ZBFS Bay­reuth: neue Online-Anträ­ge des Inklusionsamtes

Mit dem Antrag für Arbeit­ge­ber auf Lei­stun­gen aus der Aus­gleichs­ab­ga­be ist bereits der vier­te Antrag des Inklu­si­ons­am­tes im Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) online. Das Inklu­si­ons­amt hat im Jahr 2020 Lei­stun­gen in Höhe von 55,5 Mil­lio­nen Euro an die Arbeit­ge­ber aus­be­zahlt, die Men­schen mit Behin­de­rung beschäf­ti­gen. Neu: Arbeit­ge­ber in Bay­ern kön­nen die­sen Antrag dafür jetzt auch online stellen.

„Eine gute Per­so­nal­struk­tur mit star­ken Mit­ar­bei­tern kann nur erreicht wer­den, wenn Arbeit­ge­ber den gan­zen Arbeits­markt im Blick haben“, erklär­te ZBFS-Prä­si­dent Dr. Nor­bert Koll­mer. „Das ZBFS-Inklu­si­ons­amt unter­stützt Arbeit­ge­ber finan­zi­ell und bera­tend. Gemein­sam kön­nen zusätz­li­che Her­aus­for­de­run­gen, die die Ein­stel­lung eines Men­schen mit Behin­de­rung manch­mal mit sich brin­gen kann, bewäl­tigt werden.“

Arbeit­ge­ber kön­nen vom ZBFS-Inklu­si­ons­amt bei­spiels­wei­se finan­zi­el­le Mit­tel zur Schaf­fung neu­er Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze, aber auch zur behin­de­rungs­ge­rech­ten Umge­stal­tung und zur Siche­rung bestehen­der Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se erhalten.

„Der Online-Antrag macht es Arbeit­ge­bern ein­fa­cher, eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Inklu­si­ons­am­tes zu erhal­ten“, so Wal­ter Oer­tel, der Lei­ter des Inklu­si­ons­am­tes im ZBFS. „Es ist uns wich­tig, dass unse­re För­der­lei­stun­gen auf die­se Wei­se unkom­pli­ziert und benut­zer­freund­lich bean­tragt wer­den kön­nen – und damit auch für die Men­schen mit Behin­de­rung am Arbeits­platz schnel­ler ankom­men“, betont Oertel.

Den Antrag gibt es hier: ZBFS – Arbeit­ge­ber – Beglei­ten­de Hil­fen – Antrag

Das Inklu­si­ons­amt finan­ziert sei­ne Lei­stun­gen aus der Aus­gleichs­ab­ga­be. Aus­gleichs­ab­ga­be müs­sen alle Arbeit­ge­ber mit min­de­stens 20 Arbeits­plät­zen bezah­len, wenn sie die Beschäf­ti­gungs­quo­te von fünf Pro­zent für behin­der­te Men­schen nicht erfüllen.

Bereits im Okto­ber star­te­te der Online-Antrag auf Zustim­mung zur Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen schwer­be­hin­der­ter oder gleich­ge­stell­ter Men­schen. Schwer­be­hin­der­te Men­schen besit­zen im Arbeits­le­ben einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz. Arbeit­ge­ber müs­sen vor der Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses die Zustim­mung des Inklu­si­ons­am­tes ein­ho­len – die Antrag­stel­lung ist jetzt online möglich:

Den Antrag fin­den Sie hier: ZBFS – Arbeit­ge­ber – Kündigungsschutz