3G-Besu­cher­re­gel beim Bezirk Oberfranken

Corona Maske Symbolbild

Der Bezirk Ober­fran­ken ist wei­ter­hin für den Publi­kums­ver­kehr geöff­net. Jedoch wird auf­grund des Pan­de­mie-Gesche­hens die 3G-Regel für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher ein­ge­führt. Des Wei­te­ren wird allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gera­ten, vor dem Besuch einen Ter­min zu vereinbaren.

Ab sofort müs­sen alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher an der Info­thek der Bezirks­ver­wal­tung bzw. am Ein­gang der Bezirks­ein­rich­tun­gen einen Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung, eine Gene­sung oder ein aktu­el­les nega­ti­ves Test­ergeb­nis (Schnell­test oder PCR-Test) sowie ihren Per­so­nal­aus­weis vorweisen.

„Unse­re Ein­rich­tun­gen blei­ben wei­ter­hin geöff­net und wir sind nach wie vor für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger per­sön­lich erreich­bar. Um aber Ansteckun­gen zu ver­hin­dern, ist die­se neue Maß­nah­me not­wen­dig. So gewähr­lei­sten wir den Schutz aller Beschäf­tig­ten sowie auch der Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Bezirks Ober­fran­ken. Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis“, erklärt Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.

Die 3G-Regel gilt neben der Bezirks­ver­wal­tung in der Cot­ten­ba­cher Stra­ße auch in den Land­wirt­schaft­li­chen Lehr­an­stal­ten, der Kul­tur- und Hei­mat­pfle­ge, der Kul­tur­Ser­vice­Stel­le und der Tages­stät­te der Mark­gra­fen­schu­le in Bay­reuth sowie in der Außen­stel­le der Sozi­al­ver­wal­tung in Bam­berg und der Lehr­an­stalt für Fische­rei in Auf­seß. In der Inter­na­tio­na­len Musik­be­geg­nungs­stät­te Haus Mar­teau in Lich­ten­berg gilt die 2G-plus-Regel.

Der Zutritt ist nur mit FFP2-Mas­ke gestat­tet und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ist ein­zu­hal­ten. Die Tele­fon­zen­tra­le des Bezirks Ober­fran­ken errei­chen Sie unter 0921–7846‑0.

Öff­nungs­zei­ten:

  • Mon­tag bis Frei­tag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Mon­tag bis Don­ners­tag von 13:30 Uhr bis 15 Uhr