Bay­reu­ther Umwelt­amt infor­miert: Ver­bren­nen pflanz­li­cher Abfäl­le – was ist erlaubt?

Im Stadtgebiet nicht erlaubt: Verbrennen von Gartenabfällen
Im Stadtgebiet nicht erlaubt: Verbrennen von Gartenabfällen

Im Stadt­ge­biet Bay­reuth ist das Ver­bren­nen von pflanz­li­chen Abfäl­len im bebau­ten Innen­be­reich das gan­ze Jahr über ver­bo­ten. Hier­auf macht das Amt für Umwelt- und Kli­ma­schutz der Stadt Bay­reuth auf­merk­sam. Nur außer­halb der im Zusam­men­hang bebau­ten Orts­tei­le dür­fen pflanz­li­che Gar­ten­ab­fäl­le auf den Grund­stücken, auf denen sie ange­fal­len sind, werk­tags von 6 bis 18 Uhr ver­brannt werden.

Dabei muss unbe­dingt ver­hin­dert wer­den, dass das Feu­er über die Ver­bren­nungs­flä­che hin­aus über­greift. Glei­ches gilt für son­sti­ge Gefah­ren oder erheb­li­che Belä­sti­gun­gen durch Rauch­ent­wick­lung. Bei star­kem Wind darf kein Feu­er ent­zün­det wer­den, bereits bren­nen­de Feu­er müs­sen unver­züg­lich gelöscht wer­den. Dabei muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die Glut beim Ver­las­sen der Feu­er­stel­le, spä­te­stens jedoch bei Ein­bruch der Dun­kel­heit, erlo­schen ist. Die Stadt­ver­wal­tung emp­fiehlt, die Feu­er min­de­stens einen Tag vor­her tele­fo­nisch (Tele­fon: 0921 / 25–1388) unter Anga­be der Mel­de­da­ten des/​der Ver­ant­wort­li­chen, des Brand­or­tes und der Dau­er des Bran­des anzu­mel­den, damit die Inte­grier­te Leit­stel­le Bayreuth/​Kulmbach recht­zei­tig infor­miert wer­den kann.

Für das Ver­bren­nen von pflanz­li­chen Abfäl­len im Wald oder in einer Ent­fer­nung von weni­ger als 100 Meter davon ist eine Erlaub­nis erfor­der­lich. Sie muss beim Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten, Adolf-Wäch­ter-Stra­ße 10–12, 95447 Bay­reuth, Tele­fon 0921 / 591–421, bean­tragt werden.