Drei­ste Betrü­ger schla­gen in Schwar­zen­bach a.d. Saa­le zu

symbolfoto polizei

SCHWAR­ZEN­BACH A. D. SAA­LE, LKR HOF. Bis­lang unbe­kann­te Betrü­ger gaben sich am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de bei einem arg­lo­sen Rent­ner als Mit­ar­bei­ter der Fir­ma Micro­soft aus. Durch die­se Masche gelang­ten sie an sen­si­ble Daten und ergau­ner­ten sich so einen fünf­stel­li­gen Euro­be­trag. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Hof über­nahm die Ermittlungen.

Den ersten Anruf der Betrü­ger erhielt der 73-Jäh­ri­ge am Sams­tag­vor­mit­tag. Die Täter ver­wickel­ten den Mann in ein mehr­stün­di­ges Gespräch und for­der­ten unter ande­rem sei­ne Bank- und Kre­dit­kar­ten­da­ten sowie Pass­wör­ter. Um gemein­sam gegen angeb­li­che Com­pu­ter-Hacker vor­zu­ge­hen, wil­lig­te der Betro­ge­ne in die Instal­la­ti­on einer Soft­ware auf sei­nem Smart­phone ein. Am Mon­tag­mit­tag rie­fen die Gau­ner erneut bei dem Rent­ner an. Die­ser wur­de schließ­lich stut­zig, prüf­te sei­ne Kon­ten und bemerk­te die unbe­rech­tig­te Abbu­chung von einem nied­ri­gen fünf­stel­li­gen Eurobetrag.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt erneut vor dem betrü­ge­ri­schen Vorgehen:

  • Seriö­se Unter­neh­men wie Micro­soft neh­men nicht unauf­ge­for­dert Kon­takt zu ihren Kun­den auf. Soll­te sich ein Ser­vice­mit­ar­bei­ter bei Ihnen mel­den, ohne dass Sie dar­um gebe­ten haben: Legen Sie ein­fach den Hörer auf.
  • Geben Sie auf kei­nen Fall pri­va­te Daten, bei­spiels­wei­se Bank­kon­to-/ Kre­dit­kar­ten­da­ten oder Zugangs­da­ten zu Kun­den­kon­ten (z.B. PayPal), heraus.
  • Gewäh­ren Sie einem unbe­kann­ten Anru­fer nie­mals Zugriff auf Ihren Rech­ner, bei­spiels­wei­se mit der Instal­la­ti­on einer Fernwartungssoftware.

Wenn Sie Opfer wurden:

  • Tren­nen Sie Ihren Rech­ner vom Inter­net und fah­ren Sie ihn her­un­ter. Ändern Sie über einen nicht infi­zier­ten Rech­ner unver­züg­lich betrof­fe­ne Passwörter.
  • Las­sen Sie Ihren Rech­ner über­prü­fen und das Fern­war­tungs­pro­gramm auf Ihrem Rech­ner löschen.
  • Neh­men Sie Kon­takt zu den Zah­lungs­dien­sten und Unter­neh­men auf, deren Zugangs­da­ten in den Besitz der Täter gelangt sind.
  • Las­sen Sie sich von Ihrem Geld­in­sti­tut bera­ten, ob Sie bereits getä­tig­te Zah­lun­gen zurück­ho­len können.