Ab Diens­tag 2G auch im Bam­ber­ger „Bam­ba­dos“

Ab dem mor­gi­gen Diens­tag, 9. Novem­ber, gilt auch für den Besuch des Bam­ba­dos die „2G-Regel“. Der Frei­staat Bay­ern schreibt vor, dass bis auf Wei­te­res nur noch Gäste das Bam­ba­dos besu­chen kön­nen, die nach einer Coro­na-Erkran­kung gene­sen oder die voll­stän­dig geimpft sind. Zusätz­lich zum jewei­li­gen Nach­weis wird ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis benö­tigt. Die­se Vor­ga­ben gel­ten auch für das Schul­schwim­men und den Ver­eins­sport. Von der Nach­weis­pflicht aus­ge­nom­men sind Kin­der bis zum 12. Lebensjahr.