Christ­kind­les­markt in Bay­reuth – wie geht es weiter?

Stel­lung­nah­me von Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger zur ange­kün­dig­ten bay­ern­wei­ten Schlie­ßung der Weihnachtsmärkte

Im Rah­men einer Pres­se­kon­fe­renz hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung am heu­ti­gen Frei­tag, 19. Novem­ber, eine lan­des­wei­te Absa­ge der Weih­nachts­märk­te im Frei­staat ange­kün­digt. Dies wird auch Aus­wir­kun­gen auf den Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt haben, des­sen Stän­de bereits am ver­gan­ge­nen Mon­tag geöff­net wurden.

Der Stadt Bay­reuth lie­gen der­zeit kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur bay­ern­wei­ten Absa­ge der Weih­nachts­märk­te vor. Nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand wird sich der Baye­ri­sche Land­tag am Diens­tag mit dem The­ma befas­sen. „Wir wer­den die Vor­ga­ben der Staats­re­gie­rung, sobald sie uns vor­lie­gen, auf die damit ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen hin prü­fen“, betont Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger. Geprüft wer­den müs­se auch, in wel­chem Umfang Außen­ga­stro­no­mie dann am Markt noch mög­lich sei und ob die Mög­lich­keit bestehe, eini­ge Markt­bu­den wie im ver­gan­ge­nen Jahr ste­hen zu lassen.

Für den Christ­kind­les­markt bedeu­tet dies, dass er zumin­dest am mor­gi­gen Sams­tag und wohl auch am Mon­tag kom­men­der Woche noch geöff­net bleibt. Am Sonn­tag, 21. Novem­ber, ruht der Markt­be­trieb auf­grund des Fei­er­tags „Toten­sonn­tag“ ohnehin.

Ebers­ber­ger weist dar­auf hin, dass die Stadt bei der Orga­ni­sa­ti­on des dies­jäh­ri­gen Christ­kind­les­mark­tes bewusst auf eine Ent­zer­rung des Markt­ge­sche­hens hin­ge­ar­bei­tet habe. „Die Anzahl der Markt­bu­den fällt deut­lich gerin­ger aus, auf beson­de­re High­light-Ver­an­stal­tun­gen wur­de ver­zich­tet – kurz gesagt, es wur­de auf alles ver­zich­tet, was enges Gedrän­ge der Besu­cher begün­stigt.“ Die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit die­sem Kon­zept sei­en gut gewe­sen. „Die Besu­cher des Mark­tes hal­ten sich wei­test­ge­hend an die Regeln, sprich FFP2-Mas­ken­pflicht an den Stän­den und 2G-Regel im Innen­be­reich der Buden. Dort wer­den die ent­spre­chen­den Nach­wei­se – ent­we­der geimpft oder gene­sen – ins­be­son­de­re von Stand­be­trei­bern mit Innen­ga­stro­no­mie in jedem Ein­zel­fall über­prüft.“ Das Ord­nungs­amt füh­re zudem täg­lich unan­ge­mel­de­te Kon­trol­len durch, um die Ein­hal­tung der Regeln sicher­zu­stel­len. Auch ein pri­va­ter Secu­ri­ty-Dienst sei inzwi­schen im Auf­trag der Stadt unter­wegs, um die Kon­trol­len zu unterstützen.

Eine „offi­zi­el­le“ Eröff­nungs­ver­an­stal­tung für den Weih­nachts­markt entfällt.