Forch­heim Grü­ne Liste (FGL) stellt Antrag zum Haushalt

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehr­ter Herr Stadtkämmerer,
sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen im Stadtrat,

hier­mit rei­chen wir unse­re Haus­halts­an­trä­ge ein und bit­ten dar­um, die Anträ­ge auch in den jewei­li­gen Fach­aus­schüs­sen bera­ten zu lassen.

Wie bereits in den Vor­jah­ren, wün­schen wir uns eine inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit den Haus­halts­an­trä­gen der Frak­tio­nen, die den The­men gerecht wird, die fest­stellt, wel­che The­men und Inve­sti­tio­nen dem Stadt­rat wie viel wert sind und die eine inhalt­li­che Prio­ri­tä­ten­set­zung ermöglicht.

Dies benö­tigt u.E. mehr Zeit und Raum für Dis­kus­sio­nen, als das wäh­rend der fina­len Haus­halts­be­ra­tun­gen – die ja unter dem Zwang des Haus­halts­ab­glei­ches ste­hen – mög­lich ist.

Der städ­ti­sche Haus­halt ist ein „Bür­ger­haus­halt“

Die Stadt stellt bezo­gen auf den städ­ti­schen Haus­halt größt­mög­li­che Trans­pa­renz her und ver­öf­fent­licht die Haus­halts­sat­zung in ihren Bestand­tei­len so, dass sich die Bürger*innen in einem Online­por­tal aus­führ­lich, detail­liert und ver­ständ­lich über Ein­nah­men und Aus­ga­ben der Stadt in den ein­zel­nen Berei­chen infor­mie­ren kön­nen. Außer­dem sol­len die Bürger*innen hier auch die Mög­lich­keit haben, Vor­schlä­ge für Ein­spa­run­gen, die Ver­wen­dung der öffent­li­chen Mit­tel und für kon­kre­te Pro­jek­te zu machen. Der hier­für nöti­ge Zeit­auf­wand soll in der Finanz­ver­wal­tung zur Ver­fü­gung gestellt werden.

1. Kli­ma­schutz

1a. Für die Stel­le des Kli­ma­schutz­ma­nage­ments sowie für die Umset­zung und Wei­ter­ent­wick­lung der im Rah­men des Kom­mu­na­len Kli­ma­schutz-Netz­wer­kes geplan­ten Pro­jek­te sind die not­wen­di­gen Mit­tel im Haus­halt vorzusehen.

1b. Zur Sanie­rung der städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten, ins­be­son­de­re der ener­ge­ti­schen Sanie­rung schlecht gedämm­ter Gebäu­de und von Gebäu­den mit hohem Ener­gie­ver­brauch, ist im Haus­halt 2022 ein nen­nens­wer­ter Betrag von min­de­stens 1 Mio. Euro einzustellen.

Dazu ver­wei­sen wir u.a. auf den inte­grier­ten Ener­gie­nut­zungs­plan, der rich­ti­ger­wei­se die Bedeu­tung gera­de der Kom­mu­nen bei Ener­gie­ein­spei­sungs­maß­nah­men betont. Es geht um (Zita­te aus unse­rem Energienutzungsplan):

  • Die Selbst­ver­pflich­tung aus der Über­zeu­gung in die Not­wen­dig­keit des Handelns
  • Die Vor­bild­funk­ti­on für alle Bür­ger (Ergän­zung: und Fir­men, Gewerbetreibende)
  • Die wirt­schaft­li­che Motivation

Der Inte­grier­te Ener­gie­nut­zungs­plan weist ein enor­mes Poten­ti­al zur CO2-Ein­spa­rung durch die ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung aus. Dies muss der Stadt Ver­pflich­tung sein, hier mit ihren eige­nen Lie­gen­schaf­ten ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den. Die bis­he­ri­gen Maß­nah­men sind nach wie vor viel zu gering im Ver­gleich zum tat­säch­li­chen Sanie­rungs­be­darf. Es geht um alte, inef­fi­zi­en­te Hei­zun­gen, teils an der Gren­ze der tech­ni­schen Lebens­dau­er, undich­te, teils maro­de Fen­ster, man­geln­de, bzw. kei­ne Däm­mung von Fas­sa­den, Außen­wän­den, Dächern, Geschoß­decken u.a. Die­se zen­tra­le Auf­ga­be im Bereich Kli­ma­schutz darf nicht ver­nach­läs­sigt, der Sanie­rungs­stau nicht zu groß wer­den! Im Bereich Kli­ma­schutz hat die gro­ße Kreis­stadt Forch­heim ins­ge­samt rie­si­gen Nachholbedarf.

