Kulm­ba­cher Flut­mul­de: Spray­en nun offi­zi­ell erlaubt

Betonwände der Kulmbacher Flutmulde
Betonwände der Kulmbacher Flutmulde

Ab die­ser Woche ist das Spray­en von Graf­fi­tis an der Hoch­was­ser­schutz­mau­er an der Flut­mul­de im Bereich der Blaich offi­zi­ell erlaubt. Nach­dem die eigens für das Spray­en ange­schaff­ten Mau­er­tei­le im Bereich des Skate­parks am Schwe­den­steg sehr gut genutzt wer­den, haben Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann und das Was­ser­wirt­schafts­amt Hof nun auch die Beton­wän­de öst­lich der „Änger­lein-Brücke“ zum Besprü­hen frei­ge­ge­ben. Eini­ge Wän­de davon sind bereits besprüht, in den Zwi­schen­räu­men und auf den frei­en Mau­ern kann aber nun auch offi­zi­ell legal gesprüht werden.

v.r. Frank Daumann, Geschäftsführer des Skateshops „Unbroken“, Oberbürgermeister Ingo Lehmann sowie Wirtschaftsförderer Thomas Tischer. Gut erkenntlich sind zudem die verschiedenen Areale der Mauer: auf den Betonelementen darf gesprüht werden, die Holzverblendungen sind freizulassen.

v.r. Frank Dau­mann, Geschäfts­füh­rer des Skate­shops „Unbro­ken“, Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann sowie Wirt­schafts­för­de­rer Tho­mas Tischer. Gut erkennt­lich sind zudem die ver­schie­de­nen Area­le der Mau­er: auf den Beton­ele­men­ten darf gesprüht wer­den, die Holz­ver­blen­dun­gen sind freizulassen.

Initi­iert wur­de die Maß­nah­me von Frank Dau­mann, dem Geschäfts­füh­rer des Skate­shops „Unbro­ken“ am Kres­sen­stein in Kulm­bach. Er wur­de von zahl­rei­chen Kun­den nach Mög­lich­kei­ten zum lega­len Spray­en gefragt und wen­de­te sich dann mit sei­nem Anlie­gen an die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Kulmbach.
Fol­gen­de Regeln gel­ten für das Spray­en im Bereich der Flutmulde:

  • Besprüht wer­den dür­fen ledig­lich die Beton­wän­de öst­lich der „Änger­lein-Brücke“, also ab der Brücke in Rich­tung Stadt­wer­ke. Die Holz­ver­blen­dun­gen dür­fen nicht besprüht wer­den. Der Mau­er­ab­schnitt west­lich der „Änger­lein-Brücke“ muss frei bleiben.
  • Eine Dar­stel­lung von ver­bo­te­nen, rechts­ra­di­ka­len Abbil­dun­gen, Beschimp­fun­gen, Belei­di­gun­gen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist verboten.

„Mit die­ser neu geschaf­fe­nen Mög­lich­keit zum lega­len Spray­en kön­nen wir nicht nur unse­re Flut­mul­de far­ben­fro­her gestal­ten, wir umge­hen so ver­mut­lich auch vie­len ille­ga­len Graf­fi­tis an ande­ren Stel­len in unse­rer Stadt. Ger­ne steu­ern wir auch einen klei­nen finan­zi­el­len Obo­lus bei, um die Far­ben gün­sti­ger anbie­ten zu kön­nen“, erklärt dazu Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Lehmann.

Wer an den Beton­ab­schnit­ten der Hoch­was­ser­schutz­mau­er spray­en möch­te, kann Far­ben über den Skate­shop im Kres­sen­stein erwerben.