Eber­mann­stadt: Die Kom­mu­nen der ILE Frän­ki­sche Schweiz Aktiv berich­ten über den aktu­el­len Stand des Kernwegenetzkonzepts

Die Gemein­den der ILE Frän­ki­sche Schweiz AKTIV haben in ihrer letz­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung vom 22.11.21 beschlos­sen, bei der wei­te­ren Erar­bei­tung des Kern­we­ge­netz­kon­zep­tes die neue „Arbeits­hil­fe zur Berück­sich­ti­gung land­schafts­pla­ne­ri­scher Aspek­te“ anzu­wen­den. Mit die­ser Richt­li­nie erhal­ten die Kom­mu­nen wei­ter­füh­ren­de Emp­feh­lun­gen zur Umset­zung und Dar­stel­lung land­schafts­pfle­ge­ri­scher Aspek­te sowie arten­schutz­recht­li­cher Rege­lun­gen. Die­se flie­ßen Weg für Weg in das Gesamt­kon­zept für ein „Länd­li­ches Kern­we­ge­netz“ ein. Der Beschluss ist ein wei­te­res Bekennt­nis der betei­lig­ten zehn Kom­mu­nen zu einer umwelt­ver­träg­li­chen Kon­zep­ti­on mög­li­cher Kernwege.

Ziel des Kern­we­ge­netz­kon­zep­tes ist der bedarfs­ge­rech­te Aus­bau der wich­tig­sten Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ßen sowie der öffent­li­chen Feld- und Wald­we­ge zur Unter­stüt­zung des land­wirt­schaft­li­chen Ver­kehrs. So wie alle Stra­ßen müs­sen auch länd­li­che Wege­net­ze regel­mä­ßig ertüch­tigt wer­den. Gera­de im länd­li­chen Raum stel­len sie einen wich­ti­gen Bestand­teil der Infra­struk­tur dar. Vie­le Wege sind auf­grund ihres Alters schlicht­weg ver­braucht und wei­sen teils erheb­li­che Schä­den auf. Ein gut funk­tio­nie­ren­des länd­li­ches Wege­netz ist jedoch die Vor­aus­set­zung dafür, dass die Land­wir­te wei­ter­hin ihre Flä­chen bewirt­schaf­ten können.

Die sog. Kern­we­ge sol­len das bestehen­de Netz an über­ge­ord­ne­ten Stra­ßen ver­dich­ten und müs­sen eine gemein­de­ge­biets­über­grei­fen­de Erschlie­ßungs­funk­ti­on erfül­len. Der Aus­bau der Kern­we­ge ist nicht aus­schließ­lich mit einer asphal­tier­ten Trag­schicht von 3,5 m Brei­te und bis 11,5 t Achs­last vor­ge­se­hen. Viel­mehr betont das Amt für Länd­li­che Ent­wick­lung, dass der Aus­bau der Wege „bedarfs­ge­recht“ erfol­gen soll, weil land­schafts­pla­ne­ri­sche Aspek­te in der aktu­el­len Kon­zept­pha­se berück­sich­tigt wer­den. In der Kon­zep­ti­ons­pha­se wur­den nun die in Fra­ge kom­men­den Wege­ver­bin­dun­gen iden­ti­fi­ziert und in jeder Gemein­de mit den rele­van­ten Schlüs­sel­per­so­nen (Land­wir­te, BBV-Orts­ob­män­ner, Wege­pfle­ge­ver­bän­de, Natur­schutz­ver­tre­ter etc.) erör­tert. Im Juli haben sie­ben Orts­ter­mi­ne dazu statt­ge­fun­den. Ende Okto­ber fan­den die ersten Abstim­mungs­ge­sprä­che mit den Natur­schutz­be­hör­den statt.

Sowohl die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de (UNB), als auch die Höhe­re Natur­schutz­be­hör­de (HNB) folg­ten über­wie­gend den Vor­schlä­gen aus den Orts­ter­mi­nen. Als näch­ster Schritt erfol­gen die bau­tech­ni­sche Erfas­sung der geplan­ten Wege und die Erstel­lung einer Kar­te. Die Kar­te erhal­ten die Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge (TöB) zur Stel­lung­nah­me. Das sind im Ein­zel­nen: AELF, BBV, HNB, StBA, UNB, Wan­der­ver­band Frän­ki­sche Schweiz, WWA. Für das Gebiet der ILE Frän­ki­sche Schweiz AKTIV ist kein ein­zi­ger Lücken­schluss geplant.