Es ist höch­ste Zeit, die­ses Pro­blem end­lich anzu­ge­hen, zumal wir in finan­zi­el­ler Hin­sicht jede Mög­lich­keit haben, hier weg­wei­send zu inve­stie­ren. Hier hat die Stadt nicht nur den größ­ten Hebel für Kli­ma­schutz, son­dern mit­tel- und lang­fri­stig auf­grund der rapi­de stei­gen­den Ener­gie­ko­sten auch ein erheb­li­ches Ein­spar­po­ten­ti­al. Dies darf auch nicht an orga­ni­sa­to­ri­schen Schwie­rig­kei­ten schei­tern, ins­be­son­de­re nicht an der man­gel­haf­ten Per­so­nal­aus­stat­tung des Bau­amts. Hier sind umge­hend exter­ne Exper­ti­se und Man­power ein­zu­ho­len. Archi­tek­ten und Bau­un­ter­neh­men, die die Auf­ga­ben lei­sten kön­nen, sind uns aus diver­sen Pro­jek­ten bekannt.

1c. Im Sin­ne des Kli­ma­schut­zes und der dazu­ge­hö­ri­gen Ver­kehrs­wen­de erwar­ten wir deut­li­che Schrit­te und Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Bus­an­ge­bo­tes in der Stadt und des Radverkehrs.

1d. Der städ­ti­sche Fuhr­park ist hin­sicht­lich sei­nes Sprit­ver­brau­ches und CO2-Aus­sto­ßes auf den Prüf­stand zu stel­len. Bei Neu­an­schaf­fung von Fahr­zeu­gen müs­sen ver­brauchs- und CO2-arme Fahr­zeu­ge gekauft werden.

Bei Dienst­rei­sen der städ­ti­schen Mitarbeiter*innen ist der Fahrt mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln der Vor­rang gegen­über dem PKW zu geben. Soll­ten hier­für (unter Ein­be­zug aller son­sti­gen Kosten wie Weg­fall von Park­ge­büh­ren o.ä.) Mehr­ko­sten ent­ste­hen, ist eine ent­spre­chen­de Sum­me im Haus­halt bereit zu stellen.

1e. Bei allen städ­ti­schen Lie­gen­schaf­ten – sowohl bei bestehen­den als auch bei künf­ti­gen, als auch bei sol­chen im Umbau oder Erwei­te­rung – ist die Ener­gie­ver­sor­gung (Strom, Wär­me, Warm­was­ser) soweit tech­nisch mög­lich durch rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie zu bewerk­stel­li­gen, ins­be­son­de­re durch Pho­to­vol­ta­ik- und Solar­ther­mie-Anla­gen auf den Dächern die­ser Bauten.
Zu die­sem Zweck ist in den Haus­halt für 2022 ein Betrag von 200.000 Euro einzustellen.

Wir befin­den uns in einer exi­stenz­be­dro­hen­den Kli­ma­kri­se und Ihr zu begeg­nen ist auch auf kom­mu­na­ler Ebe­ne eine der wich­tig­sten Her­aus­for­de­run­gen und Auf­ga­ben unse­rer Zeit. Wesent­li­che Mög­lich­keit der Kli­ma­kri­se zu begeg­nen ist die Ener­gie­wen­de, d.h., der Ersatz fos­si­ler Ener­gie­trä­ger durch erneu­er­ba­re Ener­gien. Bei die­ser Her­aus­for­de­rung haben Kom­mu­nen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung und eine Vor­bild- und Vor­rei­ter­funk­ti­on. Die Stadt Forch­heim hat aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel die­ser Ver­ant­wor­tung bei­spiel­ge­bend nachzukommen.

2. Innen­stadt

Die Umge­stal­tung der Horn­schuch­al­lee steht drin­gend an. Wir erwar­ten nun in 2022 den Beginn der kon­kre­ten Pla­nung. Basis der Pla­nun­gen sol­len die bereits vor­han­de­nen Plä­ne sowie eine Betei­li­gung der Händler*innen, der Anwohner*innen und des Ver­kehrs­pla­nungs­bü­ros Gevas sein.

