FFP2-Mas­ken­pflicht für den Besuch des Bam­ber­ger Landratsamtes

Symbolbild Corona Mundschutz

Seit dem 7. Novem­ber 2021 ist die Kran­ken­haus-Ampel für den Frei­staat Bay­ern auf die Warn­stu­fe „Gelb“ gesprungen.

Aus die­sem Grund gilt nun auch für Besu­cher des Land­rats­am­tes Bam­berg wie­der eine FFP2-Mas­ken­pflicht. Medi­zi­ni­sche Mas­ken („OP-Mas­ken“) sind nicht mehr ausreichend.