Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 8. Okto­ber 2021

Tune­si­scher Kon­sul zu Gast in der Erba-Villa

Der Kon­sul der Repu­blik Tune­si­en, Moh­sen Sebai, ist am Sonn­tag, 10. Okto­ber, zu Gast in Erlan­gen. Er trifft sich in der Erba-Vil­la mit Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik zu einem Austausch.

Bau- und Werk­aus­schuss tagt

Der Bau- und Werk­aus­schuss für den Ent­wäs­se­rungs­be­trieb kommt am Diens­tag, 12. Okto­ber, um 16:30 Uhr in der Hein­rich-Lades-Hal­le zu sei­ner näch­sten öffent­li­chen Sit­zung zusam­men. Auf der Tages­ord­nung ste­hen der Neu­bau einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung am Brucker Bahn­hof, der bar­rie­re­freie Aus­bau meh­re­rer Bus­hal­te­stel­len, die Umge­stal­tung des West­aus­gangs des Berg­kirch­weih­ge­län­des, die geplan­te Ent­wäs­se­rung des Neu­bau­ge­bie­tes Klo­ster­holz in Steu­dach, die Ertüch­ti­gung der Druck­lei­tung Neu­ses und ande­res mehr.

Im Sit­zungs­saal gilt grund­sätz­lich die Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke. Am eige­nen Sitz­platz kann die Mas­ke abge­nom­men wer­den, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wird. Alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer der Sit­zung wer­den gebe­ten die 3G-Rege­lung zu beach­ten (geimpft, gene­sen oder aktu­ell getestet).

Indi­sches Dur­ga Puja-Fest im Gemein­de­zen­trum Frauenaurach

Der Ver­ein Durg­a­pu­ja Fran­ken e. V. ver­an­stal­tet von Mon­tag bis Don­ners­tag, 11. bis 14. Okto­ber, das tra­di­tio­nel­le indi­sche Dur­ga Puja-Fest, das bedeu­tend­ste Fest im Hin­du­is­mus. Es fin­det im Gemein­de­zen­trum Frau­en­au­rach statt. Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik folgt einer Ein­la­dung und besucht die Fei­er­lich­kei­ten, bei denen mit Tän­zen und Ritua­len der Tri­umph „des Guten über das Böse“ zele­briert wird.

Test­zen­trum: Kosten­lo­se Coro­na-Tests nur für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen ab 11. Oktober

In den loka­len Test­zen­tren kön­nen ab Mon­tag, 11. Okto­ber, kei­ne kosten­lo­sen Bür­ger­tests mehr ange­bo­ten wer­den. Gemäß der Neu­fas­sung der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung (TestV) und der geän­der­ten baye­ri­schen Test­stra­te­gie haben dann ledig­lich bestimm­te Per­so­nen­grup­pen, dar­un­ter vul­nerable Per­so­nen, Anspruch auf eine kosten­freie Test­mög­lich­keit mit­tels PCR- oder Anti­gen-Schnell­test. Die­se ste­hen im gemein­sa­men Test­zen­trum des Land­krei­ses Erlan­gen-Höch­stadt und der Stadt Erlan­gen wei­ter­hin zur Ver­fü­gung. Das Zen­trum befin­det sich in der Park­platz­stra­ße 2 auf dem Groß­park­platz in Erlan­gen und ist Mon­tag und Mitt­woch von 8:00 bis 13:00 Uhr sowie Frei­tag von 12:00 bis 17:00 Uhr geöff­net. Berech­tig­te kön­nen ohne Ter­min kom­men und müs­sen ihre Ver­si­cher­ten­kar­te, einen erfor­der­li­chen Test­nach­weis und Aus­weis­do­ku­men­te vor­zei­gen. Das Test­zen­trum betreibt die Not­fall­hil­fe des ASB-Regio­nal­ver­ban­des Erlan­gen-Höch­stadt im Auf­trag des Staat­li­chen Gesund­heits­am­tes für die Stadt Erlan­gen und den Land­kreis Erlangen-Höchstadt.

Hin­weis: Wer bereits Sym­pto­me einer aku­ten Atem­wegs­in­fek­ti­on hat, kon­tak­tiert bit­te sei­ne Haus­ärz­tin oder sei­nen Haus­arzt für einen Abstrich und darf nicht zum Test­zen­trum kom­men. Dies gilt beson­ders für leicht sym­pto­ma­ti­sche Kin­der, soge­nann­te Schnupfenkinder.

