Stadt Coburg gibt wäh­rend Bau­ar­bei­ten Tei­le des Schloss­plat­zes als Park­platz frei

(von links): Kai Holland und Thomas Nowak.

(von links): Kai Hol­land und Tho­mas Nowak.

Ab Sams­tag, 7. August, gibt die Stadt Coburg wäh­rend der Bau­ar­bei­ten in der Herrn­gas­se, Gra­fen­gas­se und Rück­ert­stra­ße auf Tei­len des Schloss­plat­zes das Par­ken frei. „Wir wis­sen, wie stark Han­del und Gastro­no­mie unter den Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der Coro­na-Kri­se gelit­ten haben. Mit die­ser Mög­lich­keit wol­len wir es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Gästen noch ein biss­chen leich­ter machen, unse­re schö­ne Innen­stadt zu erkun­den – und die Ange­bo­te der Innen­stadt-Akteu­re zu genie­ßen“, erklärt Tho­mas Nowak, Coburgs 3. Bür­ger­mei­ster. Die Ent­schei­dung zur teil­wei­sen Öff­nung des Schloss­plat­zes hat­te Ober­bür­ger­mei­ster Domi­nik Sau­er­teig bereits in der ver­gan­ge­nen Woche getrof­fen. Das Ord­nungs­amt hat dar­auf­hin sofort gehan­delt und bin­nen einer Woche alle nöti­gen Abstim­mun­gen vor­ge­nom­men und Vor­be­rei­tun­gen getrof­fen. So muss­ten zum Bei­spiel ein Plan für die Park­plät­ze erstellt und Schil­der auf­ge­stellt wer­den. „Die Rege­lun­gen sind sehr groß­zü­gig.“, bit­tet Kai Hol­land, Lei­ter des Ord­nungs­am­tes, um Park­dis­zi­plin: „Es sol­len ja mög­lichst Vie­le von die­ser Rege­lung pro­fi­tie­ren kön­nen.“ Für das Par­ken frei­ge­ge­ben ist der Bereich direkt vor dem Thea­ter; Schil­der mar­kie­ren die Stell­plät­ze. Hin­ter die Wind­schutz­schei­be muss eine Park­schei­be, denn die Park­zeit ist auf vier Stun­den begrenzt. Anwoh­ner mit Bewoh­ner­aus­weis dür­fen ohne Zeit­be­gren­zung auf dem Schloss­platz par­ken, müs­sen jedoch ihre Son­der­er­laub­nis sicht­bar aus­le­gen. Die Zu- und Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über den Obe­ren Bür­g­laß. Im Sin­ne der Ver­kehrs­si­cher­heit ist eine Zufahrt über die Wet­ti­ner Anla­ge nicht mög­lich. Die teil­wei­se Frei­ga­be endet vor­aus­sicht­lich am 13. Sep­tem­ber. Hol­land und Nowak beto­nen, dass es sich bei die­ser Rege­lung um eine abso­lu­te Aus­nah­me han­delt. „Es war uns in die­sem Jahr sehr wich­tig, Gastro­no­mie und Han­del zu unter­stüt­zen. Bei­den Bran­chen haben die Ein­schrän­kun­gen stark zuge­setzt. Und jetzt muss in die­sem Bereich auch noch gebaut wer­den. Mit die­ser Rege­lung lei­sten wir einen wei­te­ren Bei­trag zur Unter­stüt­zung der Geschäfts­leu­te in unse­rer Innen­stadt“, so Tho­mas Nowak und ver­weist auf den erneu­ten Erlass von Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren und Aus­wei­tung von Außen­ga­stro­no­mie in die­sem Jahr.