3. Ver­kehr

3a. Für die näch­ste Pha­se der Erar­bei­tung des Ver­kehrs­kon­zep­tes müs­sen für 2022 die nöti­gen Mit­tel bereit­ge­stellt wer­den. Hier­bei beto­nen wir, dass in die­sem Ver­kehrs­kon­zept ein ganz­heit­li­cher Ansatz ver­folgt wer­den muss, der den MIV und den ÖPNV, den Fuß- und Rad­ver­kehr betrach­tet und schlüs­si­ge Lösun­gen auf­zeigt. Auch das The­ma Park­raum­be­wirt­schaf­tung soll­te dar­auf­hin über­prüft und ggf. refor­miert wer­den. Eine brei­te Betei­li­gung der Öffent­lich­keit ist sicher zu stellen.

3b. Unser Antrag zur „Erstel­lung eines alter­na­ti­ven Ver­kehrs­kon­zep­tes zur Ent­la­stung der Anwoh­ne­rIn­nen der Bay­reu­ther Stra­ße und der Orts­tei­le Forch­heim-Ost und Reuth vom PKW- und LKW-Ver­kehr“ (vom 7. Juli 2014) soll lt. Aus­sa­ge der Stadt­ver­wal­tung im Rah­men des inner­städ­ti­schen Ver­kehrs­kon­zep­tes s.o. mit­be­ar­bei­tet wer­den. Hier­mit bean­tra­gen wir erneut dezi­diert, dass dies ein Schwer­punkt im Ver­kehrs­kon­zept wird, das Pla­nungs­bü­ro Gevas expli­zit damit beauf­tragt wird, ein Zeit­plan für die Erstel­lung fest­ge­legt und die nöti­gen Haus­halts­mit­tel 2022 bereit gestellt wer­den. Auch der Lärm­ak­ti­ons­plan nennt ein
Mobi­li­täts­kon­zept zur Stär­kung des ÖPNV/P+R und Rad­we­ge­net­zes als Maß­nah­me des drin­gend nöti­gen Schall­schut­zes etwa ent­lang der Bay­reu­ther Straße.

3c Damit mehr Men­schen öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel nut­zen, müs­sen die­se attrak­ti­ver gestal­tet werden.
Dazu mögen 500 000€ im Haus­halt vor­ge­se­hen wer­den, um die Bus­hal­te­stel­len zu über­da­chen, Sitz­mög­lich­kei­ten zu bie­ten, für Bar­rie­re­frei­heit zu sor­gen und mit elek­tro­ni­schen Anzei­ge­ta­feln auszustatten.

4. Rad­ver­kehr

Das Mobi­li­täts­ver­hal­ten ändert sich momen­tan stark zugun­sten des Fahr­rads. Die Stadt muss dies unter­stüt­zen. Wir for­dern deshalb:

4a. Eine Stel­le im Stel­len­plan vor­zu­se­hen, die sich aus­schließ­lich mit allen The­men rund um den Rad­ver­kehr befasst: Ver­bes­se­rung der Rad­in­fra­struk­tur sowohl für die Schul­we­ge, für Pendler*innen, für die Wege zum Ein­kau­fen sowie für den Frei­zeit- und Tou­ris­mus­rad­ver­kehr; vor­aus­schau­en­de Pla­nung der Rad­in­fra­struk­tur bei Neu­bau­ge­bie­ten; Ver­net­zung mit den loka­len Rad­ver­bän­den; Befas­sung mit allen aktu­el­len Fra­gen z.B. bei Bau­stel­len­um­lei­tun­gen, Beschil­de­run­gen etc., Pla­nung und Durch­füh­rung von Aktio­nen wie Stadt­ra­deln etc.

4b. Ein Fahr­plan für die Umset­zung kon­kre­ter bau­li­cher und ande­rer Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men für Radfahrer*innen ist auf­zu­stel­len, die nöti­gen Mit­tel für 2022 zu quan­ti­fi­zie­ren und einzustellen.

4c. Um die Mobi­li­täts­wen­de gün­stig zu beein­flus­sen, müs­sen sämt­li­che Lücken im Rad­we­ge­netz geschlos­sen werden.
Die vor­han­de­nen Rad­we­ge müs­sen immer gepflegt und ver­kehrs­si­cher sein.
Dazu sol­len die nöti­gen Mit­tel im Haus­halt ver­an­schlagt werden.

