Gewerk­schaft NGG kri­ti­siert Lohn­un­ter­schie­de im Kreis Kulmbach

430 Euro weni­ger pro Monat: Frau­en beim Ein­kom­men stark benachteiligt

Sie haben genau­so lan­ge Arbeits­zei­ten, sind beim Ein­kom­men aber klar im Nach­teil: Im Land­kreis Kulm­bach ver­die­nen Frau­en, die eine Voll­zeit­stel­le haben, aktu­ell rund 430 Euro und damit 13 Pro­zent weni­ger als ihre männ­li­chen Kol­le­gen. Dar­auf macht die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten auf­merk­sam. Die NGG beruft sich dabei auf eine Sta­ti­stik der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Danach liegt der durch­schnitt­li­che Ver­dienst von Beschäf­tig­ten mit vol­ler Stun­den­zahl im Kreis Kulm­bach der­zeit bei 3.160 Euro im Monat. Wäh­rend Män­ner durch­schnitt­lich 3.287 Euro ver­die­nen, kom­men Frau­en auf ledig­lich 2.857 Euro im Monat.

„Die Zah­len zei­gen, dass es bis zu einer ech­ten Lohn­ge­rech­tig­keit noch ein wei­ter Weg ist. Im Ver­kauf einer Bäcke­rei oder an der Rezep­ti­on eines Hotels – also bei Tätig­kei­ten, die über­wie­gend von Frau­en aus­ge­übt wer­den – sind die Ein­kom­mens­un­ter­schie­de beson­ders groß“, sagt Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Das habe auch damit zu tun, dass sich Flei­sche­rei­en, Bäcke­rei­en, Hotels und Gast­stät­ten häu­fig nicht an Tarif­ver­trä­ge hiel­ten – und vie­le Frau­en in nied­ri­ge­ren Posi­tio­nen mit gerin­ge­ren Löh­nen abspeisten.

Hin­zu kom­me, dass Frau­en über­durch­schnitt­lich oft in Teil­zeit- und Mini­jobs arbei­te­ten. „Sol­che Stel­len erschwe­ren nicht nur den beruf­li­chen Auf­stieg, sie sind mei­stens auch deut­lich schlech­ter bezahlt als Voll­zeit­ar­beits­plät­ze. Des­halb dürf­te der tat­säch­li­che Gen­der-Pay-Gap, also die Ein­kom­mens­lücke zwi­schen den Geschlech­tern, im Kreis Kulm­bach deut­lich über 13 Pro­zent lie­gen“, betont Grundl.

Die näch­ste Bun­des­re­gie­rung müs­se zusätz­li­che gesetz­li­che Leit­plan­ken für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit schaf­fen, for­dert die NGG. Dazu gehör­ten ein ver­bind­li­cher Anspruch auf glei­ches Geld für glei­che Arbeit und eine struk­tu­rel­le Reform der Mini­jobs. Außer­dem sol­le das Ehe­gat­ten­split­ting abge­schafft wer­den. „Das aktu­el­le Steu­er­sy­stem führt dazu, dass in vie­len Part­ner­schaf­ten das Modell des männ­li­chen Haupt­ver­die­ners bestehen bleibt. Wegen hoher Abzü­ge in der Steu­er­klas­se 5 arbei­ten Frau­en oft nur weni­ge Wochen­stun­den. Im Fall einer Tren­nung ste­hen sie dann aber vor enor­men finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten“, so Grundl. Nach einer Stu­die des Rhei­nisch-West­fä­li­schen Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung (RWI) könn­te die Auf­he­bung des Ehe­gat­ten­split­tings bis zu 500.000 zusätz­li­che Voll­zeit­stel­len schaf­fen – vor allem für Frauen.