Stadt Coburg: „Weih­nachts­märk­te in Bay­ern abgesagt“

Viel­leich greift „plan B“ für Coburg

Nach der Ent­schei­dung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, im gesam­ten Frei­staat die Weih­nachts­märk­te abzu­sa­gen, prüft die Stadt Coburg einen „Plan B“ für den Weih­nachts­markt in der Vestestadt.

„Wir haben heu­te Mit­tag mit den Cobur­ger Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den per Video­kon­fe­renz bera­ten, wie wir mit der Situa­ti­on umge­hen wol­len, auch vor dem Hin­ter­grund, dass die Auf­bau­ar­bei­ten für den Weih­nachts­markt fast abge­schlos­sen sind“, erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Domi­nik Sau­er­teig. „Aus­ge­hend davon, dass wir bereits vor Mona­ten die Ver­trä­ge mit den Schau­stel­lern unter­schrie­ben hat­ten und vor allem Sai­son­wa­re aber natür­lich auch Lebens­mit­tel jed­we­der Art bereits ein­ge­kauft wur­den, hal­ten wir die vom Frei­staat ange­kün­dig­te Ver­län­ge­rung des Über­gangs­gel­des für die Schau­stel­ler für nicht aus­rei­chend. Wir waren uns einig, dass wir eine Insol­venz­wel­le bei unse­ren hei­mi­schen Schau­stel­lern ver­hin­dern müs­sen. Aus die­sem Grund wer­den wir prü­fen, ob zum Bei­spiel ein rei­ner Waren­markt anstel­le des Weih­nachts­mark­tes zuläs­sig ist.“

„Wenn wir es schaf­fen, den Schau­stel­lern des abge­sag­ten Weih­nachts­mark­tes wenig­stens eine Chan­ce zu geben, einen klei­nen Teil der drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­me zu gene­rie­ren, wäre das ein Erfolg. Zugleich tra­gen wir Sor­ge, dass eine Ansteckungs­ge­fahr für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mini­miert wird. Der Waren­markt in der Vor­weih­nachts­zeit wäre dann eher ein erwei­ter­ter Wochen­markt und hät­te einen völ­lig ande­ren Cha­rak­ter“, so der OB.

Aktu­ell sind jedoch aus­schließ­lich die Aus­sa­gen des Mini­ster­prä­si­den­ten in der heu­ti­gen Video­kon­fe­renz bekannt. Mit den ver­bind­li­chen gesetz­li­chen Rege­lun­gen wird erst Anfang bis Mit­te näch­ster Woche gerech­net. „Erst auf die­ser Basis kön­nen wir auch als Stadt Coburg eine rechts­si­che­re Lösung vor­schla­gen“, so der OB. Die Auf­bau­ar­bei­ten wer­den bis dahin fort­ge­führt, um für alle Optio­nen vor­be­rei­tet zu sein.

„Wir haben für unse­ren Weih­nachts­markt bis zuletzt an aus­ge­feil­ten Hygie­ne­maß­nah­men mit 2G, Besu­cher­steue­rung und ‑begren­zung gear­bei­tet. Da die Rege­lun­gen zu Fuß­ball­sta­di­en deut­lich weni­ger strikt sind, ist die Ent­schei­dung des Koali­ti­ons­aus­schus­ses nicht voll­um­fäng­lich nach­zu­voll­zie­hen“, ergänzt Sauerteig.