4d. Anschaf­fung von Pedelecs/​Fahrrädern für den städ­ti­schen Fuhr­park bzw. Gewäh­rung von Dienstfahrrädern/​Pedelecs zur pri­va­ten Nutzung
Der städ­ti­sche Fuhr­park ist hin­sicht­lich sei­nes Kraft­stoff­ver­brau­ches und CO2-Aus­sto­ßes auf den Prüf­stand zu stel­len. Unter ande­rem des­halb sol­len in der städ­ti­schen Ver­wal­tung Dienst­fahr­rä­der oder Dienst-Pedelecs sowie Lasten-e-Bikes ein­ge­setzt wer­den. Dies kann sowohl durch Erwei­te­rung des städ­ti­schen Fuhr­parks als auch im Rah­men der Über­las­sung von Dienst­rä­dern für pri­va­te Zwecke erfolgen.

Die Ver­wal­tung soll beauf­tragt wer­den, zu prü­fen, wel­ches Modell bzw. wel­che Model­le für die Über­las­sung von Dienst­fahr­rä­dern am geeig­net­sten sind (Kauf, Lea­sing, …), ins­be­son­de­re unter steu­er­li­chen Aspek­ten. Mit einer Bedarfs­ana­ly­se ist fest­zu­stel­len, wel­che Anzahl und Art von Fahr­rä­dern anzu­schaf­fen und/​oder für die Über­las­sung an Mit­ar­bei­te­rIn­nen vor­zu­se­hen sind. Dabei ist zu prü­fen, wie vie­le Kraft­fahr­zeu­ge mit die­ser erwei­ter­ten Mobi­li­täts­stra­te­gie ein­ge­spart wer­den. Auch ist der För­der­rah­men zu berück­sich­ti­gen, u.a. sei­tens des Bun­des­amts für Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) bei der Anschaf­fung von Lasten- e‑Bikes.

Für die Maß­nah­me ist ein Betrag von 150.000 € im Haus­halt vorzusehen.

Die Vor­tei­le für die städ­ti­schen Ange­stell­ten sowie für die Stadt als Arbeit­ge­ber umfas­sen u.a. betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung, Umwelt­schutz durch Redu­zie­rung des moto­ri­sier­ten Ver­kehrs, Ein­spa­rung von Park­flä­chen und Kraft­fahr­zeu­gen, Stei­ge­rung der Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät durch Image­stei­ge­rung und im Fal­le von Über­las­sungs­re­ge­lun­gen eine ergän­zen­de Sozi­al­lei­stung neben dem tarif­li­chen Entgelt.

Dar­über hin­aus set­zen die Stadt und Ihre Mit­ar­bei­te­rIn­nen Zei­chen hin­sicht­lich Umwelt­schut­zes und Ver­kehrs­wen­de in der Stadt wie auch über deren Gren­zen hin­aus als moder­ne und nach­hal­ti­ge Kommune.

Für bestimm­te dienst­li­che Ein­satz­zwecke schaf­fen Dienst­fahr­rä­der mehr Bür­ger­nä­he und Fle­xi­bi­li­tät, z.B. im Innen­stadt­be­reich und insb. in der Fuß­gän­ger­zo­ne. Ins­ge­samt dürf­ten mehr als 200.000 Dienst­fahr­rä­der im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs sein, schätzt der Bun­des­ver­band mit­tel­stän­di­sche Wirt­schaft. Wie beim Dienst­wa­gen auch, kön­nen Arbeit­ge­ber die Kosten für Dienst­fahr­rad oder das betrieb­lich ein­ge­setz­te Lasten­fahr­rad als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen – sowohl Anschaffungs‑, als auch lau­fen­de Kosten. Vor­aus­set­zung ist, dass die betrieb­li­che Nut­zung min­de­stens 50 Pro­zent beträgt. Den Arbeits­weg kön­nen Dienst­rad­fah­rer in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung auch mit Dienst­fahr­rad statt Dienst­wa­gen in Höhe von 0,30 Euro je Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter anset­zen. Den Weg zur Arbeit müs­sen sie im Gegen­zug wie­der­um nicht mit 0,03 Pro­zent je Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter zusätz­lich als geld­wer­ten Vor­teil ver­steu­ern, hebt der All­ge­mei­ne Deut­sche Fahr­rad Club (ADFC) hervor.
(Quel­le: https://​www​.fuhr​park​.de/​d​i​e​n​s​t​f​a​h​r​r​a​d​-​s​t​a​t​t​-​d​i​e​n​s​t​w​a​g​e​n​-​w​i​e​-​s​i​e​h​t​-​e​s​-​m​i​t​-​d​e​r​-​v​e​r​s​t​e​u​e​r​u​n​g​-​aus; abge­ru­fen 10.10.21)
Es ste­hen momen­tan För­der­mit­tel bereit.

