Stadt Bam­berg beschließt tem­po­rä­re Sper­rung der Unte­ren Brücke

Feri­en­se­nat beschließ Sper­run­gen ab dem kom­men­den Wochenende

"Untere Brücke" in Bamberg

„Unte­re Brücke“ in Bamberg

Der Feri­en­se­nat hat in sei­ner heu­ti­gen Sit­zung eine tem­po­rä­re Sper­rung der Unte­ren Brücke beschlos­sen. Ab dem mor­gi­gen Frei­tag soll die Brücke in der Zeit von Frei­tag auf Sams­tag sowie von Sams­tag auf Sonn­tag jeweils von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr gesperrt wer­den. Die Auf­recht­erhal­tung der Sper­rung wird durch den Ein­satz eines ent­spre­chen­den Secu­ri­ty-Dien­stes und der Poli­zei sicher­ge­stellt. Die­se Rege­lung soll pro­be­wei­se bis zum 12.09.2021 gel­ten. Die Ergeb­nis­se wird die Stadt­ver­wal­tung eva­lu­ie­ren und für die näch­ste Voll­sit­zung des Stadt­ra­tes am 29.09.21 auswerten.

Der Ober­bür­ger­mei­ster begrün­de­te den Vor­schlag der Ver­wal­tung damit, „dass sich die Lärm­ent­wick­lung und die Ver­un­rei­ni­gun­gen in den letz­ten Wochen sogar noch ver­schlim­mert“ hät­ten. Außer­dem berich­te­te die Poli­zei, dass sich gera­de auf der Unte­ren Brücke eine „Par­ty­sze­ne“ eta­bliert habe, die im beson­de­ren Maße an den Wochen­en­den Publi­kum von außer­halb anzieht. Die­se Ent­wick­lung führt regel­mä­ßig in den Abend- und Nacht­stun­den zu emp­find­li­chen Ruhe­stö­run­gen und Ver­schmut­zun­gen. Auch die Bür­ger­ver­ei­ne haben auf die nega­ti­ve Ent­wick­lung hin­ge­wie­sen, „sodass Hand­lungs­be­darf besteht“, so Star­ke. In den letz­ten Wochen hat sich die Situa­ti­on mas­siv ver­schärft, wes­we­gen die Ver­wal­tung Hand­lungs­be­darf sieht.

In sei­ner Sit­zung vom 28.07.2021 hat­te der Bam­ber­ger Stadt­rat zunächst beschlos­sen, unter bestimm­ten Rah­men­be­din­gun­gen eine gastro­no­mi­sche Nut­zung der Unte­ren Brücke zu prü­fen, um die Situa­ti­on zu ent­schär­fen. Da der Durch­gangs­ver­kehr auf der Unte­ren Brücke auch wäh­rend der gastro­no­mi­schen Nut­zung gewähr­lei­stet blei­ben muss und sicher­heits­recht­li­che Beden­ken vor­lie­gen, wur­de emp­foh­len, nur eine ein­sei­ti­ge Bewirt­schaf­tung umzu­set­zen. In dem dar­auf­fol­gen­den Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren wur­den die Rah­men­be­din­gun­gen dem­entspre­chend ange­passt. Bis zum 03.08.2021 hat­ten Gastro­no­mie­be­trie­be Gele­gen­heit, ihr Inter­es­se an einer Frei­schank­flä­che auf der Unte­ren Brücke zu bekun­den. Bei der Stadt Bam­berg sind zwei Inter­es­sen­be­kun­dun­gen ein­ge­gan­gen, die nicht den Anfor­de­run­gen entsprachen.

Der Ober­bür­ger­mei­ster beton­te, dass ein Inter­es­sen­aus­gleich gelin­gen muss, um sowohl das nächt­li­che Ruhe­be­dürf­nis der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner zu respek­tie­ren, als auch Ver­an­stal­tun­gen für jun­ge Leu­te zu ermög­li­chen. Star­ke: „Es darf nicht nur Ver­bo­te geben, son­dern auch ech­te Alter­na­ti­ven für die Jugend: Um dem Wunsch der Besucher:innen, sich unter frei­em Him­mel tref­fen zu kön­nen, sol­len ins­be­son­de­re für jun­ge Leu­te für das Jahr 2022 recht­zei­tig alter­na­ti­ve Treff­punk­te mit wenig Kon­flikt­po­ten­ti­al geschaf­fen wer­den. Ange­dacht sind public-vie­w­ing-Dis­cos, Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen und Büh­nen-Events auf frei­en Flä­chen. Das Kul­tur­amt der Stadt Bam­berg wird mit den Akteu­ren aus der Kul­tur­sze­ne, der Gastro­no­mie, den Clubs und den Reprä­sen­tan­ten des öffent­li­chen Lebens dazu Stra­te­gien und Ideen ent­wickeln und recht­zei­tig dafür sor­gen, dass eine Per­spek­ti­ve für das Jahr 2022 gestal­tet wird. Damit sol­len das Sand­ge­biet und die Unte­re Brücke spür­bar ent­la­stet wer­den“, erläu­ter­te der OB.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Die Brücke ist wich­ti­ge Ver­kehrs­ver­bin­dung für die unmo­to­ri­sier­te Mobi­li­tät. Offen­bar spielt das für die Entscheidungsträger/​innen im Stadt­rat kei­ne Rolle.

    Die Ord­nungs­be­hör­den waren bis­lang nicht wil­lens und/​oder fähig, das über­zo­ge­ne Par­ty­trei­ben ein­zu­däm­men. Woher kommt der Glau­be, sie könn­ten die Voll­sper­rung sicher­stel­len? Umge­kehrt: Funk­tio­niert die Voll­sper­rung, bleibt uner­klär­lich, wes­halb ein erfolg­rei­ches Ein­schrei­ten gegen Lärm, Müll und Coro­na­ver­stö­ße nicht mög­lich gewe­sen sein soll.

    Offen bleibt auch, war­um Sicher­heits­dienst und Poli­zei nicht den nor­ma­len Fuß- und Rad­ver­kehr pas­sie­ren las­sen kön­nen, wäh­rend sie zugleich Lärm, Ran­da­le und Van­da­lis­mus unterbinden.