Hin­weis für alle Geflü­gel­hal­ter in Stadt und Land­kreis Coburg

Ver­stärk­te Bio­si­cher­heits­maß­nah­men gegen Geflügelpest

Seit Mit­te Okto­ber 2021 kommt es in Deutsch­land wie­der zu ver­mehrt auf­tre­ten­den Fäl­len von Hoch­pa­tho­ge­ner Aviä­rer Influ­en­za (HPAI, Geflü­gel­pest). Neben den Fäl­len bei Wild­vö­geln, v. a. Wild­gän­sen und Wild­enten, aber z. B. auch Möwen und Greif­vö­geln, gab es bereits meh­re­re Geflü­gel­pest­aus­brü­che bei gehal­te­nen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen.

Das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut (FLI) kommt in sei­ner aktu­el­len Risi­ko­ein­schät­zung zu dem Ergeb­nis, dass das Risi­ko einer Aus­brei­tung von HPA­IV H5 bei Wild­vö­geln sowie einer Über­tra­gung auf Geflü­gel und gehal­te­ne Vögel in Deutsch­land als hoch ein­zu­stu­fen ist.

Ober­ste Prio­ri­tät hat der Schutz der Nutz­ge­flü­gel­be­stän­de vor einem Ein­trag und der mög­li­chen wei­te­ren Ver­brei­tung von HPA­IV Infek­tio­nen. Geflü­gel­hal­ter wer­den ange­hal­ten, ihre Bio­si­cher­heit in ihren Geflü­gel­be­trie­ben zu über­prü­fen und ggf. zu opti­mie­ren. Geflü­gel ist vor Kon­takt mit Wild­vö­geln zu schüt­zen. Fut­ter, Ein­streu und son­sti­ge Gegen­stän­de, die mit Geflü­gel in Berüh­rung kom­men kön­nen, sind für Wild­vö­gel unzu­gäng­lich aufzubewahren.

Tier­hal­ter von Geflü­gel wer­den in die­sem Zusam­men­hang auch an ihre Anzei­ge- und Regi­strie­rungs­pflicht gemäß § 26 Vieh­ver­kehrs­ver­ord­nung (Vieh­VerkV) erin­nert. Jeder Hal­ter von Hüh­nern, Enten, Gän­sen, Fasa­nen, Perl­hüh­nern, Reb­hüh­nern, Tau­ben, Trut­hüh­nern, Wach­teln oder Lauf­vö­geln ist, unab­hän­gig von der Grö­ße des Bestan­des ver­pflich­tet, sei­nen Betrieb vor Beginn der Tätig­keit dem Vete­ri­när­amt unter Anga­be sei­nes Namens, sei­ner Anschrift und der Anzahl der im Jah­res­durch­schnitt gehal­te­nen Tie­re, ihrer Nut­zungs­art und ihres Stand­or­tes, bezo­gen auf die jewei­li­ge Tier­art, anzu­zei­gen. Auch Ände­run­gen sind unver­züg­lich anzu­zei­gen. Zusätz­lich ist mit­zu­tei­len, ob das Geflü­gel aus­schließ­lich im Stall oder im Frei­en gehal­ten wird.

Eine Ver­lin­kung zu den fach­li­chen Infor­ma­tio­nen und das Form­blatt „Aktu­el­le Tier­zah­len“ sind auf der Home­page des Land­krei­ses Coburg unter Vete­ri­när­we­sen „Geflü­gel­pest-Aviä­re Influ­en­za“ hinterlegt.