Aiwan­ger: „Ver­län­ge­rung des EU-Bei­hil­fe­rah­mens: Weg frei für Fort­füh­rung der Corona-Wirtschaftshilfen“

EU-Kom­mis­si­on ver­län­gert den Bei­hil­fe­rah­men für Corona-Hilfen

Bay­erns Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger begrüßt die heu­ti­ge Ver­län­ge­rung des so genann­ten Befri­ste­ten Rah­men für staat­li­che Bei­hil­fen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie („Tem­po­ra­ry Frame­work“) bis zum 30.06.2022 durch die EU-Kom­mis­si­on. Aiwan­ger: „Ange­sichts des sich ver­schär­fen­den Infek­ti­ons­ge­sche­hen kom­men auch wie­der ein­zel­ne Bran­chen unter Druck. Die aktu­el­len Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen des Bun­des müs­sen des­halb bis ins Früh­jahr 2022 fort­ge­schrie­ben wer­den. Mit der Ver­län­ge­rung des Coro­na-Bei­hil­fe­rah­mens hat die EU-Kom­mis­si­on heu­te den Weg dafür frei gemacht. Die­se Nach­richt aus Brüs­sel ist des­halb ein wich­ti­ges Signal in die­sen schwie­ri­gen Wochen.“ Seit Beginn der Coro­na­pan­de­mie haben baye­ri­sche Betrie­be ins­ge­samt über 820.000 Anträ­ge für Sofort- und Wirt­schafts­hil­fen gestellt. Mehr als 10 Mil­li­ar­den Euro wur­den bis­her ausbezahlt.

Die Ver­län­ge­rung beinhal­tet eben­falls inhalt­li­che Ver­bes­se­run­gen des Tem­po­ra­ry Frame­works. So wer­den die Ober­gren­zen für Klein­bei­hil­fen auf grund­sätz­lich 2,3 Mil­lio­nen Euro und für Fix­ko­sten­hil­fen auf 12 Mil­lio­nen Euro ange­ho­ben. Zudem wird es neue Instru­men­te zur Inve­sti­ti­ons­för­de­rung sowie für befri­ste­te Sol­venz­hil­fen geben. Die Mög­lich­keit zur Umwand­lung rück­zahl­ba­rer Instru­men­te soll eben­falls bis 30.06.2021 ver­län­gert wer­den. Aiwan­ger: „Das ist ein star­kes Paket, aus dem wir gute Ange­bo­te für baye­ri­sche Unter­neh­men ablei­ten kön­nen.“ Damit die neu­en Mög­lich­kei­ten auch rasch genutzt wer­den kön­nen, muss die Anpas­sung bestehen­der Rege­lun­gen erneut von der Kom­mis­si­on geneh­migt wer­den. Die ent­spre­chen­den Schrit­te für eine Sam­mel­no­ti­fi­zie­rung hat der Bund bereits eingeleitet.