Die Stadt Forch­heim ver­fügt zur­zeit über aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel für die Umset­zung die­ser Maßnahmen.

5. Kul­tur

5a. Die not­wen­di­gen Mit­tel für die Rea­li­sie­rung der Ver­an­stal­tungs­hal­le sind in den Haus­halt ein­zu­stel­len. Der Umbau und die Fer­tig­stel­lung sind schnellst­mög­lich umzusetzen.

5b. Für die Arbeit des Kul­tur­am­tes und der kul­tu­rel­len Ein­rich­tun­gen der Stadt, für städ­ti­sche Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, die Weiterentwicklung des Kul­tur-Som­mer­quar­tiers (auch der Loca­ti­on) und die För­de­rung der viel­fäl­ti­gen Forch­hei­mer Kul­tur­sze­ne ist ein ent­spre­chen­des Kul­tur­bud­get bereitzustellen.

5c. Seit 2016 gibt es in der gro­ßen Kreis­stadt Forch­heim (fast) kei­ne Aus­stel­lungs­mög­lich­kei­ten für bil­den­de Künst­ler. Bis zur Fer­tig­stel­lung des Rat­hau­ses wer­den noch Jah­re ver­ge­hen. Ande­re Räu­me zur län­ger­fri­sti­gen Nut­zung sind der­zeit nicht bekannt. Eine Lösung für die­se Mise­re wäre das Anmie­ten von leer­ste­hen­den Geschäf­ten für soge­nann­te „POP UP“ Gale­rien. Das Kul­tur-Amt über­nimmt wie bei festen Aus­stel­lun­gen die Wer­bung, Ein­la­dung, Ver­nis­sa­gen sowie das Auf­sichts­per­so­nal. Not­wen­di­ge Stell­wän­de wer­den dafür ange­schafft. Im Haus­halt wer­den die nöti­gen Mit­tel eingestellt.

5d. Kol­pings­haus
Mit der Pla­nung und Umset­zung eines Nut­zungs­kon­zep­tes wird unver­züg­lich ein exter­ner Archi­tekt beauftragt.

5e. Das Ver­an­stal­tungs­amt soll Dienst­lei­ster für alle städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen und Ämter sein, die Ver­an­stal­tun­gen durch­füh­ren. Es soll bei der Orga­ni­sa­ti­on und Ver­ant­wor­tung unter­stüt­zen sowie zen­tra­le Anlauf­stel­le für Ver­ei­ne sein und die­se bei allen Fra­gen rund um die Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Kirch­weih; Kul­tur­ver­an­stal­tung; etc.) unter­stüt­zen. Zudem obliegt dem Ver­an­stal­tungs­amt künf­tig auch die Durch­füh­rung des Anna­fe­stes. Auch soll die Orga­ni­sa­ti­on rund um die Nut­zung der Inte­rims-Ver­an­stal­tungs­hal­le beim Amt 44 lie­gen. Um all die­se Auf­ga­ben bewäl­ti­gen zu kön­nen, muss das Ver­an­stal­tungs­amt per­so­nell adäquat aus­ge­stat­tet wer­den. Im Stel­len­plan vor­ge­se­he­ne Stel­len müs­sen umge­hend besetzt wer­den, damit das Amt 44 hand­lungs­fä­hig wird.

6. Bezahl­ba­rer Wohn­raum, Armut in Forchheim

6a. Ein wesent­li­ches Pro­blem bei der Schaf­fung von bezahl­ba­rem Wohn­raum ist das Feh­len von Grund­stücken in städ­ti­scher Hand. Des­halb bean­tra­gen wir hier­mit eine nen­nens­wer­te und sinn­vol­le Sum­me für die Boden­be­vor­ra­tung zum Bau bezahl­ba­ren Wohn­raums durch die städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten in den Haus­halt 2022 einzustellen.

