Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 15.12.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Bass­la­sti­ge Musik stört Nachtruhe

COBURG. Zu einem Ein­satz wegen Ruhe­stö­rung fuh­ren Beam­ten der Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on in der Nacht zum Mitt­woch im Cobur­ger Stadtgebiet.

Ein 22-Jäh­ri­ger dreh­te um 0:30 Uhr in sei­ner Woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Rosen­au­er Stra­ße die Musik der­art laut auf, dass die Nach­barn nicht schla­fen konn­ten. Bei Ein­tref­fen der Strei­fe der Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on hör­ten die Beam­ten bereits vor Betre­ten des Hau­ses die über­lau­te, bass­la­sti­ge Musik. Der ein­sich­ti­ge Ruhe­stö­rer dreht nach dem Ein­satz der Beam­ten die Laut­stär­ke deut­lich zurück. Die Nacht­ru­he war wie­der hergestellt.

Unfall mit Sach­scha­den beim Abbiegen

Verkehrsunfall in Coburg. Foto: Polizei

Ver­kehrs­un­fall in Coburg. Foto: Polizei

COBURG. Ein Sach­scha­den von min­de­stens 10.000 Euro ent­stand am Diens­tag­nach­mit­tag bei einem Abbie­ge­un­fall mit zwei betei­lig­ten Fahr­zeu­gen in der Bahnhofstraße.

Ein 20-Jäh­ri­ger über­sah um 17 Uhr mit sei­nem Audi beim Links­ab­bie­gen von der Bahn­hof­stra­ße in die Hin­te­re Kreuz­gas­se den ihm ent­ge­gen­kom­men­den Renault eines 62-Jäh­ri­gen. Im Kreu­zungs­be­reich kam es zum Zusam­men­stoß der bei­den Fahr­zeu­ge, die jeweils im Front­be­reich beschä­digt wur­den. Bei­de Autos waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten abge­schleppt wer­den. Die Cobur­ger Poli­zei ermit­telt gegen den 20-jäh­ri­gen Unfall­ver­ur­sa­cher wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach der Straßenverkehrsordnung.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Post vom Inkasso-Büro

Wil­helms­thal: Eine jun­ge Frau aus dem Gemein­de­be­reich erstat­te­te die­se Woche bei der Poli­zei Kro­nach Straf­an­zei­ge wegen Com­pu­ter­be­trugs. Die Geschä­dig­te hat­te ein Mahn­schrei­ben vom Inkas­so-Dienst erhal­ten und wur­de zur Zah­lung von rund 50,- Euro auf­ge­for­dert. Den im Mahn­schrei­ben auf­ge­führ­ten Arti­kel hat­te die Geschä­dig­te jedoch nicht bestellt. Die Frau geht des­halb von einer wider­recht­li­chen Nut­zung ihrer Daten aus.