Erz­bis­tum Bam­berg unter­sagt Prie­ster den Seelsorgedienst

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Anzei­ge wegen sexu­el­len Miss­brauchs erstattet

Das Erz­bis­tum Bam­berg hat einem Prie­ster aus dem Raum Nürn­berg wegen des Ver­dachts des sexu­el­len Miss­brauchs bis zur Klä­rung der Vor­wür­fe den Seel­sor­ge­dienst unter­sagt. Nach­dem die Miss­brauchs­be­auf­trag­te des Erz­bis­tums von den Vor­wür­fen erfah­ren hat, wur­de gemäß der Ord­nung für den Umgang mit sexu­el­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ger Erwach­se­ner durch Kle­ri­ker und son­sti­ge Beschäf­tig­te im kirch­li­chen Dienst Anzei­ge bei der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth erstat­tet. Dem Beschul­dig­ten wird kon­kret sexu­el­le Nöti­gung gegen­über einer schutz­be­foh­le­nen Erwach­se­nen vor­ge­wor­fen. Wei­te­re Anga­ben kön­nen der­zeit wegen des lau­fen­den Ver­fah­rens nicht gemacht werden.