6b. Die GWS ist mit aus­rei­chend finan­zi­el­len Mit­teln aus­zu­stat­ten, um in den näch­sten Jah­ren Woh­nun­gen mit Sozi­al­bin­dung und gene­rell bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaf­fen. Wir begin­nen in 2022 mit 500.000 Euro als zweck­ge­bun­de­ne Einlage.

6c. Forch­heim Pass Hil­fen für arme Mitbürger*innen Die Stadt Forch­heim stellt für das Haus­halts­jahr 2022 zunächst einen Betrag von 50.000 € für die Erstel­lung eines „Forch­heim Pas­ses“ ein. Die Stadt Forch­heim ermög­licht mit die­sem Pass einem Teil der Forch­hei­mer Bürger*innen, die arm sind, die Teil­ha­be an kul­tu­rel­len und sport­li­chen Akti­vi­tä­ten. Dar­über hin­aus wird durch ent­spre­chen­de Ermä­ßi­gun­gen beim Bus­ver­kehr die Mobi­li­tät erleich­tert. Der Pass wird für fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen aus­ge­stellt: Arbeits­lo­sen­geld II, Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung, Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt, Wohn­geld, Lei­stun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­lei­stungs­ge­setz Kriegs­op­fer­für­sor­ge, Lei­stun­gen zum Lebens­un­ter­halt in Pfle­ge­fa­mi­li­en oder Jugend­hil­fe-Ein­rich­tun­gen, Kin­der­zu­schlag. Eben­so kön­nen Forch­hei­mer Bürger*innen einen Forch­heim Pass bean­tra­gen, wenn sie den Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst, ein frei­wil­li­ges sozia­les oder öko­lo­gi­sches Jahr ablei­sten. Der Pass wird jähr­lich gegen Vor­la­ge der Lei­stungs­be­schei­de oder Beschei­ni­gun­gen ausgestellt.

6d.Teilhabe für alle Armut darf in einer rei­chen Stadt nicht dazu füh­ren, dass betrof­fe­ne Bevöl­ke­rungs­grup­pen von Berei­chen wie Mobi­li­tät, Kul­tur und Frei­zeit­ge­stal­tung aus­ge­schlos­sen wer­den. Zur Ent­la­stung der­je­ni­gen Bürger*innen die unter­halb der Armuts­gren­ze leben (gem. Armuts­be­richt des pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band aus dem Jah­re 2020 liegt die Quo­te in der Regi­on Ober­fran­ken ober­halb der 10% Mar­ke) stellt die Stadt Forch­heim im Haus­halts­jahr 2022 Mit­tel in zur Ver­fü­gung. Damit wird betrof­fe­nen Per­so­nen­grup­pen ein kosten­frei­er Zugang zum ÖPNV, der Stadt­bü­che­rei und dem Königs­bad ermöglicht.

7. Per­so­nal

In den Haus­halt sol­len genü­gend Mit­tel ein­ge­stellt wer­den, um den Per­so­nal­man­gel und die damit ein­her­ge­hen­den mas­si­ven Eng­päs­se zu besei­ti­gen. Der Posten im Haus­halt dient der Ver­ga­be des Recrui­tin­gs von qua­li­fi­zier­tem Fach­per­so­nal an eine exter­ne Fir­ma mit dem Ziel des Abbaus aller Eng­stel­len im Per­so­nal und somit vol­ler Beset­zung inner­halb von 6 Mona­ten. Vor­ge­schla­gen wer­den 200.000 Euro, was den Recru­ting­ko­sten für etwa 10 Fach­stel­len entspricht.

Wie aus unse­rem Antrag zu einer Son­der­sit­zung zur Per­so­nal­si­tua­ti­on der Stadt Forch­heim her­vor­geht, ist eine inhalt­li­che Debat­te und eine gründ­li­che Ana­ly­se der Sach­la­ge bezüg­lich feh­len­der Stel­len über­dies zwin­gend not­wen­dig. Die gro­ßen Auf­ga­ben, die Forch­heim allein mit der Sanie­rung städ­ti­scher Lie­gen­schaf­ten (Rat­haus, Para­de­platz uvm.) vor sich hat, kön­nen nur wirk­lich sorg­fäl­tig, ver­läss­lich und frist­ge­recht bear­bei­tet wer­den, wenn zunächst die Not­la­gen im Per­so­nal­stand besei­tigt sind.

