Stadt Bay­reuth infor­miert: Schutz- und Hygie­ne­kon­zept für Urnen- und Briefwahllokale

Corona Maske Symbolbild

Wäh­len in Zei­ten der Pan­de­mie: Zur Bun­des­tags­wahl wird die Zahl der Brief­wahl­lo­ka­le deut­lich erhöht

BAY­REUTH – Die Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber wird im Zei­chen der Coro­na-Pan­de­mie statt­fin­den. Das Wahl­amt der Stadt geht von einem deut­lich höhe­ren Anteil an Brief­wäh­lern aus. Daher wur­de die Anzahl der Urnen­wahl­lo­ka­le von 67 auf 41 redu­ziert, wäh­rend im Gegen­zug die Zahl der Brief­wahl­lo­ka­le von 19 auf 31 erhöht wur­de. Für die Wahl­lo­ka­le wur­de ein spe­zi­el­les Hygie­ne­kon­zept erstellt. Die Wähler/​innen wer­den gebe­ten, zur Stimm­ab­ga­be im Urnen­wahl­lo­kal einen eige­nen Stift mitzubringen.

Die Durch­füh­rung der Bun­des­tags­wahl unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen erfor­dert beson­de­re Maß­nah­men, da auch in der der­zei­ti­gen Coro­na-Situa­ti­on eine Durch­füh­rung des Urnen­gangs als rei­ne Brief­wahl recht­lich nicht mög­lich ist. Für alle Betei­lig­ten muss ein die Gesund­heit schüt­zen­der Ablauf gewähr­lei­stet sein, daher wur­de für den Wahl­tag ein Hygie­ne­kon­zept mit viel­fäl­ti­gen Maß­nah­men erstellt. Um im Wahl­lo­kal Hygie­ne- und Abstands­re­geln ein­hal­ten zu kön­nen, wur­den die Räum­lich­kei­ten im Vor­feld besich­tigt und ein­ge­hend auf ihre Eig­nung hin über­prüft. Für alle Wahl­lo­ka­le und Aus­zähl­räu­me gilt grundsätzlich:

  • Ein­hal­ten der Abstands­re­geln (1,5 Meter),
  • Tra­gen einer FFP2-Mas­ke oder einer medi­zi­ni­schen Gesichtsmaske,
  • regel­mä­ßi­ge und aus­rei­chen­de Lüf­tung alle 20 Minuten,
  • Hän­de­des­in­fek­ti­on,
  • regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung von Ober­flä­chen und Gegen­stän­den, die häu­fig von Per­so­nen berührt werden
  • Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Hygienevorschriften

Urnen- wie Brief­wahl­lo­ka­le wer­den für die Wahlhelfer/​innen unter ande­rem mit Anti­gen-Schnell­tests (sofern ange­for­dert), mit FFP2-Schutz­mas­ken, medi­zi­ni­schen Schutz­mas­ken, virus­re­si­sten­ten Kugel­schrei­bern, Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Flä­chen­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Ein­mal­hand­schu­hen und Des­in­fek­ti­ons­tü­chern aus­ge­stat­tet. In den Wahl­lo­ka­len wer­den Pla­ka­te aus­ge­hängt, die über Abstands­re­geln und Mas­ken­pflicht infor­mie­ren. Letz­te­re gilt nicht für Kin­der bis zum voll­ende­ten sech­sten Lebens­jahr und für Per­so­nen, die durch eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung nach­wei­sen, dass ihnen das Tra­gen einer sol­chen Mas­ke aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mög­lich ist, oder das Tra­gen aus son­sti­gen zwin­gen­den Grün­den nicht mög­lich oder zumut­bar ist. In die­sem Fall ist zwin­gend ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Meter einzuhalten.

Den­noch: Die Öffent­lich­keit der Wahl muss sicher­ge­stellt sein. Für jeder­mann besteht die Mög­lich­keit, sich vom ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf der Ermitt­lung des Wahl­er­geb­nis­ses zu über­zeu­gen. Die­ser Grund­satz gilt auch unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen im Wahl­lo­kal. Die Anzahl mög­li­cher Wahl­be­ob­ach­ter rich­tet sich nach der Raum­grö­ße und wird vom Wahl­vor­stand fest­ge­legt. Im Wahl­raum ist hier­für ein bestimm­ter Auf­ent­halts­ort fest­zu­le­gen, von dem aus das Gesche­hen über­blickt wer­den kann und zudem ein aus­rei­chen­der Abstand zu den anwe­sen­den Wahl­hel­fern gewahrt wird.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum Schutz- und Hygie­ne­kon­zept für Urnen- und Brief­wahl­lo­ka­le bei der Bun­des­tags­wahl fin­den sich auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Wah­len > Bundestagswahl).