Stadt und Land­kreis Hof: Qua­ran­tä­ne­zeit für enge Kon­takt­per­so­nen wur­de geän­dert – Ab jetzt gültig

Symbolbild Corona

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge hat die Rege­lun­gen zur Qua­ran­tä­ne­zeit für enge Kon­takt­per­so­nen von Covid-Fäl­len geän­dert. Damit gel­ten ab sofort fol­gen­de, neu­en Vorgaben:

· Wird eine Per­son als enge Kon­takt­per­son eines Covid-Falls ein­ge­stuft, legt das Gesund­heits­amt eine regu­lä­re Qua­ran­tä­ne­zeit von 10 Tagen fest. Die Qua­ran­tä­ne­zeit endet auto­ma­tisch nach 10 Tagen, soweit Sym­ptom­frei­heit besteht. Ein nega­ti­ver Test ist nicht notwendig.

· Die 10-tägi­ge Qua­ran­tä­ne­zeit kann unter der Vor­aus­set­zung, dass Sym­ptom­frei­heit besteht, ver­kürzt werden.

Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Ver­kür­zung der Qua­ran­tä­ne­zeit nach 5 Tagen:

Für sym­ptom­freie Kon­takt­per­so­nen besteht­nach fünf Tagen die Mög­lich­keit, sich mit­tels PCR-Test frei­zu­te­sten und die Qua­ran­tä­ne vor­zei­tig zu been­den. Die Qua­ran­tä­ne gilt als been­det, sobald das Ergeb­nis des nega­ti­ven PCR-Tests an das zustän­di­ge Gesund­heits­amt über­mit­telt wurde.

2. Ver­kür­zung der Qua­ran­tä­ne­zeit nach 7 Tagen:

Für sym­ptom­freie Kon­takt­per­so­nen besteht nach sie­ben Tagen die Mög­lich­keit, sich mit­tels Schnell­test frei­zu­te­sten und die Qua­ran­tä­ne vor­zei­tig zu been­den. Die Qua­ran­tä­ne gilt als been­det, sobald das Ergeb­nis des nega­ti­ven Schnell­tests an das zustän­di­ge Gesund­heits­amt über­mit­telt wurde.

Die nega­ti­ven Test­ergeb­nis­se kön­nen auf der Home­page des Land­krei­ses Hof unter https://​www​.land​kreis​-hof​.de/​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​v​e​r​k​u​e​r​z​ung an das Gesund­heits­amt über­mit­telt wer­den oder direkt im Gesund­heits­amt (Brief­ka­sten), Thea­ter­str. 8 in Hof, abge­ge­ben werden.

Aus­nah­me­re­ge­lung:

Enge Kon­takt­per­so­nen im Bereich von Schu­len, Kin­der­ta­ges­be­treu­un­gen und ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen, in denen über­wie­gend min­der­jäh­ri­ge Per­so­nen betreut wer­den, kön­nen die Qua­ran­tä­ne bei Beschwer­de­frei­heit nach 5 Tagen mit einem nega­ti­ven Ergeb­nis eines Schnell­tests beenden.

Gene­rell gilt: Soll­te sich eine enge Kon­takt­per­son für die vor­zei­ti­ge Been­di­gung der Qua­ran­tä­ne ent­schei­den, muss sie sich selbst­stän­dig um einen ent­spre­chen­den Test bemü­hen. Es erfolgt kein Anruf durch das Gesundheitsamt.

Die neue Rege­lung tritt mit sofor­ti­ger Wir­kung in Kraft. D.h. Per­so­nen, die sich aktu­ell als enge Kon­takt­per­so­nen in Qua­ran­tä­ne befin­den, kön­nen von der neu­en Rege­lung bereits Gebrauch machen.

Für Per­so­nen, die posi­tiv auf das Coro­na-Virus hin gete­stet wur­den, ändert sich dage­gen nichts. Die Qua­ran­tä­ne­zeit von Covid-Posi­ti­ven beträgt nach wie vor 14 Tage. Die Qua­ran­tä­ne kann erst dann been­det wer­den, wenn Sym­ptom­frei­heit besteht und ein nega­ti­ver Coro­na­test vorliegt.