Kli­ni­kum Bay­reuth passt Besu­cher­re­ge­lung an

Es geht um Omi­kron – auch wenn es bis­her noch kei­nen Nach­weis die­ser Vari­an­te an der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH gibt. Und es geht um Weih­nach­ten. Um ein mög­lichst gesun­des Fest. Ab Frei­tag, 17. Dezem­ber 2021, gilt für das Kli­ni­kum und die Kli­nik Hohe War­te des­halb eine neue Besuchsregelung.

Und die sieht so aus: Besu­che sind nur noch mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung der behan­deln­den Ärz­tin oder des behan­deln­den Arz­tes (Oberarzt/​Klinikdirektor) mög­lich. Die­se Geneh­mi­gung wird grund­sätz­lich nur erteilt, wenn sich eine Pati­en­tin oder ein Pati­ent län­ger als sie­ben Tage sta­tio­när am Kli­ni­kum oder in der Kli­nik Hohe War­te auf­hält. Neben der Geneh­mi­gung müs­sen sich Besu­che­rin­nen und Besu­cher ab der näch­sten Woche vor Ort vor dem Besuch testen las­sen. Besu­che sind zwi­schen 15 und 18 Uhr möglich.

Besu­che­rin­nen und Besu­cher buchen sich ihre Besuchs­ter­mi­ne über die Tele­fon-Hot­line unter der Num­mer 0921 400–753609.

War­um die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH die­se Maß­nah­men jetzt ergreift, erklärt der Pan­de­mie­be­auf­trag­te des Maxi­mal­ver­sor­gers, PD Dr. Tho­mas Bol­lin­ger. „Noch kön­nen wir nicht genau ein­schät­zen, wie sich die Omi­kron-Vari­an­te in den Krank­heits­ver­läu­fen aus­wirkt. Fest steht aber, dass sie min­de­stens genau­so ansteckend wenn nicht gar anstecken­der als die Del­ta-Vari­an­te ist. Unter Umstän­den sind auch Geimpf­te häu­fi­ger ansteckend. Ange­sichts der Inku­ba­ti­ons­zeit, die nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen bei zwei bis vier Tagen liegt, steu­ern wir jetzt gegen, um an Weih­nach­ten eine hof­fent­lich sta­bi­le Situa­ti­on ohne grö­ße­re Aus­brü­che vor­zu­fin­den. Denn an Weih­nach­ten sind auch die Kapa­zi­tä­ten der Kran­ken­häu­ser nicht in vol­lem Umfang einsetzbar.“

Den Test vor Ort begrün­det PD Dr. Bol­lin­ger mit Erfah­run­gen der ver­gan­ge­nen Tage. „Trotz der 2G-plus-Rege­lung, die wir zuletzt seit Mit­te Novem­ber ange­wandt hat­ten, haben wir Aus­brü­che zu ver­zeich­nen, die nach unse­ren Erkennt­nis­sen ver­mut­lich auf Besu­che zurück­zu­füh­ren sind. Wir ste­hen also vor der für alle Betei­lig­ten unschö­nen Auf­ga­be, die Zahl der Besu­che zu redu­zie­ren. Und bei Besu­che­rin­nen und Besu­chern mit Geneh­mi­gung wol­len wir eben­falls auf Num­mer Sicher gehen.“ Ein fach­ge­recht, vor Ort und zeit­nah vor dem Besuch erstell­ter Test gibt bei nega­ti­vem Ergeb­nis einen belast­ba­ren Hin­weis dar­auf, dass die gete­ste­te Per­son zumin­dest nicht hoch­in­fek­ti­ös ist.

Eine wich­ti­ge Infor­ma­ti­on noch: Alle Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, etwa für die Kin­der­kli­nik, die Pal­lia­tiv­sta­ti­on, die Inten­siv­sta­tio­nen, für Kreiß­saal und Gebur­ten­sta­ti­on, blei­ben bestehen.

Mehr dazu im Inter­net unter www​.kli​ni​kum​-bay​reuth​.de