Seel­sor­ge­be­reich Forch­heim: Katho­li­sche Weih­nachts­got­tes­dien­ste 2021

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Als Chri­sten tra­gen wir eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung im Umgang mit­ein­an­der, das gilt beson­ders in Coro­na-Zei­ten. Das Pasto­ral­team des kath. Seel­sor­ge­be­rei­ches Forch­heim hat daher zum Schutz aller Besu­cher und Ehren­amt­li­chen beschlos­sen, dass ab dem 24.12.2021 bis zum 6.1.2022 für die Fest­got­tes­dien­ste an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen, zum Jah­res­schluss und an Drei­kö­nig die 3‑G-Regel gilt. Werk­tags­got­tes­dien­ste sind von die­ser Regel ausgenommen.

Ein aktu­el­ler Impf‑, Gene­sungs- oder aktu­el­ler Test­nach­weis muss am Ein­gang dem Begrü­ßungs­dienst vor­ge­legt wer­den. Von der 3‑G-Regel aus­ge­nom­men sind Kin­der und Jugend­li­che unter 12 Jah­ren. Ab 1.1.2022 gilt in Bay­ern auch für unter 12-Jäh­ri­ge die 3‑G-Regel. Beim Betre­ten der Kir­che sind FFP2-Mas­ken ver­pflich­tend, die auch am Sitz­platz getra­gen wer­den müs­sen – auch beim Beten und Sin­gen, weil der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Die übri­gen Vor­sichts­maß­nah­men (Hän­de­des­in­fek­ti­on + Lüf­ten) wer­den bei­be­hal­ten. Eine Regi­strie­rung der Got­tes­dienst­teil­neh­mer ist nicht erfor­der­lich. Um recht­zei­ti­ges Kom­men wird gebe­ten, da für die Ein­lass­kon­trol­le War­te­zei­ten ein­ge­plant wer­den müssen.

Wer weder geimpft, gene­sen oder gete­stet ist und einen Got­tes­dienst besu­chen möch­te, kann am 24.12. um 22:00 Uhr in Ver­klä­rung Chri­sti oder im Schloß­gar­ten von Thurn einen Weih­nachts­got­tes­dienst besu­chen. Am 1. Weih­nachts­fei­er­tag wer­den auch in Wim­mel­bach, Oes­dorf und Pop­pen­dorf Got­tes­dien­ste im Frei­en angeboten.

Alle Got­tes­dien­ste in St. Mar­tin wer­den wei­ter­hin im Live­stream über­tra­gen: you​tube​.com / St. Mar­tin Forch­heim. Wei­te­re auf­ge­zeich­ne­te Got­tes­dien­ste auf: you​tube​.com / Kath. Pfar­rei­en Hau­sen & Heroldsbach.