Zeu­gen­auf­ruf der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg wegen Vor­fall auf B4, Stadt­au­to­bahn, 08.09.2021, 22.00 Uhr

symbolfoto polizei

Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich eines Gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr, Nöti­gung, Belei­di­gung und Bedro­hung zieht die Anzei­ge­er­stat­tung eines 62 Jah­re alten Cobur­gers nach sich gegen einen bis­lang unbe­kann­ten Fahr­zeug­füh­rer. Der Anzei­ge­er­stat­ter fuhr in Coburg mit sei­nem Kraft­rad am Mitt­woch, 08.08.21 gegen 22.00 Uhr auf der sog. Stadt­au­to­bahn in Fahrt­rich­tung Bam­berg. Im Bereich der Bau­stel­le auf der Ada­mi­stra­ße kam es offen­bar zunächst zu Drän­gel­ver­su­chen eines VW-Golf-Fah­rers durch dich­tes Auf­fah­ren auf den Vor­der­mann. Der 62 Jah­re alte Cobur­ger war hier­von zunächst nicht betrof­fen, fuhr hin­ter dem VW Golf. Nach Ende der Bau­stel­le ver­such­te der Zwei­rad­fah­rer nach sei­nen Anga­ben, den Auto­fah­rer auf glei­cher Höhe fah­rend zur Rede zu stel­len. Der Auto­fah­rer reagier­te hier­auf den Anga­ben nach aller­dings sehr aggres­siv und ver­folg­te dann auch noch den Motor­rad­fah­rer. Das Ver­hal­ten des Auto­fah­rers und auch des Zwei­rad­fah­rers ist jetzt Gegen­stand der Ermitt­lun­gen, wes­halb im Poli­zei­be­richt nicht näher dar­auf ein­ge­gan­gen wird. Die Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg ruft Zeu­gen des Vor­falls auf, eben­so wer zu o. g. Zeit­punkt als Vor­aus­fah­ren­der durch den VW-Golf-Fah­rer gedrän­gelt wur­de, sich mit der Ver­kehrs­po­li­zei Coburg in Ver­bin­dung zu set­zen. Es soll sich um einen anthra­zit­far­be­nen VW-Golf, evtl. GTI, gehan­delt haben.