Auf­frisch­imp­fun­gen im Hofer Impf­zen­trum ab 18 Jah­ren – Erst­imp­fun­gen ohne Ter­min möglich

Symbolbild Impfung

Wie bekannt, hat die STI­KO ihre COVID-19-Impf­emp­feh­lung aktualisiert. 

Ent­spre­chend die­ser Emp­feh­lung kön­nen ab sofort auch im Impf­zen­trum Hofer Land in Helm­b­rechts Auf­frisch­imp­fun­gen ab 18 Jah­ren durch­ge­führt wer­den, sofern die erste Impf­se­rie min­de­stens fünf Mona­te zurück­liegt. Die soge­nann­te Boo­ster-Imp­fung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff.

Ter­mi­ne dafür kön­nen über die Impf­hot­line unter der Tele­fon­num­mer 09281–57-777 oder online unter www​.impf​zen​tren​.bay​ern ver­ein­bart wer­den. Die Nach­fra­ge nach Auf­frisch­imp­fun­gen hat sich in den ver­gan­ge­nen Tagen extrem erhöht. Am Mitt­woch gab es über 8.500 Anru­fe bei unse­rer Hot­line. Des­halb haben wir die Kapa­zi­tä­ten sowohl in der Hot­line als auch im Impf­zen­trum ausgeweitet.

Hin­weis: Falls vor­han­den, bit­te den Bogen „Doku­men­ta­ti­on Zweit­imp­fung“ mit­brin­gen (Doku­ment mit QR-Code, das bei der Zweit­imp­fung im Impf­zen­trum aus­ge­ge­ben wur­de). Auf die­se Wei­se kann der Anmel­de­pro­zess vor Ort im Impf­zen­trum ver­kürzt werden.

Dar­über hin­aus wei­sen wir auf zusätz­li­che Impf­ak­tio­nen hin. Die Impf­ak­tio­nen fin­den gemein­sam mit Haus­ärz­ten aus dem Hofer Land, unter ande­rem in der Hofer Frei­heits­hal­le statt. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht notwendig.

Eine Über­sicht aller bis­her geplan­ten Impf­ak­tio­nen fin­den Sie unter www​.imp​fung​-hofer​land​.de. Wei­te­re Ter­mi­ne folgen.

Außer­dem besteht für bis­lang unge­impf­te Per­so­nen wei­ter­hin die Mög­lich­keit, sich kosten­frei imp­fen zu las­sen. Im Impf­zen­trum in Helm­b­rechts bedarf es dafür kei­nen Ter­min. Inter­es­sier­te kön­nen sich wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten des Impf­zen­trums (Mon­tag bis Frei­tag von 10:15 Uhr bis 14:15 und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) imp­fen las­sen. Auch im Rah­men der Impf­ak­tio­nen vor Ort sind selbst­ver­ständ­lich Erst­imp­fun­gen mög­lich. „Jeder zusätz­lich Geimpf­te trägt dazu bei, dass eine Ansteckung mit dem Virus bzw. der schwe­re Ver­lauf der Krank­heit ver­rin­gert wird. Des­halb ist es uns wich­tig, die­ses Ange­bot in Helm­rechts wei­ter­hin auf­recht zu erhal­ten“, so Mar­co Vödisch.