Für die kosten­lo­sen Tests erge­ben sich fol­gen­de anspruchs­be­rech­tig­te Per­so­nen­krei­se: Wer eine Warn­mel­dung via Coro­na-Warn­app erhal­ten hat, Kon­takt­per­son von Posi­tiv-Gete­ste­ten ist oder sich aus gesund­heit­li­chen, medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen darf, erhält einen kosten­lo­sen PCR-Test. Auch Beschäf­tig­te in Hei­men und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen inklu­si­ve Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen dür­fen die­se Tests kosten­los bean­spru­chen. Stu­die­ren­de haben noch bis Ende Novem­ber 2021 sowie Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Pfleg­ein­rich­tun­gen, Beschäf­tig­te in Hei­men und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen inklu­si­ve Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen Anspruch auf kosten­lo­se Schnell­tests. Die­se sind eben­falls im Test­zen­trum sowie auch bei pri­va­ten Anbie­tern wie Apo­the­ken erhält­lich. Zur soge­nann­ten vul­ner­ablen Per­so­nen­grup­pe zäh­len unter ande­rem auch Per­so­nen, die das zwölf­te Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (bis zum 30. Novem­ber 2021 gilt dies auch für Per­so­nen, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben). Kosten­pflich­ti­ge Tests für Per­so­nen, die nicht zu genann­tem Per­so­nen­kreis gehö­ren, sind im Test­zen­trum nicht erhältlich.

Taxi­gut­schei­ne für mehr Teil­ha­be verlängert

Men­schen ab 60 Jah­ren, die einen Erlan­gen­Pass besit­zen, kön­nen für Fahr­ten zum Ein­kau­fen oder zu Ver­an­stal­tun­gen seit Okto­ber 2020 vom Sozi­al­amt Taxi­gut­schei­ne erhal­ten. Das Ange­bot, das mehr Teil­ha­be am Leben ermög­licht, wur­de nun bis April 2022 ver­län­gert. Das hat der Sozi­al- und Gesund­heits­aus­schuss des Stadt­rats am Diens­tag beschlossen.

Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik sieht in dem Ange­bot einen sehr hilf­rei­chen Bei­trag für die älte­re Bevöl­ke­rung, um trotz mög­li­cher Ein­schrän­kun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie eine weit­ge­hend selbst­be­stimm­te und selb­stän­di­ge All­tags­be­wäl­ti­gung auf­recht zu erhal­ten. „Mit den Gut­schei­nen für Taxi­fahr­ten soll­te es mög­lich sein, not­wen­di­ge All­tags­er­le­di­gun­gen selb­stän­dig durch­zu­füh­ren und gleich­zei­tig die Gefahr einer Infek­ti­on durch Wege im öffent­li­chen Raum zu redu­zie­ren“, sag­te das Stadt­ober­haupt zur Ein­füh­rung im letz­ten Jahr.

Die­se Erfah­rung bestä­tig­ten vie­le Nut­zer der Taxi­gut­schei­ne im Rah­men einer tele­fo­ni­schen Befra­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 09131 86–1930. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Erlan­gen­Pass gibt es auch im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​e​r​l​a​n​g​e​n​p​ass.

Erd­be­stat­tun­gen ohne Sarg möglich

Auf den kom­mu­na­len Fried­hö­fen der Stadt ist künf­tig grund­sätz­lich auch eine Erd­be­stat­tung ohne Sarg mög­lich. In die städ­ti­sche Ver­ord­nung über das Lei­chen­we­sen wur­de eine ent­spre­chen­de Rege­lung auf­ge­nom­men. Erlan­gen nutzt damit eine Mög­lich­keit, die die unlängst geän­der­te Baye­ri­sche Bestat­tungs­ver­ord­nung bie­tet. „Erlan­gen ist eine offe­ne und viel­fäl­ti­ge Stadt. Men­schen, gleich wel­cher Her­kunft oder reli­giö­sen Ori­en­tie­rung, kön­nen sich nun auch für eine Erd­be­stat­tung in einem Lei­chen­tuch und ohne Sarg ent­schei­den“, erläu­tert die Lei­te­rin des Stan­des­am­tes Hei­di Petri. Ein­schrän­kun­gen gel­ten jedoch unter ande­rem, wenn Gefah­ren für die Gesund­heit der an der Bestat­tung Betei­lig­ten – etwa durch Infek­tio­nen – zu befürch­ten wären. Eben­so muss eine geeig­ne­te Grab­stät­te mit pas­sen­der Boden­be­schaf­fen­heit ver­füg­bar sein. Aus Grün­den der Sicher­heit, der Gesund­heits­für­sor­ge und der Pie­tät muss der Trans­port des Leich­nams auf dem kom­plet­ten Fried­hofs­ge­län­de bis hin zur Grab­stät­te auch wei­ter­hin in einem geschlos­se­nen Sarg erfolgen.

