Uni­ver­si­tät Bay­reuth unter­sucht Reform­be­darf im Kon­text von Gesund­heits- und Umwelt­schutz – Inno­va­tio­nen im Lebensmittelrecht

Symbolbild Bildung

Moder­ne Rechts­sy­ste­me sol­len die mensch­li­che Gesund­heit und die Umwelt schüt­zen, zugleich aber auch Inno­va­tio­nen zur Lösung wich­ti­ger Zukunfts­fra­gen ermög­li­chen. Wie gut das aktu­el­le Lebens­mit­tel­recht inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on die­se Funk­tio­nen erfüllt und wel­cher Reform­be­darf mög­li­cher­wei­se besteht, unter­sucht Prof. Dr. Kai Purn­ha­gen, Inha­ber des Lehr­stuhls für Lebens­mit­tel­recht der Uni­ver­si­tät Bay­reuth am Stand­ort Kulm­bach, in einem neu­en For­schungs­pro­jekt. Das Vor­ha­ben wird in den näch­sten vier Jah­ren von der Deut­schen For­schungs­ge­mein­schaft (DFG) und der Ober­fran­ken­stif­tung mit ins­ge­samt rund 800.000 Euro gefördert.

In der Mole­ku­lar­ge­ne­tik, der Pflan­zen­züch­tung, der Land­wirt­schaft und der Öko­lo­gie sind in den letz­ten Jah­ren wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se und tech­no­lo­gi­sche Inno­va­tio­nen erzielt wor­den, die grund­le­gen­de neue Mög­lich­kei­ten für die Pro­duk­ti­on und Ver­ar­bei­tung von Nah­rungs­mit­teln eröff­nen. Daher wird sich das neue For­schungs­pro­jekt mit der Fra­ge aus­ein­an­der­set­zen, ob der heu­ti­ge Rechts­rah­men der Euro­päi­schen Uni­on die­sem aktu­el­len Ent­wick­lungs­stand gerecht wird.

„Von zen­tra­ler Bedeu­tung für die geplan­ten For­schungs­ar­bei­ten sind wis­sen­schaft­lich begrün­de­te Abwä­gun­gen von Risi­ken und Chan­cen. Hier­für bedarf es einer inter­dis­zi­pli­nä­ren Her­an­ge­hens­wei­se. Des­halb wol­len wir in unse­rem neu­en Pro­jekt nicht allein auf die neue­sten Erkennt­nis­se aus den Natur- und Umwelt­wis­sen­schaf­ten zurück­grei­fen, son­dern bei­spiels­wei­se auch die in den Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaf­ten erar­bei­te­ten Ver­fah­ren nut­zen, die qua­li­ta­ti­ve und quan­ti­ta­ti­ve Risi­ko­be­wer­tun­gen ermög­li­chen. Die­se Ver­fah­ren wer­den heu­te unter ande­rem in sozio-öko­no­mi­schen Ana­ly­sen ange­wen­det. In den Rechts­wis­sen­schaf­ten wie­der­um sind sehr inter­es­san­te Ansät­ze ent­wickelt wor­den, die dar­auf abzie­len, wis­sen­schaft­lich-tech­no­lo­gi­sche Inno­va­tio­nen und Rechts­sy­ste­me bes­ser auf­ein­an­der abzu­stim­men. Auch die­se Erkennt­nis­se sol­len in unser Vor­ha­ben ein­flie­ßen. Es han­delt sich also um ein Leucht­turm-Pro­jekt mit gro­ßer inter­na­tio­na­ler Aus­strah­lungs­kraft, das wir in Kulm­bach dank der groß­zü­gi­gen För­de­rung durch die DFG und die Ober­fran­ken­stif­tung in den näch­sten Jah­ren vor­an­trei­ben kön­nen“, sagt Purnhagen.

Das Vor­ha­ben wird sich nicht auf Ana­ly­sen der gegen­wär­ti­gen Rechts­la­ge beschrän­ken, son­dern ver­steht sich aus­drück­lich als eine rechts­wis­sen­schaft­li­che Reform­in­itia­ti­ve. Es zielt auf die Ent­wick­lung zeit­ge­mä­ßer Rah­men­be­din­gun­gen ab, die auf natio­na­ler wie auf euro­päi­scher Ebe­ne zen­tra­le gesell­schaft­li­che Belan­ge bes­ser för­dern, als dies der­zeit mög­li­cher­wei­se der Fall ist: Es geht um den nach­hal­ti­gen Schutz von Gesund­heit, Kli­ma und Umwelt, ver­bun­den mit einer auch in Zukunft aus­rei­chen­den Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit hoch­wer­ti­gen Nah­rungs­mit­teln. Das Pro­jekt will zur Schaf­fung einer Rechts­la­ge bei­tra­gen, die die­se Zie­le auf der Basis des aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­stands neu ausbalanciert.

„Mög­li­cher­wei­se wer­den wir im Lau­fe unse­rer For­schungs­ar­bei­ten fest­stel­len, dass man­che Inno­va­tio­nen, etwa auf dem Gebiet der Bio­tech­no­lo­gie, mit aktu­el­len Nach­hal­tig­keits­zie­len viel bes­ser ver­ein­bar sind als es auf den ersten Blick schei­nen könn­te. Dies trifft bei­spiels­wei­se auf die CRIS­PR/­Cas-Tech­no­lo­gie für die Gen-Edi­tie­rung zu, die der­zeit in der EU noch star­ken recht­li­chen Beschrän­kun­gen unter­liegt. Um ein kon­kre­tes Bei­spiel zu nen­nen: Eine Bereit­stel­lung von nähr­stoff­rei­chen Voll­nah­rungs­mit­teln mit einem gerin­gen Emis­si­ons-Fuß­ab­druck lässt sich im glo­ba­len Maß­stab nur dann rea­li­sie­ren, wenn die Poten­zia­le der Gen-Edi­tie­rung für eine gesund­heit­lich und öko­lo­gisch unbe­denk­li­che Nah­rungs­mit­tel­pro­duk­ti­on umfas­send genutzt wer­den dür­fen. Andern­falls wäre der für eine Ver­sor­gung der Welt­be­völ­ke­rung nöti­ge Flä­chen­ver­brauch viel zu hoch,“ erklärt Purnhagen.