Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 40. Kalen­der­wo­che 2021 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

I. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 36-jäh­ri­gen S. wegen Raub, tät­li­chem Angriff auf Voll­streckungs­be­am­te, Bedro­hung, Sach­be­schä­di­gung und ande­ren Delik­ten am 04.10.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 21 KLs 2109 Js 714/21).

Dem Beschul­dig­ten liegt zur Last, im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit Mit­te Sep­tem­ber 2020 mit einer Luft­druck­pi­sto­le gegen das Fen­ster einer Nach­bar­woh­nung in Bam­berg geschos­sen zu haben.

Wei­ter soll der Beschul­dig­te Mit­te Okto­ber 2020 in Bam­berg mit einem Pkw gefah­ren sein, obwohl er in Fol­ge sei­nes psy­chi­schen Zustands hier­zu nicht in der Lage gewe­sen sein soll und hier­durch einen Unfall mit einem Sach­scha­den in Höhe von fast 6.500,- Euro ver­ur­sacht haben.Wenige Tage spä­ter soll der Beschul­dig­te eine Nach­ba­rin belei­digt und ein Loch in die Wand zu ihrer Woh­nung gebohrt haben.

Im Novem­ber 2020 soll der Beschul­dig­te einen Kin­der­wa­gen bespuckt und eine Frau belei­digt haben. Eini­ge Tage spä­ter soll er die Fas­sa­de eines Gebäu­des in Bam­berg sowie wei­te­re Gegen­stän­de mit Far­be besprüht haben. Wie­der­um ein paar Tage spä­ter soll der Beschul­dig­te eine fal­sche Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­tet haben und drei Tage spä­ter zwei Poli­zei­be­am­te mit dem Tod bedroht haben.

Zwi­schen Ende Novem­ber 2020 und Anfang Dezem­ber 2020 soll der Beschul­dig­te mehr­fach Löcher in die Wän­de bzw. den Boden sei­ner Woh­nung in Bam­berg bis in die jewei­li­ge Nach­bar­woh­nung gebohrt haben.

Zudem soll er Anfang Dezem­ber 2020 einen Mixer aus sei­ner Woh­nung auf ein an der Stra­ße abge­stell­tes Fahr­zeug gewor­fen und die­ses hier­durch beschä­digt haben.

Des Wei­te­ren liegt dem Beschul­dig­ten zur Last, Mit­te Janu­ar 2021 sei­ne Mut­ter, die auch sei­ne frü­he­re Betreue­rin war, in Bam­berg im Rah­men eines Tref­fens auf der Stra­ße zu Boden gesto­ßen zu haben, wodurch sie sich den Arm gebro­chen haben soll. Als sie ver­sucht haben soll auf­zu­ste­hen, soll der Beschul­dig­te sie erneut gegen ihr gepark­tes Auto gesto­ßen haben. Anschlie­ßend soll der Beschul­dig­te aus der Hand­ta­sche sei­ner Mut­ter unter dem Ein­druck der vor­he­ri­gen Gewalt­ein­wir­kung den Geld­beu­tel und das dar­in befind­li­che Bar­geld in Höhe von 85,00 Euro, sowie eini­ge Scheck­kar­ten ent­nom­men haben. Das Mobil­te­le­fon, die Bril­le sowie eini­ge Scheck­kar­ten sei­ner Mut­ter soll der Beschul­dig­te sodann zer­stört haben. Im Anschluss soll er noch eine Schnaps­fla­sche zer­bro­chen und mit den Resten das gepark­te Fahr­zeug sei­ner Mut­ter zer­kratzt haben.

Im Rah­men der anschlie­ßen­den Fest­nah­me soll der Beschul­dig­te sich wider­setzt und einem Poli­zei­be­am­ten gegen ein Knie getre­ten haben, wodurch die­ser Abschür­fun­gen erlit­ten haben soll.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 11.10.2021, 14:00 Uhr
  • 19.10.2021, 09:00 Uhr

II. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 36-jäh­ri­gen M. wegen sexu­el­ler Belä­sti­gung, Nöti­gung, vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung und ande­ren Delik­ten am 04.10.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Jugend­kam­mer als Jugend­schutz­ge­richt (Az. 61 KLs 2121 Js 19427/20 jug.).

Die Sit­zung fin­det im Sit­zungs­saal 024 am Amts­ge­richt Bam­berg statt!

