Tipps & Tricks: „Vor­sicht vor Stu­di­en­fi­nan­zie­rung über pri­va­te Anbieter“

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Die Höhe der Ver­zin­sung kann im Wucher­be­reich liegen

Der Beginn des Win­ter­se­me­sters 2021/22 rückt näher. Vie­le Stu­die­ren­de machen sich der­zeit Gedan­ken, wie das kom­men­de Seme­ster finan­ziert wer­den soll. Die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. Auch pri­va­te Anbie­ter soge­nann­ter Stu­di­en- oder Bil­dungs­fonds bie­ten ihre Lei­stun­gen an. Doch hier ist Vor­sicht ange­bracht, denn es han­delt sich nicht um eine öffent­li­che För­de­rung. „Das Gegen­teil ist der Fall“, warnt Susan­ne Götz, Finanz­ju­ri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Die­se Ange­bo­te unter­lie­gen kei­ner staat­li­chen Kon­trol­le. Es gilt, was ver­trag­lich ver­ein­bart wird und das birgt Gefahren.“

Die Anbie­ter finan­zie­ren Stu­die­ren­de, die sehr gute Schul­no­ten mit­brin­gen und ehr­gei­zig erschei­nen. Zudem wäh­len sie Fach­rich­tun­gen, bei denen eine spä­te­re Kar­rie­re sehr wahr­schein­lich ist. „Sobald es um die Rück­zah­lung geht, kann es für Stu­die­ren­de jedoch teu­er wer­den“, warnt Susan­ne Götz. Der Grund dafür liegt im ver­ein­bar­ten Zins­satz. Die­ser ori­en­tiert sich bei Stu­di­en­fonds pri­va­ter Anbie­ter nicht wie bei einem Bank­kre­dit am Dar­le­hens­be­trag, son­dern am spä­te­ren Brut­to­ein­kom­men. Das bedeu­tet: Wer gut ver­dient zahlt viel zurück. „Der Ver­trag lässt sich spä­ter schwer angrei­fen, auch wenn die Ver­zin­sung im Wucher­be­reich liegt“, erläu­tert die Exper­tin. „Hier gel­ten nicht die gesetz­li­chen Rege­lun­gen wie für ein Verbraucherdarlehen“.

Bewor­ben wie ein Studium

Ein wei­te­res Pro­blem sieht Susan­ne Götz in den Ver­trags­be­din­gun­gen. Die­se nen­nen sich „För­der­richt­li­ni­en“ und erwecken den Ein­druck, es han­de­le sich um eine Art Begab­ten­för­de­rung wie bei einem Sti­pen­di­um. Stu­die­ren­de rech­nen des­halb mög­li­cher­wei­se nicht mit einer hohen Bela­stung nach Abschluss ihres Stu­di­ums. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern emp­fiehlt, die soge­nann­ten För­der­richt­li­ni­en genau zu stu­die­ren. Ein Stu­di­en­kre­dit bei der Bank oder die staat­li­che För­de­rung durch Bafög kön­nen die bes­se­re Wahl bei der Finan­zie­rung des Stu­di­ums sein.

Wer Fra­gen zum The­ma hat, kann sich an die Rechts­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung ist mög­lich auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de.