Land­kreis Bam­berg: Coro­na-Regeln: Was gilt zum Schul­start? – Über­blick für Eltern und Schüler

Ober­stes Ziel für das Schul­jahr 2021/2022 ist Prä­senz­un­ter­richt in allen Schu­len bei gleich­zei­tig hohem Sicher­heits­stan­dard. Die­ser Beschluss des Mini­ster­ra­tes war auch in der Sit­zung der „Koor­di­nie­rungs­grup­pe Coro­na“ von Stadt und Land­kreis Bam­berg The­ma. Laut eines Schrei­bens des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus gel­ten zum Schul­start am 14. Sep­tem­ber 2021 dem­nach fol­gen­de Regeln:

· Bis zum 1. Okto­ber 2021 ist es inzi­denz­un­ab­hän­gig ver­pflich­tend, auch am Sitz­platz eine medi­zi­ni­sche Mas­ke („OP-Mas­ke“) zu tra­gen. Damit sol­len beson­de­re Risi­ken zum Schul­jah­res­be­ginn ver­rin­gert wer­den, etwa durch Rei­se­rück­keh­rer. Bis zur Jahr­gangs­stu­fe 4 dür­fen die Kin­der auch eine tex­ti­le Mund-Nase-Bedeckung, die soge­nann­te All­tags- oder Com­mu­ni­ty-Mas­ke, nutzen.

· Die Coro­na-Tests wer­den ausgeweitet:

In der Grund­schul­stu­fe, an För­der­schu­len mit den Schwer­punk­ten gei­sti­ge Ent­wick­lung, kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung sowie Sehen, wird zwei Mal pro Woche ein soge­nann­ter PCR-Pool-Test durch­ge­führt. Bis die­se soge­nann­ten „Lol­lil­tests“ über­all vor­han­den sind, wird drei Mal pro Woche ein Selbst­test angewendet.

An den wei­ter­füh­ren­den Schu­len bleibt es bei den bis­he­ri­gen Selbst­tests, die bis auf Wei­te­res drei Mal pro Woche ver­pflich­tend sind.

Der baye­ri­sche Kul­tus­mi­ni­ster, Prof. Dr. Micha­el Pia­zo­lo, wen­det sich vor Schul­be­ginn zudem mit der Bit­te an Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te, ihre Kin­der in der letz­ten Feri­en­wo­che frei­wil­lig auf das Coro­na-Virus testen zu las­sen. Hier­für bie­ten sich Schnell­tests oder PCR-Tests an. Außer­dem haben Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te die Mög­lich­keit, in den Schu­len nach Selbst­tests zur Abho­lung zu fra­gen. Hin­sicht­lich der Qua­ran­tä­ne für Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben sich die Gesund­heits­mi­ni­ster der Bun­des­län­der jüngst auf ein­heit­li­che Regeln geei­nigt. Dem­nach sol­len nach Mög­lich­keit nicht mehr alle Kin­der einer Klas­se, son­dern nur noch Infi­zier­te und Kon­takt­per­so­nen zu Hau­se blei­ben müs­sen. Die Ent­schei­dung über eine Qua­ran­tä­ne trifft jedoch wei­ter­hin das Gesund­heits­amt. Infor­ma­tio­nen erhal­ten Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te auch direkt bei den Schulen.

Fami­li­en­impf­ta­ge – zusätz­li­che Ter­mi­ne im September:

Das Impf­zen­trum Bam­berg bie­tet wei­te­re Fami­li­en­impf­ta­ge zur Erst­imp­fung am 11. und 18. Sep­tem­ber 2021 an. Wer das Ange­bot wahr­neh­men möch­te, kommt ohne Vor­anmel­dung zwi­schen 9 und 13 Uhr in die Bro­se Are­na in der Forch­hei­mer Stra­ße 15, 96050 Bamberg.

Mit­zu­brin­gen sind Per­so­nal­aus­weis und Impf­pass. Wenn Jugend­li­che zwi­schen 12 und 17 Jah­ren geimpft wer­den sol­len, ist zwin­gend eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten nötig. Die Imp­fung erfolgt mit dem Impf­stoff von BioNTech.