Dem Beschul­dig­ten liegt zur Last, im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit Mit­te August 2020 in einer Eis­die­le in Hall­stadt drei Kin­der auf­ge­for­dert haben, aus sei­nem Glas zu trin­ken, was eines der Kin­der auch tat. Nach­dem sich die Kin­der ent­fernt hat­ten und kur­ze Zeit spä­ter zurück­kehr­ten, soll der Beschul­dig­te sie erneut auf­ge­for­dert haben, aus sei­nem Glas zu trin­ken und ihnen hier­für Geld ange­bo­ten haben. Als die Kin­der sich wei­ger­ten, soll der Beschul­dig­te sie belei­digt und gedroht haben, sie zu ver­prü­geln und zu schlagen.

Mit­te Okto­ber 2020 soll der Beschul­dig­te im Rah­men einer Aus­ein­an­der­set­zung in einer Obdach­lo­sen­un­ter­kunft in Bam­berg einen ande­ren Bewoh­ner auf den Boden geschubst, die­sem zwei­mal mit der Faust in das Gesicht geschla­gen und ihn für etwa drei bis vier Sekun­den mit bei­den Hän­den am Hals gewürgt haben.

Einen Tag spä­ter soll der Beschul­dig­te in Forch­heim eine 17-jäh­ri­ge gegen deren Wil­len mehr­fach für ca. zwei bis drei Minu­ten auf den Hals geküsst, dabei umarmt und fest umklam­mert haben, so dass sie sich nicht lösen konnte.

Spä­ter am sel­ben Tag soll der Beschul­dig­te gegen­über dem 14-jäh­ri­gen Bru­der der 17-jäh­ri­gen geäu­ßert haben, sie sol­le ihm ein Kleid, dass er ihr geschenkt habe, zurück­ge­ben, sonst wür­de er die Fami­lie umbringen.

Einen Tag spä­ter soll der Beschul­dig­te in Forch­heim eine vol­le Pla­stik­fla­sche mit Bier auf einen 14-jäh­ri­gen gewor­fen haben, der jedoch nicht getrof­fen wur­de, da er recht­zei­tig aus­wei­chen konnte.

Kurz danach soll der Beschul­dig­te auf einem Spiel­platz ein 6‑jähriges Kind am Unter­schen­kel gepackt, ihm auf die Fin­ger geschla­gen und es am Kra­gen gezerrt haben, wäh­rend sich das Kind an eine Eisen­stan­ge eines Klet­ter­ge­rüsts geklam­mert haben soll. Dabei soll der Beschul­dig­te mehr­fach geäu­ßert haben, dass das Kind mit­kom­men soll. Erst als Erwach­se­ne auf das Gesche­hen auf­merk­sam wur­den und her­bei­eil­ten, soll der Beschul­dig­te abge­las­sen haben und geflüch­tet sein.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 06.10.2021, 13:00 Uhr

III. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 20-jäh­ri­gen L., den 22-jäh­ri­gen G., die 18- jäh­ri­ge C. und den 20-jäh­ri­gen H. wegen schwe­rem Ban­den­dieb­stahl, Sach­be­schä­di­gung und ande­ren Delik­ten am 05.10.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Jugend­kam­mer (Az. 64 KLs 2109 Js 18026/20 jug.).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, sich spä­te­stens im Okto­ber 2020 zusam­men­ge­schlos­sen zu haben, gemein­sam und fort­ge­setzt Ein­brü­che, ins­be­son­de­re in Gast­räu­me zu begehen.

In Aus­füh­run­gen ihres Tat­plans sol­len die Ange­klag­ten in unter­schied­li­cher Beset­zung zwi­schen Okto­ber 2020 und Novem­ber 2020 in 23 Fäl­len im Land­kreis Bam­berg in Ver­eins­hei­me, Gast­stät­ten, Bier­kel­ler und Fel­sen­kel­ler ein­ge­bro­chen sein und dabei Elek­tro­ge­rä­te, Geträn­ke und wei­te­re Gegen­stän­de ent­wen­det haben, wobei sie nicht in allen Fäl­len Gegen­stän­de mit­ge­nom­men haben sol­len. Dabei soll auch teils erheb­li­cher Sach­scha­den ent­stan­den sein.

