Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 2.08.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Fen­ster beschädigt

Sonn­tag­nacht in der Zeit von 1 Uhr bis ca. 7 Uhr beschä­dig­ten Unbe­kann­te eine Fen­ster­schei­be in der Haupt­stra­ße. Gegen das Fen­ster im ersten Ober­ge­schoss wur­de ver­mut­lich von der Stra­ße aus ein har­ter Gegen­stand gewor­fen. Es ent­stand Sach­scha­den in Höhe von etwa 200,- Euro. Der Poli­zei lie­gen bis­lang weder Hin­wei­se zum gewor­fe­nen Gegen­stand, noch zu den unbe­kann­ten Tat­ver­däch­ti­gen vor. Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Sach­be­schä­di­gung wur­de ein­ge­lei­tet. Sach­dien­li­che Hin­wei­se zu dem Vor­fall nimmt die ört­li­che Poli­zei­in­spek­ti­on unter der Tele­fon­num­mer 09131/760–114 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen Land

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Mit elek­tri­schem Fahr­rad unterwegs

Her­zo­gen­au­rach – Am spä­ten Sonn­tag­nach­mit­tag wur­de ein 31-Jäh­ri­ger mit sei­nem falt­ba­ren elek­tri­schen Moun­tain­bike in der Indu­strie­stra­ße einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass die­ses Fahr­rad äußer­lich zunächst wie ein Moun­tain­bike auf­ge­baut ist mit Ket­ten­schal­tung und etwas brei­te­ren Reifen.

Aller­dings lässt sich die­ses Moun­tain­bike auch im voll­au­to­ma­ti­schen Modus fah­ren durch betä­ti­gen eines ent­spre­chen­den Hebels, wie man es von E‑Scootern kennt. Es kann eine Geschwin­dig­keit von bis zu 25 km/​h erreicht wer­den und man bräuch­te dafür auch eine ent­spre­chen­de Fahrerlaubnis.

Die Benut­zung ist in Deutsch­land so aber nicht erlaubt, außer auf Pri­vat­ge­län­de oder pri­va­ten Flächen.

Wie bei einem Pedelec darf man nur mit Tret­un­ter­stüt­zung solch ein Fahr­rad im Stra­ßen­ver­kehr führen.

Zudem wur­den bei dem Mann dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt und eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel auf­ge­fun­den und sichergestellt.

Gegen den Beschul­dig­ten wur­den meh­re­re Straf­ver­fah­ren, u.a. wegen Besitz von Betäu­bungs­mit­teln, Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Ver­stoß nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz sowie Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten nach dem Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz, der Fahr­zeug­zu­las­sungs­ver­ord­nung und der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, eingeleitet.

Die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach weist ein­dring­lich dar­auf­hin, sich vor einem Kauf von elek­trisch betrie­be­nen Fahr­rä­dern oder Fahr­zeu­gen genau über die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu infor­mie­ren. Meist wird durch die Händ­ler oder auch im Inter­net auf die Rechts­la­ge hingewiesen.

Pkw ange­fah­ren und geflüchtet

Her­zo­gen­au­rach – Am spä­ten Nach­mit­tag des ver­gan­ge­nen Frei­tags wur­de ein schwar­zer Audi A8 von Unbe­kann­ten ange­fah­ren. Der Pkw stand auf einem Super­markt­park­platz in der Stra­ße An der Schütt 22. Es ent­stan­den Krat­zer in der Heck­stoß­stan­ge und Sach­scha­den im mitt­le­ren drei­stel­li­gen Eurobereich.

Soll­te jemand in die­ser Sache Beob­ach­tun­gen gemacht haben, wird er gebe­ten sich mit der Poli­zei Her­zo­gen­au­rach unter 09132/78090 in Ver­bin­dung zu setzen.

Vor allem der Fah­rer eines wei­ßen Mer­ce­des GLE könn­te ein wich­ti­ger Zeu­ge sein, da sein Fahr­zeug in unmit­tel­ba­rer Nähe zum beschä­dig­ten Audi parkte.