Bam­berg: Bür­ger­initia­ti­ven ent­setzt über Vor­ge­hen der Stadt

Bei einem Tref­fen Anfang ver­gan­ge­ner Woche mit den Anwoh­nern der Erlich­stra­ße und der Bür­ger­initia­ti­ve Bamberg.Gemeinsam.Mobil wird erneut auf die Fol­gen des Umbaus auf­merk­sam gemacht. “Nicht nur wird es zu einer Ver­schär­fung der Park­si­tua­ti­on kom­men – es wird hier bewusst ohne Not eine Gefah­ren­stel­le geschaf­fen”, fasst Flo­ri­an Köhn, Spre­cher von Bamberg.Gemeinsam.Mobil, die Situa­ti­on in der Erlich­stra­ße zusam­men. Und Anwoh­ner Robert Pawel­c­zak klagt an: “Alle Bemü­hun­gen aus der Bür­ger­schaft und ein­zel­ner Stadt­rats­frak­tio­nen waren umsonst! Das wur­de mir klar, als es am Mon­tag hier einen Orts­ter­min der Stadt­ver­wal­tung und der Stadt­wer­ke gab. Es ist erschreckend, wie mit den Beden­ken der Anwoh­ner umge­gan­gen wird.” Was im Mai in der Sit­zung des Mobi­li­täts­se­nats beschlos­sen wur­de, klingt zunächst wenig
spek­ta­ku­lär: Öff­nung der Erlich­stra­ße für den Rad­ver­kehr in bei­de Richtungen.

Die­ser Beschluss wur­de her­bei­ge­führt, da in der Sit­zungs­vor­la­ge erklärt wur­de, es sei das Ergeb­nis einer Unter­schrif­ten­samm­lung im Umfeld der Erlich­stra­ße. Dass die­ses Umfeld die Erlich­stra­ße selbst aus­ge­spart hat und die Liste an einem stadt­teil­be­kann­ten Kiosk aus­lag, wur­de erst Tage nach der Sit­zung bekannt. Doch was bedeu­tet die­ser Beschluss nun in der Pra­xis? Rad­fah­rer dür­fen die Erlich­stra­ße nun in bei­den Rich­tun­gen befah­ren. “Das ist so lan­ge kein Pro­blem, bis der Bus entgegenkommt!
Dann wird es schnell sehr eng und gefähr­lich für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer. Dass wir in einem Gebiet mit hohem Park­druck auch noch Park­plät­ze dafür opfern, ist ein wei­te­res Pro­blem”, erklärt Pawel­c­zak. Und Köhn ergänzt: “Hält man sich an die vor­ge­schrie­be­nen Abstän­de, ist die­ses Befah­ren in die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung bei Gegen­ver­kehr nicht mal mehr mit dem Lasten­rad mög­lich!“. Betrach­tet man sich die gesam­te Ver­kehrs­si­tua­ti­on in die­sem Gebiet kann man schon mal nach­fra­gen, war­um die­se Maß­nah­me über­haupt not­wen­dig war. Unweit und par­al­lel zur Erlich­stra­ße führt ein her­vor­ra­gend aus­ge­bau­ter Rad­weg am Kuni­gun­den­damm von der
Gereuth in Rich­tung Innen­stadt und auch die direk­ten Par­al­lel­stra­ßen sind für den Rad­ver­kehr frei­ge­ge­ben. Wer­den hier per­sön­li­che Inter­es­sen eini­ger weni­ger Per­so­nen umge­setzt und dabei der Wil­le der Anwoh­ner missachtet?

