Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 17.12.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Zeu­gen­auf­ruf nach Über­griff auf 11-Jährigen

COBURG. Im Zusam­men­hang mit einem kör­per­li­chen Über­griff auf einen 11-Jäh­ri­gen Anfang Dezem­ber in der Cobur­ger Innen­stadt sucht die Cobur­ger Poli­zei nach einem Zeu­gen der die Angrei­fer wäh­rend der Tat­aus­füh­rung verjagte.

Eine fünf­köp­fi­ge Grup­pe von Kin­dern oder Jugend­li­chen im Alter von etwa 13 bis 16 Jah­ren hiel­ten den zum Tat­zeit­punkt Elf­jäh­ri­gen am Frei­tag, den 3. Dezem­ber 2021 um 13.15 Uhr, am Thea­ter­platz fest und durch­such­ten das Kind nach Wert­sa­chen. Beu­te mach­ten die Unbe­kann­ten aller­dings nicht, da der Jun­ge kei­ne Wert­ge­gen­stän­de bei sich trug.

Ein bis dato unbe­kann­ter Zeu­ge bekam den Über­griff am Frei­tag­nach­mit­tag mit und sprach die Grup­pe der Angrei­fer offen­siv an. Die­se lie­ßen dar­auf­hin von dem Jun­gen ab und flüchteten.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg sucht nun nach dem etwa 30–40 Jah­re alten Mann, der am Frei­tag, den 3.12.2021 um 13.15 Uhr, dem Elf­jäh­ri­gen im Bereich Theaterplatz/​Georgengasse zur Hil­fe kam. Die­ser sowie auch wei­te­re Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 an die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on zu wenden.

Die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on ermit­telt wegen mög­li­cher Körperverletzungs/​Nötigungs ‑und Eigentumsdelikten.

50-Jäh­ri­ger fährt unter Alkoholeinfluss

WEIT­RAMS­DORF, WEI­DACH, LKR. COBURG. 0,84 Pro­mil­le zeig­te der Alko­mat bei der Kon­trol­le eines Opel­fah­rers am Don­ners­tag­abend in Weit­rams­dor­fer Gemein­de­teil Weidach.

Bei der Kon­trol­le des 50-Jäh­ri­gen um 18.50 Uhr nah­men die Beam­ten Alko­hol­ge­ruch aus dem Fahr­zeug­inne­ren wahr. Ein im Anschluss durch­ge­führ­ter Alko­hol­test ver­an­lass­te die Beam­ten eine Blut­ent­nah­me im Cobur­ger Kli­ni­kum anzu­ord­nen. Zudem unter­ban­den sie die Wei­ter­fahrt. Gegen den 50-Jäh­ri­gen ermit­telt der Ein­satz­zug der Cobur­ger Poli­zei wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Land­kreis Hof / Poli­zei­prä­si­di­um Oberfranken

Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall mit meh­re­ren Verletzten

REHAU, LKR. HOF. Bei einem Ver­kehrs­un­fall am Frei­tag­mit­tag zog sich eine 77-jäh­ri­ge Frau schwer­ste Ver­let­zun­gen zu. Die Unfall­stel­le ist der­zeit gesperrt.

Gegen 12 Uhr fuhr ein 23-Jäh­ri­ger mit sei­nem voll­be­setz­ten Kom­bi die Foh­ren­reu­ther Stra­ße in stadt­aus­wär­ti­ger Rich­tung. Ersten Erkennt­nis­sen zufol­ge miss­ach­te­te er an der Kreu­zung Ber­li­ner Allee die Vor­fahrt eines que­ren­den Klein­wa­gens. Die bei­den Fahr­zeu­ge kol­li­dier­ten im Kreu­zungs­be­reich. Der Sko­da des mut­maß­li­chen Ver­ur­sa­chers wur­de durch den Auf­prall in den Gar­ten­zaun eines angren­zen­den Grund­stücks geschleudert.

Nach bis­he­ri­gen Sach­stand erlit­ten der Fah­rer und Bei­fah­rer des vor­fahrt­be­rech­tig­ten Kraft­wa­gens schwe­re Ver­let­zun­gen. Die Insas­sen des Ver­ur­sa­cher­fahr­zeu­ges wur­den leicht ver­letzt. Der Ret­tungs­dienst brach­te die ins­ge­samt sechs Ver­letz­ten in Krankenhäuser.

Für die 77-jäh­ri­ge Mit­fah­re­rin des Sko­das ende­te der Unfall jedoch lebens­ge­fähr­lich. Die Senio­rin zog sich schwer­ste Ver­let­zun­gen zu und wird der­zeit im Kran­ken­haus medi­zi­nisch versorgt.

Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft kam ein Sach­ver­stän­di­ger an die Unfall­stel­le und unter­stützt die Beam­ten der Poli­zei­sta­ti­on Rehau bei der Klä­rung der Unfallursache.

Die Kreu­zung Foh­ren­reu­ther Stra­ße / Ber­li­ner Allee war für die Unfall­auf­nah­me voll gesperrt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Spie­le­kon­so­le nicht geliefert

Stein­wie­sen – Über eine Inter­net­platt­form erwarb eine Geschä­dig­te aus einem Orts­teil von Stein­wie­sen am 13.12.2021 eine neu­wer­ti­ge Spie­le­kon­so­le PS5 für 450 Euro. Nach­dem sie einen Teil­be­trag als Anzah­lung gelei­stet hat­te, blieb der Ver­sandt der Ware aller­dings aus.

Auch schlu­gen jeg­li­che wei­te­re Kon­takt­ver­su­che mit dem Anbie­ter fehl. Der Dame ist nun ein finan­zi­el­ler Scha­den von 275 Euro entstanden.