Die Stadt Erlan­gen ist inten­siv bemüht, den unter­schied­li­chen Bedürf­nis­sen bei Bestat­tun­gen Rech­nung zu tra­gen. So wur­de bereits im Jahr 1999 auf dem West­fried­hof in Steu­dach ein mus­li­mi­scher Fried­hofs­teil ange­legt, auf dem die Gläu­bi­gen in nach Mek­ka aus­ge­rich­te­ten Ein­zel­grä­bern bestat­tet wer­den können.

Nähe­re Aus­künf­te erteilt die Fried­hofs­ver­wal­tung der Stadt (E‑Mail bestattungswesen@​stadt.​erlangen.​de, Tele­fon 09131 86–2780 oder ‑2920).

Stadt unter­stützt Gewer­be­trei­ben­de mit umfang­rei­chen „Post-Coro­na-Maß­nah­men“

Die Stadt Erlan­gen zeigt sich in der Coro­na-Pan­de­mie auch wei­ter­hin soli­da­risch mit dem loka­len Ein­zel­han­del, der Gastro­no­mie und Hotel­le­rie. Die­se ste­hen ins­be­son­de­re nach dem zwei­ten Lock­down von Novem­ber 2020 bis Mai 2021 noch immer vor gro­ßen wirt­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Dafür hat die Stadt bereits im Rah­men der gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten zahl­rei­che Unter­stüt­zungs­maß­nah­men für die Gewer­be­trei­ben­den in den genann­ten Berei­chen unbü­ro­kra­tisch umge­setzt. Um die Attrak­ti­vi­tät und Viel­falt von Erlan­gen und ins­be­son­de­re der Innen­stadt auch künf­tig zu för­dern, unter­stützt sie mit zusätz­li­chen Maß­nah­men­pa­ket „Post-Coro­na-Maß­nah­men“ Gewer­be­trei­ben­de und den Tou­ris­mus. Die Stadt will damit die loka­le Iden­ti­tät und Wirt­schaft wei­ter stärken.

Hier­zu gewährt die Stadt einen außer­plan­mä­ßi­gen Son­der­zu­schuss in Höhe von 135.000 Euro an den City-Manage­ment Erlan­gen e. V. Geför­dert wer­den unter ande­rem Pro­jek­te für eine Auf­ent­halts­qua­li­tät im gesam­ten Stadt­ge­biet, die sich indi­rekt auch posi­tiv auf das Kon­sum­ver­hal­ten aus­wir­ken. Zu dem Paket gehört aber auch die Ein­rich­tung eines „eBay-City-Markt­plat­zes“ für Händ­ler und Dienst­lei­ster, der einer­seits ein loka­les Ein­kaufs­er­leb­nis schaf­fen und loka­len Ver­käu­fe­rin­nen und Ver­käu­fern gleich­zei­tig auch einen Zugang zu über­re­gio­na­len Absatz­märk­ten eröff­nen soll. Zusätz­lich steht die Online-Schu­lungs­platt­form „Mei­ne Stadt​.digi​tal“ allen Gewer­be­trei­ben­den ab sofort kosten­frei zur Ver­fü­gung. Die Platt­form bie­tet Schu­lun­gen für Händ­ler sowie Gewer­be­trei­ben­de, um sich online pro­fes­sio­nell prä­sen­tie­ren zu können.

Um den Ein­zel­han­del in der Alt­stadt zu för­dern und posi­ti­ve Impul­se zu set­zen, sol­len Neu­an­sied­lun­gen inha­ber­ge­führ­ter Ein­zel­han­dels­be­trie­be mit einem Miet­zu­schuss geför­dert wer­den. Dafür ste­hen 25.000 Euro zur Ver­fü­gung. Eine auch nur vor­über­ge­hen­de Nut­zung ist dabei denk­bar – Stich­wort: Popup Store. För­der­be­reich ist die Altstadt/​Innenstadt vom Huge­not­ten­plat­z/Ri­chard-Wag­ner-Stra­ße bis zum Mar­tin-Luther-Platz. Hier­von kön­nen auch Gewer­be­trei­ben­de pro­fi­tie­ren, die in den letz­ten drei Mona­ten ihr Geschäft neu eröff­net haben. Info: www​.erlan​gen​.de/​w​i​r​t​s​c​h​aft.