Zeit­gleich flat­ter­te bei ver­schie­de­nen Frak­tio­nen Post in den Brief­ka­sten: Die ver­schie­de­nen Anträ­ge wur­den abge­lehnt, der Beschluss sei getrof­fen und wer­de umge­setzt, lässt das Rat­haus unmiss­ver­ständ­lich ver­kün­den. Auch bleibt unge­klärt, wie vie­le direk­te Anwoh­ner denn nun wirk­lich für die Öff­nung der Erlich­stra­ße unter­schrie­ben haben: “Unser Antrag zur Klä­rung die­ser Fra­ge wur­de mit der Begrün­dung abge­lehnt, es sei aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich, die Unter­schrif­ten mit dem Mel­de­re­gi­ster abzu­glei­chen. Da stellt sich schon die Fra­ge, war­um dies bei der Betei­li­gungs­platt­form bam​berg​-gestal​ten​.de ohne Pro­ble­me mög­lich war”, wun­dert sich Stadt­rä­tin Clau­dia John (FW) und ergänzt: “Wir hät­ten nie­mals zuge­stimmt, hät­te man hier mit offe­nen Kar­ten gespielt!“ “So schnell geben wir nicht auf. Immer­hin soll es nach 9 Mona­ten zu einer Eva­lua­ti­on der neu­en Ver­kehrs­füh­rung kom­men. Viel­leicht wer­den wir dann auch befragt“, fragt Pawel­c­zak zynisch. “Betrach­tet man sich die Erlich­stra­ße, ist es ein wei­te­res Bei­spiel völ­lig ver­fehl­ter Ver­kehrs­po­li­tik und Bür­ger­be­tei­li­gung in die­ser Stadt. Mal wie­der wur­de der Rad­ver­kehr über den Wil­len der Anwoh­ner gestellt. Das darf nicht mehr pas­sie­ren”, stellt Köhn abschlie­ßend klar.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Daß „Bamberg.Gemeinsam.Mobil“ ledig­lich ein euphe­mi­sti­scher Tarn­na­me für die Ver­tei­di­gung der bis­he­ri­gen Auto-Vor­rang-Poli­tik ist, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein. Daß ver­kehrs­recht­li­che Anord­nun­gen nicht poli­ti­scher Will­kür, ob von Sei­ten gewähl­ter Gre­mi­en, ob von Sei­ten orga­ni­sier­ter Einwohner/​innen, son­dern allein recht­li­chen Vor­ga­ben zu fol­gen haben, scheint hin­ge­gen weni­ger geläu­fig zu sein.

    Beschrän­kun­gen des flie­ßen­den Ver­kehrs dür­fen, von erschöp­fend in der StVO auf­ge­zähl­ten Aus­nah­men abge­se­hen, nur ange­ord­net wer­den, wenn sie aus Grün­den der Sicher­heit zwin­gend erfor­der­lich sind und mil­de­re Maß­nah­men nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Ein­bahn­re­ge­lung stellt eine sol­che Beschrän­kung dar und ist daher, wenn erfor­der­lich, nur auf die Ver­kehrs­ar­ten anzu­wen­den, die eine ent­spre­chen­de Gefähr­dung verursachen.

    Nahe­zu alle Erfah­run­gen bele­gen, daß die Unfäl­le bei Frei­ga­be für den Rad­ver­kehr in bei­den Rich­tun­gen nicht zuneh­men, viel­fach sogar zurück­ge­hen. Begeg­nungs­ver­kehr stellt kein Pro­blem dar, wenn die Betei­lig­ten ihre Geschwin­dig­keit regel­kon­form anpas­sen (die zuläs­si­ge Höchst- ist nicht die jeder­zeit erlaub­te Fahr- oder gar die vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ge­schwin­dig­keit!) und bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen zumin­dest gele­gent­li­che Aus­weich­mög­lich­kei­ten vor­han­den sind.

    Den Rad­weg am Kuni­gun­den­damm als siche­re Alter­na­ti­ve anzu­prei­sen, zeugt von erheb­li­cher Rea­li­täts­fer­ne. Nicht umsonst ist die all­ge­mei­ne Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht im Jahr 1997 aus der StVO gestri­chen wor­den. Denn die Benut­zung von Rad­we­gen stellt das höch­ste Unfall­ri­si­ko für den Rad­ver­kehr dar (Kon­flik­te mit dem fuß­läu­fi­gen Ver­kehr und mit par­ken­den Kraft­fahr­zeu­gen im Strecken­ver­lauf, mit dem flie­ßen­den Kfz-Ver­kehr an Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Zufahr­ten). Daß vie­le Ver­kehrs­be­hör­den, auch in und um Bam­berg, die stren­gen Anfor­de­run­gen, wel­che an die Anord­nung der Benut­zungs­pflicht im Ein­zel­fall gestellt wer­den, igno­rie­ren, ändert nicht die Tat­sa­chen. Unzu­rei­chen­de Aus­bau­stan­dards wie in Bam­berg üblich ver­grö­ßern die Risi­ken spürbar.

    Den Rad­ver­kehr in der Erlich­stra­ße in bei­den Rich­tun­gen frei­zu­ge­ben, ist somit nichts ande­res als die Umset­zung von Recht und Gesetz und ent­spricht den Erkennt­nis­sen der Unfallforschung.