Bam­ber­ger Erlich­stra­ße für Rad­fah­ren­de in bei­den Rich­tun­gen offen

Nach­dem der Stadt­rat im Mai die­ses Jah­res grü­nes Licht für die Öff­nung der Erlich­stra­ße für Rad­ver­kehr in bei­de Rich­tun­gen gege­ben hat, wird die Maß­nah­me am 7. Sep­tem­ber umge­setzt. Damit sind seit 1997 ins­ge­samt 30 Ein­bahn­stra­ßen mit dem Zusatz­zei­chen „Rad aus bei­den Rich­tun­gen“ beschil­dert. Zur Umset­zung der Maß­nah­me wer­den Ver­kehrs­teil­neh­men­de wie üblich durch ent­spre­chen­de Fahr­rad­schleu­sen auf der Fahr­bahn, sowie durch ein­deu­ti­ge Beschil­de­rung auf­merk­sam gemacht. In geöff­ne­ten Ein­bahn­stra­ßen gilt nach wie vor rechts vor links. Mit der Maß­nah­me ent­fal­len durch Ver­le­gung drei von ins­ge­samt 32 Park­plät­zen im Einbahnabschnitt.

Mit der Öff­nung der Erlich­stra­ße kann ein wei­te­rer Lücken­schluss im städ­ti­schen Rad­ver­kehrs­netz rea­li­siert wer­den. Bis­her konn­te nur in süd­li­cher Rich­tung gefah­ren wer­den, Rad­ler kön­nen nun auch in nörd­li­cher Rich­tung das Zen­trum der Wun­der­burg errei­chen. Dadurch ver­bes­sert sich die Ver­bin­dung zwi­schen den Stadt­tei­len Gereuth und Wun­der­burg. Die Maß­nah­me soll nach neun Mona­ten gemein­sam mit Anwoh­nen­den, Ver­kehrs­ver­bän­den, der Poli­zei und dem Mobi­li­täts­se­nat eva­lu­iert wer­den. Mit Inkraft­tre­ten der StVO-Novel­le 1997 ist es legal mög­lich, Rad­ver­kehr ent­ge­gen der Ein­bahn­rich­tung auf der Fahr­bahn zu füh­ren. Der­zeit sind 30 Ein­bahn­stra­ßen (dar­un­ter auch Teil­stücke wie z.B. Hein­richs­damm) für den gegen­läu­fi­gen Rad­ver­kehr mit dem blau­en Ein­bahn­stra­ßen­schild und Zusatz­zei­chen „Rad aus bei­den Rich­tun­gen“ frei­ge­ge­ben (Über­sicht s. Anhang).

In der Regel funk­tio­niert der Ver­kehr in geöff­ne­ten Ein­bahn­stra­ßen kon­flikt­frei. Begeg­nen Rad­fah­ren­de und Autos ein­an­der, kann kei­ne Sei­te auf Vor­fahrt pochen: Die Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen sich mit­ein­an­der ver­stän­di­gen und auf­ein­an­der Rück­sicht neh­men. Ein höhe­res Unfall­ri­si­ko konn­te durch frei gege­be­ne Ein­bahn­stra­ßen nicht beob­ach­tet wer­den. Nach der Stu­die der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen, in der fast 700 Ein­bahn­stra­ßen aus 15 deut­schen Städ­ten unter­sucht wur­den, pro­fi­tie­ren auch die Fuß­gän­ger, denn der Anteil der Rad­fah­rer, die ille­gal den Geh­weg nut­zen, geht nach einer Ein­bahn­stra­ßen­öff­nung um zwei Drit­tel zurück.

Info

Durch die Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in bei­den Rich­tun­gen kön­nen Lücken im städ­ti­schen Rad­rou­ten­netz geschlos­sen wer­den. Den Rad­lern spart das unnö­ti­ge Umwe­ge, die Attrak­ti­vi­tät des Rad­ver­kehrs kann somit ver­gleichs­wei­se kosten­gün­stig und schnell ver­bes­sert werden.

In Bam­berg wur­den seit der StVO-Novel­le von 1997 alle Ein­bahn­stra­ßen syste­ma­tisch ent­spre­chend der Ein­satz­gren­zen unter­sucht. Mitt­ler­wei­le kann heu­te in ca. 75 % der 80 damals unter­such­ten Ein­bahn­stra­ßen (mit Teil­stücken) in bei­den Rich­tun­gen gera­delt wer­den kann. Ein­bahn­stra­ßen wur­den ent­we­der ganz auf­ge­löst, zu ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen (z.B. Obe­re Sand- und Domi­ni­ka­ner­stra­ße), zu unech­ten Ein­bahn­stra­ßen (z.B. Am Hah­nen­weg), zu Fahr­rad­stra­ßen (Kle­ber­stra­ße) etc. umge­wan­delt oder eben für den Rad­ver­kehr in Gegen­rich­tung freigegeben.