Gemein­nüt­zi­ge Kran­ken­haus­ge­sell­schaft des Land­krei­ses Bam­berg erlässt Besuchs­ver­bot in den Kliniken

Auf­grund der stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len gilt sowohl in der Jura­kli­nik Scheß­litz als auch in der Stei­ger­wald­kli­nik Bur­ge­brach ab dem 12. Novem­ber 2021 ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot. Mit dem Besu­cher­stopp soll das Infek­ti­ons­ri­si­ko so weit wie mög­lich mini­miert werden.

Pal­lia­tiv­si­tua­tio­nen und ande­re Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind zwin­gend und indi­vi­du­ell mit dem behan­deln­den Arzt abzustimmen.

„Wir sind uns bewusst, dass dies ein­schnei­den­de Maß­nah­men dar­stel­len. Jedoch hat der Schutz unse­rer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in den Kli­ni­ken höch­ste Prio­ri­tät“, betont die Geschäfts­füh­rung der GKG Bam­berg und bit­tet um Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Entscheidungen.