Durch das Wachs­tum der Stadt und Bau­pro­jek­te Drit­ter (Bahn, Sie­mens u.a.) sind v.a. die Stadt­pla­nung, Hoch- und Tief­bau, aber natür­lich auch alle ande­ren Ämter stär­ker gefor­dert als frü­her. Eine wach­sen­de Stadt benö­tigt außer­dem eine zukunfts­fä­hi­ge, wach­sen­de und gleich­zei­tig nach den Prin­zi­pi­en der Nach­hal­tig­keit funk­tio­nie­ren­de Infra­struk­tur. Die Stadt ist also nicht bloß ver­wal­tungs­sei­tig, son­dern pla­ne­risch und gestal­te­risch gefragt, zukunfts­fä­hi­ge Lösun­gen für Leben in der Digi­ta­li­tät, für Mobi­li­tät, für Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit und für das Auf­fan­gen der Fol­gen des Kli­ma­wan­dels zu fin­den, um nur eini­ge der hoch­kom­ple­xen Zukunfts­auf­ga­ben zu nen­nen. Für all die­se Auf­ga­ben ist eine gute Auf­stel­lung im per­so­nel­len Bereich das Fun­da­ment. Des­halb drän­gen wir dar­auf, dass das Schaf­fen und Beset­zen von Stel­len ober­ste Prio­ri­tät vor allen ande­ren hat.

Nach unse­rer Auf­fas­sung wur­de die wich­tig­ste Res­sour­ce der Stadt – die Beleg­schaft – nicht ent­spre­chend den gestie­ge­nen Anfor­de­run­gen (Quan­ti­tät und Kom­ple­xi­tät der Auf­ga­ben) auf­ge­baut und ent­wickelt. Die­ses Ver­säum­nis ist auf schnel­lem und unkom­pli­zier­tem Wege nach­zu­ho­len, damit die drän­gen­den Auf­ga­ben, ins­be­son­de­re in den Berei­chen der Pla­nung, Sanie­rung und Ent­wick­lung schnellst­mög­lich ange­gan­gen wer­den kön­nen und die Stadt nicht Gefahr läuft, über­dies durch Ver­säum­nis­se fahr­läs­sig zu han­deln (bspw. durch man­geln­de Instand­hal­tung von Ver­kehrs­we­gen und Liegenschaften

8. Kin­der und Familien

Forch­heim rühmt sich, eine fami­li­en- und kin­der­freund­li­che Stadt zu sein.

Das muss sich u. M. n. auch in der Qua­li­tät der Spiel- und Bolz­plät­ze deut­lich zei­gen. Die nöti­gen Haus­halts­mit­tel für den Unter­halt der Spiel­plät­ze und den nöti­gen Ersatz ver­al­te­ter Spiel­ge­rä­te sind im Haus­halt bereit­zu­stel­len. So kön­nen die Neu­aus­stat­tung der Spiel­plät­ze fort­ge­setzt wer­den. Wir müs­sen wei­te­re Kin­der­gar­ten und Kitas schaf­fen. Das sind Inve­sti­tio­nen, um der Betreu­ungs­kri­se und dem Man­gel an Plät­zen in der Stadt zu begeg­nen, das sind Inve­sti­tio­nen in die Zukunft Forch­hei­mer Familien.

9. Dach- und Fas­sa­den­be­grü­nung, Ent­sie­ge­lung von Flächen

Die Ver­wal­tung erstellt ein Ent­sie­ge­lungs- und Begrü­nungs­kon­zept für städ­ti­sche Liegenschaften.

Die Ver­wal­tung erstellt ein Kon­zept für die Haus- und Fas­sa­den­be­grü­nung sowie die Ent­sie­ge­lung pri­va­ter Flä­chen. Der­ar­ti­ge Maß­nah­men wer­den geför­dert. Ent­spre­chen­de Bera­tung von Pri­vat­bür­gern oder Gewer­be und Indu­strie wird geleistet.

