Tipps & Tricks: Der Käu­fer­schutz und sei­ne Tücken

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät das Klein­ge­druck­te zu beachten

Bei vie­len Bezahl­dienst­lei­stern ist der Käu­fer­schutz inzwi­schen Stan­dard. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sol­len ihr Geld zurück­for­dern kön­nen, wenn die Ware nicht ankommt oder nicht dem Ange­bot ent­spricht. Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt jedoch: „Kun­den soll­ten unbe­dingt vor­ab prü­fen, ob ihr Kauf auch wirk­lich vom Schutz erfasst ist. Häu­fig sind digi­ta­le Güter wie Musik­down­loads, Gut­schei­ne oder E‑Books davon aus­ge­schlos­sen.“ Auch wenn die bestell­te Ware nicht ankommt, hilft der Käu­fer­schutz nicht immer. Als Beweis, dass er die Ware ver­schickt hat, muss der Händ­ler dem Zah­lungs­dienst­lei­ster oft nur einen Ver­sand­be­leg vor­le­gen. Ob die bestell­ten Schu­he, das Note­book oder das neue Küchen­ge­rät tat­säch­lich beim Kun­den ange­kom­men sind, wird nicht geprüft. „Unab­hän­gig vom Käu­fer­schutz ste­hen dem Käu­fer auch gesetz­li­che Ansprü­che zu. Das soll­ten Ver­brau­cher wis­sen“, sagt Tat­ja­na Halm.

Ach­tung bei der PayPal-Funk­ti­on „Fami­lie & Freunde“

Auch bei Zah­lun­gen über die PayPal-Funk­ti­on „Fami­lie & Freun­de“ soll­te man vor­sich­tig sein. Mit die­ser Funk­ti­on kann man Geld an Freun­de und Fami­li­en­mit­glie­der sen­den, ohne dafür Gebüh­ren zu bezah­len. „Ver­brau­cher soll­ten wis­sen, dass sie über die­se Funk­ti­on kei­nen Käu­fer­schutz haben. Wer bei unbe­kann­ten Ver­käu­fern ein­kauft und die „Fami­lie & Freude“-Funktion nutzt, geht ein Risi­ko ein“, warnt Halm.

Für indi­vi­du­el­le Fra­gen zum The­ma kön­nen Betrof­fe­ne die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern nut­zen. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. All­ge­mei­ne Aus­künf­te gibt es am Ser­vice­te­le­fon unter (089) 55 27 94–0.