Kli­ma­li­ste Erlan­gen will Pla­ka­tie­rungs­ord­nung neu­ge­stal­ten um Müll zu vermeiden

Ber­ge an Müll ent­ste­hen bei jeder Wahl! – Und das nicht zuletzt auf Grund der vie­len Wahl­pla­ka­te, die das Stadt­bild dann domi­nie­ren. Was am einen Tag noch Wahl­in­for­ma­ti­on ist, muss am näch­sten Tag auf­wen­dig ent­sorgt wer­den. Allein bei der NRW-Wahl im Jahr 2017 wur­den über 156.000 Pla­ka­te aus Pla­stik ver­teilt, dazu kom­men noch mal weit über 100.000 Papier- und Papp­pla­ka­te. Eine Res­sour­cen­ver­schwen­dung, die wir uns in Zei­ten des Kli­ma­wan­dels und der zuneh­men­den Umwelt­zer­stö­rung kaum noch lei­sten können.

Die Regeln für das Auf­hän­gen von Pla­ka­ten wer­den von der Stadt in der Pla­ka­tie­rungs­ver­ord­nung fest­ge­legt. Die Kli­ma­li­ste for­dert daher, die­se neu zu gestal­ten: Pla­ka­te sol­len zukünf­tig nur noch an zen­tral von der Stadt Erlan­gen auf­ge­stell­ten Anschlags­flä­chen zuge­las­sen wer­den, die vor den Wah­len in allen Stadt­tei­len auf­ge­stellt wer­den. Die Flä­chen sol­len dann gleich­mä­ßig auf die sich bewer­ben­den Par­tei­en, Grup­pie­run­gen und Initia­ti­ven ver­teilt wer­den. Außer­dem sol­len zukünf­tig nur noch recy­cling­fä­hi­ge Pla­ka­te ver­wen­det wer­den, die aus nach­wach­sen­den Roh­stof­fen gefer­tigt und hohen Umwelt­stan­dards, wie zum Bei­spiel dem Blau­en Engel, gerecht wer­den. Dafür soll die Stadt als ersten Schritt die Men­ge an Müll, die durch Wahl­pla­ka­te bei der dies­jäh­ri­gen Bun­des­tags­wahl ent­ste­hen, erfassen.

Vie­le ande­re, bay­ri­sche Gemein­den haben bereits gute Erfah­run­gen mit dem Kon­zept der expli­zit auf­ge­stell­ten Anschlags­ta­feln gemacht. Unter ande­rem die Kom­mu­nen Abend­berg, Bis­sin­gen, Putz­brunn und Vils­bi­burg ver­fol­gen die­ses Kon­zept schon län­ger. „Neben den Unmen­gen an Müll, die durch eine Neu­ge­stal­tung der Pla­ka­tie­rungs­ver­ord­nung ver­mie­den wer­den kön­nen, kön­nen auch Gefähr­dun­gen im Ver­kehr, zum Bei­spiel durch ein­ge­schränk­te Sicht­ver­hält­nis­se, ver­hin­dert wer­den.“, so Seba­sti­an Horn­schild von der Kli­ma­li­ste Erlan­gen. Auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Augs­burg urteil­te 2018, dass „der ver­fas­sungs­recht­li­che Anspruch von Wahl­sicht­wer­bung“ nicht schran­ken­los bestehe.

„Nicht nur, dass die Wahl­pla­ka­te vor der Wahl das Stadt- und Land­schafts­bild mas­siv beein­flus­sen – oft hän­gen sie auch noch Wochen nach der Wahl oder lie­gen irgend­wo im Gebüsch. Durch das Fest­le­gen von zen­tra­len Pla­ka­tie­rungs­or­ten kann dies defi­ni­tiv ver­mie­den wer­den“, ergänzt Susan­ne Henig.

Die Wir­kung von Wahl­pla­ka­ten ist dabei ohne­hin strit­tig. Unter­su­chun­gen der Uni­ver­si­tät Hohen­heim zei­gen, dass die mei­sten Men­schen frü­her oder spä­ter von den Wahl­pla­ka­ten genervt sind. Zudem wäre es aus Sicht der Kli­ma­li­ste wün­schens­wert, per­so­nel­le und finan­zi­el­le Res­sour­cen nicht in Wahl­pla­ka­te, son­dern in Inhal­te zu investieren.