Geför­dert wird die Begrü­nung von Dach- und Fas­sa­den­flä­chen sowie die Wie­der­be­grü­nung von ver­sie­gel­ten Flä­chen. För­der­gel­der kön­nen zum Bei­spiel für den Auf­bau einer Vege­ta­ti­ons­schicht, die Ent­fer­nung von ver­sie­geln­den Boden­be­lä­gen, Rank Hil­fen oder Fas­sa­den­be­grü­nungs­sy­ste­me sowie insek­ten­freund­li­che Begrü­nung bean­tragt wer­den. Für die Anschaf­fung eines Regen­was­ser­rück­hal­te­sy­stems oder die Schaf­fung von natur­na­hen Flä­chen wird ein Bonus gewährt. Die Bür­ger wer­den über För­der­mög­lich­kei­ten informiert.

Die Stadt stoppt die wei­te­re Ver­sie­ge­lung öffent­li­cher Flä­chen und greift statt­des­sen künf­tig, wann immer mög­lich, auf offe­ne Boden­be­lä­ge oder auf bereits ver­sie­gel­te Flä­chen zurück. Die Stadt prüft beim Neu­bau eige­ner Gebäu­de, ob eine Dach­be­grü­nung mög­lich ist und lässt die­se ggfls. her­stel­len. Mit so einer Ver­pflich­tung geht die Gemein­de mit gutem Bei­spiel vor­an und zeigt den Bürger*innen, wie Alter­na­ti­ven zur Ver­sie­ge­lung aus­se­hen und funk­tio­nie­ren. Die Ver­sie­ge­lung gro­ßer Flä­chen wird ver­mie­den, Park­plät­ze wer­den mit Rasen­git­ter­stei­nen gebaut. So kann mehr Was­ser ver­sickern, die Kana­li­sa­ti­on wird ent­la­stet und Über­schwem­mun­gen vorgebeugt.

Die Stadt för­dert Ent­sie­ge­lung im eige­nen Gar­ten und die nach­träg­li­che oder neue Begrü­nung von Dächern. Es ist viel­fach mög­lich, zB Car­ports und Gara­gen nach­träg­lich zu begrü­nen und mit insek­ten­freund­li­chen Arten zu bepflan­zen. Eine För­de­rung sei­tens der Gemein­de, beglei­tet von einer ent­spre­chen­den Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne, könn­te Bürger*innen dazu moti­vie­ren, die Ver­sie­ge­lung im eige­nen Gar­ten anzugehen.

10. Die Stadt ent­wickelt ein Kon­zept zur Instal­la­ti­on und einer Infra­struk­tur für die Ein­rich­tung dau­er­haf­ter Markstände.

Markt­stän­de bele­ben nicht nur unse­re Plät­ze, sie bie­ten dar­über hin­aus unse­rer Bevöl­ke­rung die Mög­lich­keit fri­sche regio­na­le, sai­so­na­le Pro­duk­te zu kaufen.Mittlerweile gibt es in Forch­heim und der Frän­ki­schen Schweiz immer mehr Pro­du­zen­ten von regio­na­len Pro­duk­ten. Die Stadt soll­te mög­lichst vie­le durch ein ent­spre­chen­des Ange­bot und Mar­ke­ting nach Forch­heim holen. Der Bau­ern­markt, der alle 2 Wochen statt­fin­det, aber auch fast täg­lich vor­han­de­ne Food Trucks bewei­sen die vor­han­de­ne Nach­fra­ge. Dau­er­haft soll­ten feste Markt­stän­de, Ver­sor­gung mit Strom und Was­ser sowie Müll­be­sei­ti­gung geschaf­fen wer­den. Die Mar­ke „Pro­duk­te aus Forch­heim und der frän­ki­schen Schweiz“ soll­te für öko­lo­gi­sche, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Pro­duk­te ent­wickelt und ent­spre­chend bewor­ben werden.

Wir bit­ten um die inhalt­li­che Behand­lung aller und ins­be­son­de­re der seit lan­gen offe­nen Anträ­gen und behal­ten uns vor, im Ver­lauf der Haus­halts­be­ra­tun­gen wei­te­re Anträ­ge ein­zu­brin­gen. Wir bean­tra­gen die finan­zi­el­le Auf­nah­me in den Haus­halt 2022 und verbleiben

mit freund­li­chen Grüßen
Ger­hard Meixner