3G-Regel im Hofer Stadtbus

Buslinien Hof - Symbolbild

Ab heu­te, 24.11.2021, gilt für die Benut­zung von Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln die 3G-Regel, d. h. es ist ein Nach­weis erfor­der­lich. Die Fahr­gä­ste der Hof­Bus GmbH müs­sen dem­nach ent­we­der geimpft, gene­sen oder nega­tiv gete­stet sein und dies auf Ver­lan­gen nach­wei­sen kön­nen. Für den Nega­tiv-Nach­weis (aus­ge­nom­men Selbst­tests) ist bei Fahrt­an­tritt dar­auf zu ach­ten, dass die Test­ab­nah­me nicht län­ger als 24 Stun­den zurück­liegt. Kin­der unter sechs Jah­ren sowie Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind von der 3G-Regel aus­ge­nom­men. Die Ein­hal­tung die­ser Maß­nah­me wird stich­pro­ben­haft kon­trol­liert. Die FFP2-Mas­ken­pflicht in Bus­sen und an Hal­te­stel­len wird nicht durch die 3G-Rege­lung ersetzt. Das Tra­gen der FFP2-Mas­ke ist wei­ter­hin notwendig.