Erlan­gen wie­der auf der Expo Real

Die Stadt Erlan­gen prä­sen­tiert sich die­ses Jahr wie­der auf der Expo Real, der größ­ten Gewer­be-Immo­bi­li­en-Mes­se im deutsch­spra­chi­gem Raum. Sie fin­det vom 11. bis 13. Okto­ber in Mün­chen statt. Das städ­ti­sche Wirt­schafts­re­fe­rat wirbt auf dem Gemein­schafts­stand der Euro­päi­schen Metro­pol­re­gi­on Nürn­berg zusam­men mit den Nach­bar­städ­ten Nürn­berg und Fürth.Mit am Stand dabei sind wie­der eine Rei­he von renom­mier­ten Fir­men aus der regio­na­len Immo­bi­li­en­sze­ne: Son­tow­ski & Part­ner, Sie­mens Real Estate, die ALI­TUS Cap­tital Part­ners GmbH und die Pega­sus Capi­tal Part­ners GmbH. Die Stand­part­ner stel­len ihre Pro­jek­te vor und ver­mit­teln damit einen Gesamt­ein­druck der Immo­bi­li­en­kom­pe­tenz in der Regi­on. Der Gemein­schafts­stand befin­det sich in der Hal­le A1.330.

Bun­des­tags­wahl: End­gül­ti­ges Wahl­er­geb­nis bekanntgegeben

Wie die Stadt Erlan­gen mit­teilt, hat der Kreis­wahl­lei­ter für die Bun­des­tags­wahl im Wahl­kreis 242 (Erlan­gen) das im Kreis­wahl­aus­schuss fest­ge­stell­te end­gül­ti­ge Wahl­er­geb­nis bekannt­ge­ge­ben. Die detail­lier­te Stimm­ver­tei­lung auf Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten sowie die Par­tei­en kann im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​w​a​h​len abge­ru­fen wer­den. Außer­dem ist sie im Amts­blatt vom 7. Okto­ber 2021 ver­öf­fent­licht (www​.erlan​gen​.de/​das).

Ein­tra­gungs­fri­sten für Volksbegehren

Für das Volks­be­geh­ren „Abbe­ru­fung des Land­tags“ fin­det vom 14. bis 27. Okto­ber die Ein­tra­gungs­frist statt. In Erlan­gen befin­det sich die zen­tra­le Ein­tra­gungs­stel­le im Rat­haus (1. OG, Zim­mer 117). Neben den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten bestehen fol­gen­de Ein­tra­gungs­mög­lich­kei­ten: mon­tags, diens­tags, don­ners­tags (14., 18., 19., 21., 25., 26. Okto­ber) bis 20:00 Uhr, frei­tags (15. und 22. Okto­ber) bis 14:00 Uhr, sams­tags (16. und 23. Okto­ber) 9:00 bis 14:00 Uhr, am Mitt­woch, 20. Okto­ber, bis 18:00 Uhr sowie am 27. Okto­ber bis 14:00 Uhr. Für die Ein­tra­gung muss zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung grund­sätz­lich ein gül­ti­ger Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Im Rat­haus herrscht Mas­ken­pflicht. Abstim­mungs­be­rech­tigt ist, wer im Wäh­ler­ver­zeich­nis der Stadt ein­ge­tra­gen ist oder einen Ein­tra­gungs­schein besitzt.

Ein Volks­be­geh­ren hat Erfolg, wenn es von min­de­stens zehn Pro­zent (ca. 960.000 Per­so­nen) der Abstim­mungs­be­rech­tig­ten in Bay­ern unter­stützt wird. Ein erfolg­rei­ches Volks­be­geh­ren ist dem Land­tag zuzu­lei­ten. Lehnt der Land­tag den mit dem Volks­be­geh­ren ver­folg­ten Gesetz­ent­wurf ab, ist über die­sen Gesetz­ent­wurf ein Volks­ent­scheid herbeizuführen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​w​a​h​len.