Aktu­el­ler Stand Dritt­imp­fun­gen im Hofer Land

Symbolbild Impfung

Der Frei­staat Bay­ern hat am Mon­tag grü­nes Licht für Dritt­imp­fun­gen, also Auf­fri­schungs­imp­fun­gen bei bestimm­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pen gege­ben. Vor­aus­set­zung ist dabei, dass für eine Auf­fri­schungs­imp­fung seit der Zweit­imp­fung sechs Mona­te ver­gan­gen sein müssen.

Gemäß den Vor­ga­ben des Frei­staa­tes sol­len sich die Dritt­imp­fun­gen zunächst auf Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men sowie wei­te­re Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und Risi­ko­grup­pen und Senio­ren über 80 Jah­ren kon­zen­trie­ren, ähn­lich wie zu Beginn der Impf­kam­pa­gne. In einem ersten Schritt nimmt das Impf­zen­trum der­zeit Kon­takt zu den o. g. Ein­rich­tun­gen auf, um die Imp­fun­gen vor Ort zu pla­nen. Die Dritt­imp­fun­gen sol­len dort wie­der durch mobi­le Impf­teams ange­bo­ten wer­den. Über die wei­te­ren Schrit­te wer­den wir die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf dem Lau­fen­den halten.

Unab­hän­gig davon kön­nen unter der Vor­aus­set­zung, dass die Zweit­imp­fung sechs Mona­te zurück­liegt, die künf­ti­gen Dritt­imp­fun­gen ins­be­son­de­re durch die behan­deln­den (Haus-)Ärzte durch­ge­führt werden.