Mit­te Novem­ber 2020 sol­len die Ange­klag­ten L. und G. zudem im Land­kreis Bam­berg eine Über­wa­chungs­ka­me­ra zer­stört und den Rei­fen eines Fahr­zeugs zer­sto­chen haben.

Der Ange­klag­te G. soll dar­über hin­aus zu einem nicht näher bestimm­ba­ren Zeit­punkt vor Dezem­ber 2020 in zwei Fäl­len von sei­nem Arbeit­ge­ber in Bam­berg Sani­tär­ma­te­ri­al im Wert von ins­ge­samt rund 2.500,- Euro ent­wen­det haben.

Dem Ange­klag­ten L. liegt wei­ter zur Last, sei­nem Arbeit­ge­ber in Bam­berg zu einem nicht näher bestimm­ba­ren Zeit­punkt vor Dezem­ber 2020 diver­se Gegen­stän­de im Gesamt­wert von fast 850,- Euro ent­wen­det zu haben.

Dar­über hin­aus soll er Mit­te Novem­ber 2020 eine fal­sche Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­tet und Mit­te Dezem­ber 2020 unbe­rech­tigt ein Gerät in Besitz gehabt haben, mit dem ana­lo­ge Funk­fre­quen­zen der Poli­zei emp­fan­gen wer­den konnten.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 12.10., 25.10., 26.10., 05.11., 12.11., 17.11., 24.11., 30.11.2021, jeweils 09:00 Uhr

IV. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 27-jäh­ri­gen E. wegen ver­such­tem Pri­vat­woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahl, Dieb­stahl, tät­li­chem Angriff auf Voll­streckungs­be­am­te, gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung und ande­ren Delik­ten am 06.10.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 24 KLs 1105 Js 6336/21).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last Anfang April 2021 auf dem Gelän­de der ANKER-Ein­rich­tung in Bam­berg ver­sucht zu haben aus einer dor­ti­gen Woh­nung steh­lens­wer­te Gegen­stän­de zu ent­wen­den, was ihm jedoch auf­grund des Auf­wa­chens der Bewoh­ner nicht gelun­gen sein soll. Bei der anschlie­ßen­den Inge­wahrs­am­nah­me durch die Poli­zei soll der Ange­klag­te einem Poli­zei­be­am­ten in den Ober­schen­kel und einer ande­ren in die Wade gezwickt und nach meh­re­ren Poli­zei­be­am­ten getre­ten haben, wobei er eine davon am Ober­arm getrof­fen haben soll.

Am näch­sten Tag soll der Ange­klag­te in dem neben der ANKER-Ein­rich­tung lie­gen­den Wohn­ge­biet der sog. NATO-Sied­lung vor meh­re­ren Häu­sern abge­stell­te Gegen­stän­de ent­wen­det haben, unter ande­rem ein Fahr­rad, einen Bas­ket­ball und meh­re­re Schuhe.

Mit­te April 2021 soll der Ange­schul­dig­te sich in den Besitz von 46 nach­ge­mach­ten 20-Euro-Schei­nen gebracht haben, um die­se bei Gele­gen­heit selbst oder durch eine ande­re Per­son in den Umlauf zu bringen.

Eben­so soll er am glei­chen Tag eine Woh­nung in einem Block der ANKER-Ein­rich­tung betre­ten haben, um dort nach Steh­lens­wer­tem zu suchen.

Dabei sol­len ihn die dor­ti­gen Bewoh­ner über­rascht und fest­ge­stellt haben, dass der Ange­klag­te eine kurz zuvor aus der Woh­nung ent­wen­de­te Jacke getra­gen haben soll. Als der Ange­klag­te zur Rück­ga­be auf­ge­for­dert wur­de, soll er mit einer Nagel­sche­re und einem Brot­mes­ser wahl­los auf die drei umste­hen­den Per­so­nen ein­ge­sto­chen und mit der Faust nach ihnen geschla­gen haben. Die drei Geschä­dig­ten erlit­ten hier­bei unter ande­rem ober­fläch­li­che Schnitt­ver­let­zun­gen. Zu wei­te­ren Ver­let­zun­gen soll es nicht mehr gekom­men sein, weil der Ange­klag­te durch die Geschä­dig­ten über­wäl­tigt und fest­ge­hal­ten wor­den sein soll.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 07.10., 21.10.2021, jeweils 09:00 Uhr


Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​erg