­be­son­de­re Haus­hal­te mit gerin­ge­rem und mitt­le­rem Ein­kom­men zu unterstützen.

Dar­über hin­aus sieht die Staats­re­gie­rung in der Schul­den­brem­se einen ele­men­ta­ren Grund­pfei­ler für nach­hal­ti­ge öffent­li­che Finan­zen. Der Frei­staat ver­weist auf die Not­wen­dig­keit bin­den­der Fis­kal­re­geln und lehnt ver­fas­sungs­recht­lich frag­wür­di­ge Umge­hun­gen der Schul­den­brem­se strikt ab. Eben­so spricht sich Bay­ern ent­schie­den gegen eine Auf­wei­chung des Sta­bi­li­täts- und Wachs­tums­pakts in Euro­pa aus. Bei den aktu­el­len Initia­ti­ven im Zusam­men­hang mit mehr Nach­hal­tig­keit in der Finanz­wirt­schaft hält die Staats­re­gie­rung unver­hält­nis­mä­ßi­ge Büro­kra­tie­an­for­de­run­gen und eine unzu­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung von Brücken­tech­no­lo­gien – wie die Strom­erzeu­gung mit­tels Erd­gas – nicht für ziel­füh­rend. Ange­sichts der anhal­ten­den Debat­te um eine Euro­päi­sche Ein­la­gen­si­che­rung wider­spricht die Staats­re­gie­rung auch wei­ter­hin einer Zwangs­ver­ge­mein­schaf­tung von Bankenrisiken.

2. Staats­re­gie­rung bringt Baye­ri­sche Son­der­hil­fe für Weih­nachts­märk­te auf den Weg – Coro­na-Här­te­fall­hil­fe im Frei­staat verlängert

Die pan­de­mie­be­ding­te Absa­ge von Weih­nachts­märk­ten hat vor allem Markt­kauf­leu­te und Schau­stel­ler stark getrof­fen. Die Staats­re­gie­rung hat des­halb die Baye­ri­sche Son­der­hil­fe Weih­nachts­märk­te auf den Weg gebracht, deren Eck­punk­te das Kabi­nett bereits am 3. Dezem­ber 2021 beschlos­sen hat­te. Der Frei­staat zahlt zusätz­lich zu den Hil­fen des Bun­des einen monat­li­chen Unter­neh­mer­lohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Mona­te Novem­ber 2021 bis März 2022. Die Antrag­stel­lung soll zeit­nah star­ten. Die Baye­ri­sche Son­der­hil­fe wird als Teil der Baye­ri­schen Här­te­fall­hil­fen abge­wickelt, die der Mini­ster­rat heu­te bis zum 31. März 2022 ver­län­gert hat.

Dane­ben haben die jüng­sten infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maß­nah­men den Bund ver­an­lasst, die Über­brückungs­hil­fe anzupassen:

  • In der der­zeit lau­fen­den Über­brückungs­hil­fe III Plus wird Hil­fe nun auch im Fall frei­wil­li­ger Betriebs­schlie­ßun­gen gewährt, wenn auf­grund von ange­ord­ne­ten Coro­na-Zutritts­be­schrän­kun­gen (2G, 2G plus oder 3G) oder ver­gleich­ba­ren Maß­nah­men die Auf­recht­erhal­tung des Geschäfts­be­triebs unwirt­schaft­lich ist.
  • Zudem wird die Über­brückungs­hil­fe als Über­brückungs­hil­fe IV bis März 2022 ver­län­gert. Der Mini­ster­rat begrüßt dabei ins­be­son­de­re die Fort­füh­rung des Eigen­ka­pi­tal­zu­schus­ses ein­schließ­lich der Ver­bes­se­rung, dass Schau­stel­ler, Markt­kauf­leu­te und pri­va­te Ver­an­stal­ter von abge­sag­ten Advents- und Weih­nachts­märk­ten einen Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss in Höhe von 50 Pro­zent erhal­ten kön­nen, wenn sie einen Umsatz­ein­bruch von min­de­stens 50 Pro­zent im Dezem­ber 2021 nach­wei­sen. Damit erhal­ten Markt­kauf­leu­te und Schau­stel­ler neben dem aus Lan­des­mit­teln zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­neh­mer­lohn zusätz­li­che Unterstützung.
  • Außer­dem wird die Son­der­re­ge­lung für die Ver­an­stal­tungs- und Kul­tur­bran­che ver­län­gert, die nun­mehr auch Aus­fall- und Vor­be­rei­tungs­ko­sten für Ver­an­stal­tun­gen bis zum 31. Dezem­ber 2021 abdeckt.
  • Die Über­brückungs­hil­fe IV kann nun auch von Selb­stän­di­gen bzw. Unter­neh­men bean­tragt wer­den, die vor dem 30. Sep­tem­ber 2021 ihre Tätig­keit erst­mals auf­ge­nom­men haben bzw. gegrün­det wurden.

Anträ­ge für die lau­fen­de Über­brückungs­hil­fe III Plus kön­nen bis zum 31. März 2022, Anträ­ge für die Über­brückungs­hil­fe IV bis 30. April 2022 gestellt werden.

Gleich­zei­tig ist es sehr bedau­er­lich, dass der Bund die För­der­höchst­quo­te bei der Über­brückungs­hil­fe IV von bis­her 100 Pro­zent auf 90 Pro­zent sen­ken wird. Aus Sicht der Staats­re­gie­rung ist das ange­sichts der der­zei­ti­gen Lage das fal­sche Signal an die betrof­fe­nen Unternehmen.

3. Test­stra­te­gie in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung wird ver­län­gert / Mehr Fle­xi­bi­li­tät für Trä­ger und Ein­rich­tun­gen bei der Durch­füh­rung von PCR-Pooltests

Solan­ge Kin­der unter fünf Jah­ren nicht gegen das Coro­na­vi­rus geimpft wer­den kön­nen, spie­len regel­mä­ßi­ge Testun­gen von Beschäf­tig­ten und Kin­dern in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung eine her­aus­ra­gen­de Rol­le bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie. Die Staats­re­gie­rung ver­län­gert des­halb das För­der­pro­gramm zur Durch­füh­rung von PCR-Pool-Tests in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung über den Win­ter hin­aus bis zum Ende des Kita-Jah­res am 31. August 2022. Damit ist die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung dau­er­haft gut auf­ge­stellt. Gleich­zei­tig erhal­ten alle Betei­lig­ten lang­fri­sti­ge Planungssicherheit.

Gleich­zei­tig erhöht Bay­ern die Fle­xi­bi­li­tät bei der Ein­füh­rung von PCR-Pool-Tests in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung. Durch eine Dezen­tra­li­sie­rung der Orga­ni­sa­ti­on kön­nen nun auch Trä­ger und Gemein­den auf eige­nen Wunsch und in eige­ner Ver­ant­wor­tung Pool-Tests durch­füh­ren und erhal­ten die Kosten pau­schal erstattet.