Bam­berg: Beid­sei­ti­ge Bewirt­schaf­tung der Unte­ren Brücke ist bei Auf­recht­erhal­tung der Durch­gän­gig­keit nicht umsetz­bar / Poli­zei und Feu­er­wehr ertei­len eine Absage

Nach dem Stadt­rats­be­schluss vom 28. Juli zur mög­li­chen Bewirt­schaf­tung der Unte­ren Brücke in Bam­berg kamen am Frei­tag, 30. Juli, Ver­tre­ter der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Bam­berg, der Poli­zei und der Stadt Bam­berg zusam­men, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu bera­ten. Im Ergeb­nis wird „drin­gend emp­foh­len, auf eine beid­sei­ti­ge Bewirtschaftung/​Bestuhlung der Unte­ren Brücke zu ver­zich­ten, wenn gleich­zei­tig der Durch­gangs­ver­kehr auf­recht­erhal­ten und die Brücke nicht der all­ge­mei­nen Ver­kehrs­nut­zung ent­zo­gen wer­den soll“. Damit ist der Stadt­rats­be­schluss vom 28. Juli so nicht umsetz­bar. Die­ser sah vor, dass ent­lang der Brücken­brü­stung beid­sei­tig Tische und Bän­ke oder Stüh­le auf­ge­stellt wer­den sollen.

„Wir neh­men die von Poli­zei und Feu­er­wehr vor­ge­brach­ten Beden­ken sehr ernst. Die Gewähr­lei­stung der Sicher­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und der unein­ge­schränk­ten Ein­satz­fä­hig­keit der Feu­er­wehr haben ober­ste Prio­ri­tät“, teilt die Stadt mit. Die Ver­wal­tung hat bereits Kon­takt mit den Bür­ger­ver­ei­nen auf­ge­nom­men. Die­se sol­len betei­ligt wer­den, um doch noch eine Lösung zu fin­den, die eine – mög­li­cher­wei­se redu­zier­te – gastro­no­mi­sche Nut­zung der Unte­ren Brücke mög­lich macht.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Selbst eine gastro­no­mi­sche Bewirt­schaf­tung auf nur einer Sei­te stell­te eine erheb­li­che Beein­träch­ti­gung des Ver­kehrs auf der Unte­ren Brücke dar. Daß das Durch­kom­men auf Grund der inten­si­ven Auf­ent­halts­nut­zung schon schwie­rig ist, ist der ört­li­chen Situa­ti­on geschul­det und zu akzep­tie­ren. Den Quer­schnitt jedoch noch künst­lich ver­en­gen zu wol­len, zeugt von abso­lu­ter Unkennt­nis der Bedürf­nis­se unmo­to­ri­sier­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer – was wie­der­um, sieht man sich in der Stadt um, nicht wirk­lich über­ra­schen kann.

    Gele­gent­li­cher Kin­der­floh­markt oder ähn­li­ches – in Ord­nung! Aber bit­te kei­ne dau­er­haf­te Redu­zie­rung der Verkehrsfläche!