Land­rats­amt Bam­berg infor­miert: Impf­emp­feh­lung der STI­KO für Schwangere

Symbolbild Impfung

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) hat ihre Emp­feh­lun­gen für Schwan­ge­re aktua­li­siert. Dar­auf weist der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen beim Land­rats­amt Bam­berg hin.

Die STI­KO spricht eine Impf­emp­feh­lung für unge­impf­te Schwan­ge­re ab dem zwei­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel sowie für unge­impf­te Stil­len­de aus.

Frau­en im gebär­fä­hi­gen Alter, ins­be­son­de­re mit Kin­der­wunsch, emp­fiehlt die STI­KO die COVID-19-Imp­fung aus­drück­lich, um bei einer zukünf­ti­gen Schwan­ger­schaft opti­mal gegen die­se Erkran­kung geschützt zu sein. Laut STI­KO ist eine Schwan­ger­schaft ein rele­van­ter Risi­ko­fak­tor für schwe­re Covid-19-Ver­läu­fe. Alle Details zu die­ser Ein­schät­zung sind zu fin­den auf www​.rki​.de .