Stadt Forch­heim geht für Lüf­tungs­ge­rä­te in Kitas in Vorleistung

Da bis­her die Beschaf­fung von Lüf­tungs­ge­rä­ten in Kin­der­ta­ges­stät­ten (Kitas) nur zöger­lich vor­an­ging, hat die Stadt­ver­wal­tung der Stadt Forch­heim auf Wunsch und Auf­trag des Stadt­ra­tes hin ver­an­lasst, Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­te für alle Ein­rich­tun­gen im Forch­hei­mer Stadt­ge­biet zu bezu­schus­sen: Bis zu einem Höchst­be­trag von 3.500 EUR pro Raum geht die Stadt Forch­heim für die Anschaf­fung in Vor­lei­stung, damit die Gerä­te schon ein­mal bestellt wer­den kön­nen. Die Finanz­ver­wal­tung der Stadt Forch­heim hat in die­ser Woche an alle Kin­der­ta­ges­stät­ten im Stadt­ge­biet ent­spre­chen­de Antrags­for­mu­la­re verschickt.

Mit 84 Luftreinigungsgeräten hatte die Stadt Forchheim im Februar 2021 alle Klassen in den städtischen Schulen versorgt (Hier ein Bild aus einem Klassenraum in der Annaschule Forchheim). Damit ging die Stadt mit 260 000 Euro in Vorleistung, um für die Schulkinder das Infektionsrisiko im Unterricht zu senken. Auch die städtischen Kitas sind schon entsprechend ausgestattet. Nun möchte die Stadt Forchheim den privaten Kita-Träger*innen bei der Anschaffung unter die Arme greifen. Foto: Stadt Forchheim

Mit 84 Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten hat­te die Stadt Forch­heim im Febru­ar 2021 alle Klas­sen in den städ­ti­schen Schu­len ver­sorgt (Hier ein Bild aus einem Klas­sen­raum in der Annaschu­le Forch­heim). Damit ging die Stadt mit 260 000 Euro in Vor­lei­stung, um für die Schul­kin­der das Infek­ti­ons­ri­si­ko im Unter­richt zu sen­ken. Auch die städ­ti­schen Kitas sind schon ent­spre­chend aus­ge­stat­tet. Nun möch­te die Stadt Forch­heim den pri­va­ten Kita-Träger*innen bei der Anschaf­fung unter die Arme grei­fen. Foto: Stadt Forchheim

Auf Beschluss des Stadt­ra­tes im Juli hat­te die Stadt­ver­wal­tung die städ­ti­schen Kitas schon ent­spre­chend aus­ge­stat­tet. „Nun möch­ten wir auch den ande­ren Kitas im Stadt­ge­biet anbie­ten, bei der die Beschaf­fung der Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­te behilf­lich zu sein. Zudem wol­len wir als Stadt auch selbst finan­zi­ell bezu­schus­sen“, erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein das För­der­an­ge­bot der Stadt­ver­wal­tung, „Die Anschaf­fung von Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten stellt sicher eine sinn­vol­le und auch von den Eltern gewünsch­te Maß­nah­me dar. Wir wol­len die Sache jetzt unbe­dingt beschleunigen!“

Das bedeu­tet, neben dem Anteil des Frei­staa­tes Bay­ern in Höhe von fünf­zig Pro­zent der Anschaf­fungs­ko­sten über­nimmt die Stadt die ande­ren fünf­zig Pro­zent. Dabei geht sie bei den för­der­fä­hi­gen Kosten, die sie ergän­zend um maxi­mal 1.750 EUR zum Zuschuss des Frei­staa­tes Bay­ern erhöht (also auf dann hun­dert Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kosten), in Vor­lei­stung. Dies gilt natür­lich auch für die­je­ni­gen Kitas, die schon Lüf­tungs­ge­rä­te erwor­ben haben.

Die Anschaf­fung der Tech­nik erfolgt gemäß der „Richt­li­nie zur För­de­rung von Inve­sti­ti­ons­ko­sten für tech­ni­sche Maß­nah­men zum infek­ti­ons­schutz­ge­rech­ten Lüf­ten in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und in den Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten der Jugend­und Behin­der­ten­hil­fe“ der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung. Vor­aus­set­zung laut För­der­richt­li­nie ist es u.a., dass nur Grup­pen- und Funk­ti­ons­räu­me mit Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet wer­den dür­fen. Sie ent­hält auch gewis­se tech­ni­sche Vor­ga­ben, die evtl. für Nicht-Tech­ni­ker schwer zu hand­ha­ben sind.

Des­halb bie­tet die Stadt­ver­wal­tung an, für die Kitas die Gerä­te zu beschaf­fen. So ist sicher­ge­stellt, dass die För­der­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den und somit kei­ne För­der­mit­tel­rück­for­de­run­gen vom Staat drohen.

Kitas im Forch­hei­mer Stadt­ge­biet, die die­ses Ange­bot anneh­men möch­ten, wer­den in dem Schrei­ben gebe­ten, das von der Käm­me­rei zuge­sen­de­te „Antrags­for­mu­lar für voll­stän­di­gen Zuschuss“ aus­zu­fül­len und bis 30. Novem­ber 2021 unter­schrie­ben an die Stadt Forch­heim zurückzusenden.

Benö­tigt wer­den Anga­ben zum jewei­li­gen Raum­vo­lu­men, um die pas­sen­den Gerä­te bestel­len zu kön­nen. Die Stadt benö­tigt den Antrag auch, wenn schon Gerä­te beschafft wur­den. In die­sem Fall sind noch die Bele­ge über die aus­ge­wähl­ten Gerä­te mit einzureichen.